Bei Unfall mit Totalschaden will Versicherung nur 50% der durch Gutachter festgestelltes Schadenssumme zahlen. Bei Unfall aufnahmen durch Polizei, sollte ich gesagt haben, das ich 60 km gefahren habe. Das hat auch Polizistin gehört, aber nicht in Protokoll niedergeschrieben. Nach paar Wochen bekam ich Strafanzeige wegen: Fahrt mit nicht angemessene Geschwindigkeit.
Meine Geschwindigkeit wahr 50 km, durch Einflusses des Unfalls, und Vorwurf das ich schneller gefahren habe. Konnte ich gesagt haben das ich höchsten 60 km schnell wahr.
Bitte um Ihre Meinung, und ob ich vor Gericht gehen soll.
Meine Geschwindigkeit wahr 50 km, durch Einflusses des Unfalls, und Vorwurf das ich schneller gefahren habe. Konnte ich gesagt haben das ich höchsten 60 km schnell wahr.
Bitte um Ihre Meinung, und ob ich vor Gericht gehen soll.