Schoppi
Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr Lieben,
wie schon mehrfach geschrieben, hatte ich Ende 2003 einen Freizeitunfall. War vom 06.10.2003 bis zum 01.01.2005 krank. Danach Wiedereingliederung 6 Monate und wieder voll arbeiten. Die Schmerzen waren und sind immer da. Seit 31.07.2007 wieder krank. Ständiger Druck vom Arbeitgeber und so startete ich eine erneute Wiedereingliederung am 01.11.2007. Diese lief bis zum 30.03.2008. Ab da gings einfach nicht mehr. Seither stehe ich in ständigem Kontakt mit meinem Arbeitgeber. Heute erhielt ich ein Schreiben meines Arbeitgebers mit folgenden Worten:
" Wir fordern sie auf, uns nun -spätestens bis zum 15.01.2009- nachzuweisen, dass bei ihnen tatsächlich der Wille zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit besteht. Wir sind uns einig, dass sie diesen Beweis nur erbringen, wenn sie uns schriftlich nachweisen, dass sie einen Antrag auf Reha gestellt haben und die Durchführung seitens der DRV geplant ist. Dabei ist es unerheblich, ob sie eine ambulante Maßnahme vorziehen. Wir fordern sie daher auf aktiv etwas für die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu tun und eine stationäre Reha einzuleiten.
Wenn sie den geforderten Nachweis nicht zeitgerecht erbringen, werden wir uns die notwendigen Verfahrensschritte hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen vorbehalten."
Is das geil? Glauben die, ich gehe nur zum Spaß zum Arzt udn treibe das alles nur, um die zu ärgern? Vor 4 Monaten haben die doch meinen Arbeitsvertrag einfach auf 50% umgestellt ohne meine Unterschrift.
Jetzt meine Frage: Ich möchte einen Anwalt einschalten. Deckt die RS das nur, wenn der Vertrag vor Unterzeichung meines Arbeitsvertrages in 12/2000 bereits bestand? Leider haben wir keinen RS mehr seit ca. 6 Monaten. Alles wurde bisher rückwirkend abgewickelt. Also, glaubt ihr, die RS übernimmt die Streitigkeit auch rückwirkend. Ich bin seit 31.07.2007 krank und da bestand die RS noch.
Danke für eure Antworten und ich bin auf eure Meinungen zu diesem Schreiben meines Arbeitsgebers gespannt. Es handelt sich um eine Bank in Frankfurt.
Schoppi
wie schon mehrfach geschrieben, hatte ich Ende 2003 einen Freizeitunfall. War vom 06.10.2003 bis zum 01.01.2005 krank. Danach Wiedereingliederung 6 Monate und wieder voll arbeiten. Die Schmerzen waren und sind immer da. Seit 31.07.2007 wieder krank. Ständiger Druck vom Arbeitgeber und so startete ich eine erneute Wiedereingliederung am 01.11.2007. Diese lief bis zum 30.03.2008. Ab da gings einfach nicht mehr. Seither stehe ich in ständigem Kontakt mit meinem Arbeitgeber. Heute erhielt ich ein Schreiben meines Arbeitgebers mit folgenden Worten:
" Wir fordern sie auf, uns nun -spätestens bis zum 15.01.2009- nachzuweisen, dass bei ihnen tatsächlich der Wille zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit besteht. Wir sind uns einig, dass sie diesen Beweis nur erbringen, wenn sie uns schriftlich nachweisen, dass sie einen Antrag auf Reha gestellt haben und die Durchführung seitens der DRV geplant ist. Dabei ist es unerheblich, ob sie eine ambulante Maßnahme vorziehen. Wir fordern sie daher auf aktiv etwas für die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu tun und eine stationäre Reha einzuleiten.
Wenn sie den geforderten Nachweis nicht zeitgerecht erbringen, werden wir uns die notwendigen Verfahrensschritte hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen vorbehalten."
Is das geil? Glauben die, ich gehe nur zum Spaß zum Arzt udn treibe das alles nur, um die zu ärgern? Vor 4 Monaten haben die doch meinen Arbeitsvertrag einfach auf 50% umgestellt ohne meine Unterschrift.
Jetzt meine Frage: Ich möchte einen Anwalt einschalten. Deckt die RS das nur, wenn der Vertrag vor Unterzeichung meines Arbeitsvertrages in 12/2000 bereits bestand? Leider haben wir keinen RS mehr seit ca. 6 Monaten. Alles wurde bisher rückwirkend abgewickelt. Also, glaubt ihr, die RS übernimmt die Streitigkeit auch rückwirkend. Ich bin seit 31.07.2007 krank und da bestand die RS noch.
Danke für eure Antworten und ich bin auf eure Meinungen zu diesem Schreiben meines Arbeitsgebers gespannt. Es handelt sich um eine Bank in Frankfurt.
Schoppi