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Diagnose: Querschnittlähmung

Hallo Tobi!

Aber Du hast ihn doch getragen!
Also mein Gurt, hat mich schon gestützt beim Fahren,
Wenn ich ihn bei langen Touren, einigen Stunden unterwegs. nicht getragen,
hätte ich das wohl nicht durchgehalten.
Zumal meine Füßrasten-schon sehr weit vor gereckt waren und ich auch gerade sitzen musste.

Auch war ich froh ihn bei meinen 2 Stürzen, umgehabt zu haben.

Allerdings war er aus Leder und gepolstert und ich habe ihn immer sehr fest umgeschnallt!

Bin der Meinung-dass ist schon auch ein Schutz-für den Rücken.

LG
maja
 
Hallo Maja

naja mein Nierengurt ist aus Stoff und Kunstoff und ist schon vor den Sturz aufgegangen bin aber noch weitergefahren weil gleich der nächste Sprung kam und ich gerade das richtige Tempo drauf hatte. War auch nur ein ganz billiges ding, habe auch noch nen anderen besseren für meine Straßenmaschiene.

lg
Tobi
 
Hallo Tobi,

zum Crossfahren legt man mindestens einen Rückenprotektor an, keinen Nierengurt.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise

ja aber ich erwähnte ja bereits das ich ohne Schutzkleidung gefahren bin hatte nur Helm auf und nen Nierengurt(Nierenschutz) weiter nix. Deshalb die verletzungen.
 
Hallo Tobi,

Protektor hin oder her... was passiert ist kannst Du und niemand rückgängig machen!

Jetzt heißt es nach vorn schauen und da Du noch sehr jung bist, wirst Du viel Geld benötigen, um Dein jetziges Leben wieder zu organisieren! Deshalb mein Rat: Nimm Dir einen guten Anwalt und besprich, was Du für Angaben zum Unfallhergang machen musst! Du hast eine Unfallversicherung und Du hattest einen Unfall, für den sie in der Pflicht steht! Jeder macht mal Fehler, dann dürfte auch kein Abfahrtsläufer, Radfahrer, Rodler, ... irgendwas von einer Vers. bekommen, weil er vielleicht riskante Dinge macht! Schon ein Schritt auf die Straße ist sehr riskant, also bleiben wir morgen lieber zu Hause:p !

Alles Gute und ich drücke Dir die Daumen, dass die Sache mit der Vers. doch noch gut ausgeht!
Santafee
 
Grundsätzlich ist in der Privaten Unfallversicherung grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Also egal, ob Nierengurt, Rückenschutz o.ä.

Fahrtveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sind normalerweise ausgeschlossen - aber wenn du privat unterwegs warst - zum abreagieren - müsste hier genauer geprüft werden, was genau den Unfall ausgelöst hat.
Gibt es irgendwelche Ausschlüsse zum Thema Motocross, gefährliche Sportarten o.ä. in deinen Bedingungen? Wenn ja, welche?

LG
 
Hallo Orthese,

ich gebe Dir recht.

Nur die Frage bleibt, wenn jemand zum "Abreagieren" mit dem Motorrad auf einer Crossbahn fährt, vermutlich nicht das erste mal, dabei Sprünge macht – mit der dazu erforderlichen hohen Geschwindigkeit – und dabei schon „öfters solche Unfälle“ (Stürze auf den Rücken) hatte, wird man bei dem letzten Sturz kaum ein „plötzliches“ und „unfreiwilliges“ Geschehen annehmen können.

Gruß
Luise
 
Hi Tobi,

mir tuts auch sauleid was Dir da widerfahren ist, bin selbst Biker und habe lange Jahre Enduro gefahren.
Meine Frage an Dich-war der Bock den Strassenzugelassen, mit dem Du auf die Piste gegangen bist?
Hat der Betreiber des Grundstücks eventuell eine Versicherung gegen Unfälle dieser Art?
Ich hoffe sehr das Du nicht den Mut verlierst und das sich vieleicht doch eine Möglichkeit findet, finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Gruß Jan
 
Hallo Jan

Ja die Maschiene war auch Straßenzugelassen aber ich habe sie meist nur zum Motocross gefahren, hatte für die Straße ne andere.
Ja klar hat der Betreiber neVersicherung aber selbst die weigern sich wegen fehlender schutzkleidung.
Die Mut verliere ich schon net, das leben geht weiter aber ich glaube das ich es noch net so ganz realisiert habe das kommt bestimmt noch.

Lg
Tobi
 
Hallo Tobi,

was ich bei Dir bewundere, wie gelassen Du offenbar Deinen Schicksalsschlag verkraftest. Bekommst Du seitens Deiner Familie die nötige Unterstützung? Wie sieht es mit Reha aus? Ich wäre an Deiner Stelle vermutlich abens platt...

LG, Cateye
 
meine Familie unterstützt mich super. Und was soll ich sonst machen? verkrichen, nur im Bett rum gammeln, jammern Es würde nix bringen ich muß nach vorne schauen. Aber wenn ich abends im Bett liege und für mich alleine bin gehts mir sehr schlecht und ich denke viel zu viel nach, weine dabei.
Reha mache ich auch.
 
Zitat von und @ Luise
Hallo Orthese,
ich gebe Dir recht.
Nur die Frage bleibt, wenn jemand zum "Abreagieren" mit dem Motorrad auf einer Crossbahn fährt, vermutlich nicht das erste mal, dabei Sprünge macht – mit der dazu erforderlichen hohen Geschwindigkeit – und dabei schon „öfters solche Unfälle“ (Stürze auf den Rücken) hatte, wird man bei dem letzten Sturz kaum ein „plötzliches“ und „unfreiwilliges“ Geschehen annehmen können.

Hallo Luise,

ich glaube nicht, das Tobi sich "bewusst" , also freiwillig eine Querschnittslähmung zuziehen wollte. Das wäre z.B bei einem Suizid leicht nachweisbar, hier jedoch nicht anzunehmen. Der Unfall war also sicher UNFREIWILLIG.
Und "plötzlich" kam der Sturz mit der anschliessenden Verletzung auch, weil man hier wohl auf den hier geschehenen tatsächlichen einzelnen Unfall abstellen muss - und nicht auf die Vergangenheit.

Selbst wenn er den Unfall grob fahrlässig verursacht hat, ist die Unfallversicherung in der Pflicht. Es sei denn, hier greifen irgendwelche Ausschlüsse wie "gefährliche Sportarten" o.ä.
 
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