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DEVK Will nur 50% Schadenforderungs zahlen

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Domicro

Nutzer
Registriert seit
20 Dez. 2007
Beiträge
1
Bei Unfall mit Totalschaden will Versicherung nur 50% der durch Gutachter festgestelltes Schadenssumme zahlen. Bei Unfall aufnahmen durch Polizei, sollte ich gesagt haben, das ich 60 km gefahren habe. Das hat auch Polizistin gehört, aber nicht in Protokoll niedergeschrieben. Nach paar Wochen bekam ich Strafanzeige wegen: Fahrt mit nicht angemessene Geschwindigkeit.
Meine Geschwindigkeit wahr 50 km, durch Einflusses des Unfalls, und Vorwurf das ich schneller gefahren habe. Konnte ich gesagt haben das ich höchsten 60 km schnell wahr.
Bitte um Ihre Meinung, und ob ich vor Gericht gehen soll.
 
Hallo Domicro,

suche Dir einen RA und dieser hat dann die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Er kann Dir dann sagen, was gegen die Versicherung unter nomen werden kann.

Gruß Pit
 
...aus dem ersten Beitrag geht wenig hervor was die Situation betrifft...wenn es eine sog. 30er-zone war sind auch 50 zuviel....und wenn ein fähiger ! Gutachter den Unfall rekonstruiert errechnet der dann auch die relativ präzise Geschwindigkeit des Aufpralls....
Man sollte auch berücksichtigen daß die Tachoanzeigen zwar relativ genau sind aber bis zu 7% Abweichung nach oben betragen dürfen...demzufolge sind, vorausgesetzt es war im 50er-Bereich, die Toleranzen noch erträglich,was die effektive Geschwindigkeit betrifft.....
Ansonsten kann die Versicherung natürlich eine Teilschuld annehmen durch höheren Speed und somit weniger bezahlen...
Am besten wie schon erwähnt zu einem guten ! Verkehrsanwalt...ohne anwaltliche Unterstützung ist wenig auszurichten....
Gruß Torfi....
 
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