• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Diagnose: CPPS

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo ihr Lieben,

wie schon mehrfach geschrieben, hatte ich Ende 2003 einen Freizeitunfall. War vom 06.10.2003 bis zum 01.01.2005 krank. Danach Wiedereingliederung 6 Monate und wieder voll arbeiten. Die Schmerzen waren und sind immer da. Seit 31.07.2007 wieder krank. Ständiger Druck vom Arbeitgeber und so startete ich eine erneute Wiedereingliederung am 01.11.2007. Diese lief bis zum 30.03.2008. Ab da gings einfach nicht mehr. Seither stehe ich in ständigem Kontakt mit meinem Arbeitgeber. Heute erhielt ich ein Schreiben meines Arbeitgebers mit folgenden Worten:

" Wir fordern sie auf, uns nun -spätestens bis zum 15.01.2009- nachzuweisen, dass bei ihnen tatsächlich der Wille zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit besteht. Wir sind uns einig, dass sie diesen Beweis nur erbringen, wenn sie uns schriftlich nachweisen, dass sie einen Antrag auf Reha gestellt haben und die Durchführung seitens der DRV geplant ist. Dabei ist es unerheblich, ob sie eine ambulante Maßnahme vorziehen. Wir fordern sie daher auf aktiv etwas für die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu tun und eine stationäre Reha einzuleiten.
Wenn sie den geforderten Nachweis nicht zeitgerecht erbringen, werden wir uns die notwendigen Verfahrensschritte hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen vorbehalten."

Is das geil? Glauben die, ich gehe nur zum Spaß zum Arzt udn treibe das alles nur, um die zu ärgern? Vor 4 Monaten haben die doch meinen Arbeitsvertrag einfach auf 50% umgestellt ohne meine Unterschrift.

Jetzt meine Frage: Ich möchte einen Anwalt einschalten. Deckt die RS das nur, wenn der Vertrag vor Unterzeichung meines Arbeitsvertrages in 12/2000 bereits bestand? Leider haben wir keinen RS mehr seit ca. 6 Monaten. Alles wurde bisher rückwirkend abgewickelt. Also, glaubt ihr, die RS übernimmt die Streitigkeit auch rückwirkend. Ich bin seit 31.07.2007 krank und da bestand die RS noch.

Danke für eure Antworten und ich bin auf eure Meinungen zu diesem Schreiben meines Arbeitsgebers gespannt. Es handelt sich um eine Bank in Frankfurt.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

auslösendes Ereignis im Sinne des Rechtsschutzes müßte nach meiner Meinung der Unfall 2003 gewesen sein. So sollte also das damalige Vertragsverhältnis entscheidend sein. Rufe die RS einfach mal an und frage.

Dein Arbeitgeber hat vor Kündigung alle Schritte zur Prüfung der Möglichkeiten des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses zu unternehmen. Ansonsten könnte ihm bei Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht das Zeug um die Ohren gehauen werden.
Da Du während der Wiedereingliederung 2007/2008 weiterhin krankgeschrieben warst, sind die 78 Wochen dann auch zuende und es müßte Erwerbsminderungsrente beantragt sein. Wovon willst Du sonst leben? Aus diesem Grund ist das Schreiben des Arbeitgeber verständlich, aber in der Formulierung sicher sehr unglücklich bzw. typisch Arbeitgeber verfasst.

Der Herausforderung wirst Du Dich allerdings schon stellen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für deine Antwort. Ich freue mich schon auf die Heruasforderung. Zu dieser Bank gehe ich auf jeden Fall nicht mehr. Die sind nur am fordern und halten selbst die Betriebsvereinbarung für Angestellte im Krankheitsfall nicht ein.
EU-Rente ist gestellt. Es geht jetzt nur noch um den Reha-Termin. Danach wird es sich entscheiden, ob sie zahlen oder nicht. Habe vorsorglich mal meinen Anwalt eingeschaltet, der die Sache übernehmen soll. Ich habe keine weitere Lust mehr auf Gespräche mit meinem Arbeitgeber.

LG,

Schoppi
 
Top