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Der Stärkere (die Gesellschaft) siegt.... Ist das Betrug?

Hallo kahesi,

da steckt System angefangen von den Gerichten bis zur Politik!
Da wird knallhart spekuliert nach dem Motto "der Schwerbehinderte ist schon angeschlagen - da geben wir ihm halt den Rest" .

Ja und da lässt man den Patienten halt zappeln!
Da passiert halt in einer dt. Klinik folgendes ein schwerverletzter Patient kommt ins Krankenhaus - ein Assistenzarzt sagt wenn der betroffene Wirbel noch nicht unter 50 Prozent zusammengebrochen ist gibt es keine OP und auch keine Reha. Dann wurde der Patient entlassen mit den Worten ihr betroffener Wirbel ist zwar jetzt bis auf 30 Prozent zusammengebrochen aber da wir die Entlassungspapiere schon ausgestellt haben schicken wir sie halt heim uns egal wie sie klar kommen!
Danach beginnt der Tanz mit der Unfallversicherung hier die BG.

Nach rund 18 Monaten wird dem Betroffenen dann Recht gegeben - aber nicht ohne Druck aus Berlin und Bonn.

Vor ca. 5 Jahren kam einmal ein Film über einen Motorradfahrer im SWR der unverschuldet einen sehr schweren Unfall hatte.
Er bekam zwar vor Gericht Recht aber das hat die betreffende Versicherung absolut nicht interessiert.
Da wurde halt das nächste Gutachten angesetzt und schon war wieder ein paar Monate weg!
Bei einem Mann wo selbst eine Laie gesehen hätte, hier braucht es alles andere, kein Gutachten. Ja und er war nicht bei der AOK odgl.versichert.
Zum Schluss hat man noch vergleichbare Fälle gezeigt mit dem Untertitel

>Absolut keine V. ist anders alle lassen Dich im Schadensfalle wenn es um mehr als100 Euro geht kalt hängen!
Auch wenn die Werbung noch so schön ist!
Die Einzigen die einen Vorteil haben, sind die, die im Büro gearbeitet haben (Ämter udgl.).
Die wissen zumindest ansatzweise wie es da in den Versicherungen lang geht!

Als Normalsterblicher ist man schnell verraten und verkauft. Wenn man nicht zufällig einen Tipp aus dem Internet bekommt.
So kommen ca. 10 -20 Prozent zu ihrem Recht, der Rest muss nicht nur mit den Unfallfolgen sondern auch mit den Sozialen Folgen kämpfen!

Da gibt es auch kein Recht vor Gericht denn wer kann schon mit einer Kleinstrente einen teuren Fachanwalt bezahlen?
Ich habe ein Schreiben bekommen vom Amtsgericht Ihr Antrag auf einen Beratungsschein wird abgelehnt. Sie können den Betrag ja, in Raten von 15 Euro zahlen mein Rechtsanwalt war begeistert

Da weis man nicht ob man vor....explodieren soll oder einfach sagen soll OK, dass ist halt Demokratie

Wenn man nun denkt OK es ist absolut sinnlos "in den Wunden der Gesellschaft zu stochern" - wir müssen halt ALLES hinnehmen was uns die Politik hinschmeist -wie die Esel, braucht sich nicht zu wundern wenn wir zum Schluss als Leibeigene wieder aufwachen. Wie anno 1380...!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

folgendes habe ich gefunden.

Grüße

Siegfried21


http://www.ngm-bayern.de/berichte-links/seite204.htm

http://www.borreliose-sachsen.de/infolinks/recht.htm


Neutralität und Solidarität unter den Ärzten.

Außerdem sind die Ärzte so etwas wie eine verschworene Bruderschaft. Kritik wird als Nestbeschmutzung diskriminiert. Solidarität gegenüber dem Kollegen ist Ehrensache. Der Patient bleibt draußen.

Bei Begutachtung vor Gericht entsteht ein Gewissenskonflikt. Zwar verlangt das Gesetz wahrheitsgetreue Aussagen, aber der Makel, den Kollegen hereinzureiten, wiegt kaum leichter als die -manchmal eidliche- Falschaussage vor Gericht.

Dass damit den betroffenen Patienten Unrecht widerfährt, verdrängen viele Ärzte. Es wird dann ja auch meist nicht die völlige Unwahrheit gesagt. Der Gutachter, der medizinische Zeuge, geht aber bis an die Grenze, bei der er seine eigene Aussage gerade noch für die Wahrheit halten kann.

So entstehen Gutachten mit schwerer Schlagseite in Richtung Kollegenschutz oder Begünstigung der Institution. Der Patient bleibt auf der Strecke. Die

gemeinsame Interessenlage von Chefärzten und Professoren,
gemeinsame Mitgliedschaft bei Studentenverbindungen und Burschenschaften, persönliche Freundschaften und Bekanntschaften der betroffenen Ärzte untereinander tun ein übriges, die Neutralität zuungunsten des Patienten zu beeinträchtigten.


Die Rolle der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen.

Berufsgenossenschaften üben auf die ärztliche Begutachtung in vielfacher Weise entscheidenden Einfluss aus:

Sie sind es, die die begehrten Bestallungen als "D-Arzt" gewähren und auch wieder entziehen können.

Sie sind es, die die begehrten Behandlungsprivilegien sogenannter Paragraph-6-Fälle (schwere Verletzungen, Behandlung in Kliniken) an Krankenhäuser delegieren und auch wieder entziehen können.

Sie erteilen lukrative Gutachten-Aufträge. Sich mit ihnen gut zu stellen und in ihrem Interesse, z.B. Unfallzusammenhänge, zu verneinen, MdE-Prozentsätze niedrig zu halten, liegt darum im materiellen Interesse solcher Ärzte. Sich mit den Berufsgenossenschaften anzulegen, kommt teuer zu stehen. Wen wundert es, dass Unfallzusammenhänge auch dort verneint werden, wo sie offensichtlich gegeben sind? Wen wundert es, dass die anerkannten Prozentsätze von Erwerbsminderungen so niedrig sind?

Die allermeisten Gutachter sind gleichzeitig D-Ärzte oder Chefs von Kliniken, die an Paragraph-6-Behandlungen beteiligt sind. Andere sind direkt angestellte Ärzte der Berufsgenossenschaften.

Berufsgenossenschaften organisieren - und beeinflussen - Lehrgänge für Gutachter.

Selbst die Unfallversicherungen, die Kraftfahrzeugversicherungen haben Einfluss auf ärztliche Begutachtung; denn sie erteilen Aufträge, die ärztliche Gutachter ungern verlieren wollen.

So hat sich unter Gutachtern allgemein eine Kollektivverantwortung zugunsten der Institutionen breitgemacht, zuungunsten der Einzelpatienten. Am Patienten dagegen hat der Gutachter kein finanzielles Interesse. Er sieht ihn meist nie wieder.


Sind Gerichtsgutachter neutraler als Privatgutachter?

Der Privatgutachter wird von der Partei bezahlt. Ihm bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder er urteilt für seine Partei - oder er lehnt die Begutachtung ab. Ein integrer Arzt wird eine private Begutachtung nur annehmen, wenn er vom Anliegen seines Auftraggebers überzeugt ist. Gerichte sollten aber zunächst eine solche redliche Überzeugung vermuten. Die Unterstellung eines Gefälligkeitsgutachtens ist die Unterstellung einer Straftat, damit eine Beleidigung, die ohne Beweis behauptet werden darf.

Wie im vorangehenden ausgeführt, ist im allgemeinen der vom Gericht bestallte Gutachter keineswegs weniger parteiisch; jedenfalls kann das nicht vorausgesetzt werden. Nur ist eben die Voreingenommenheit des amtlichen Gutachters versteckter, nicht so ohne weiteres erkennbar.

So sollte zwischen dem vom Gericht bestallten Sachverständigen und den von den Parteien hinzugezogenen Gutachtern Waffengleichheit hergestellt werden. Beide (bzw. alle drei) sollten ihre Auffassung, auch bei der mündlichen Verhandlung, vortragen dürfen.

Im Augenblick leidet der klagende Patient unter einer deprimierenden Unterlegenheit vor Gericht, weil der von ihm bezahlte Sachverständige gar nicht zu Wort kommt.


Schlussfolgerungen für das Gutachterwesen.

Es sollte Schluss gemacht werden mit der Freiheit der Gerichte, sich die Gutachter zu holen, die sie gerne möchten. Hier fließt ebenfalls Parteilichkeit ein. Gutachterlich tätig sollte der sein, der durch seine Fachausbildung dazu fähig ist. Die Auswahl der Gutachter sollte entweder durch Einigung zwischen Gericht und Betroffenem zustande kommen; andernfalls aber sollte der Gutachter, unbeeinflusst von Gericht oder den Parteien, z.B. alphabetisch, unter einer großen Zahl von in Frage Kommenden ausgewählt werden.

Es sollten nicht nur Gerichtsgutachter Rederecht haben, sondern auch von beiden Parteien hinzugezogene Ärzte, die dann ebenfalls die Möglichkeit haben, vor Gericht ihre Ausführungen zu machen.

Das Gutachterwesen sollte entfilzt werden. Wer irgendwie für Berufsgenossenschaften, für die Bundeswehr tätig ist, wer als Kollege in der gleichen Interessenslage befangen ist wie der angeklagte Arzt, sollte für entsprechende gutachterliche Tätigkeit nicht in Frage kommen. Außerdem sollte den Berufsgenossenschaften das recht der Beastallung von D-Ärzten zur Behandlung von Arbeitsunfällen entzogen werden. Diese Bestallung sollte vielmehr automatisch bei gegebener Qualifikation und vorhandener entsprechender Ausstattung ohne Mitwirkung der Berufsgenossenschaften erteilt werden.

Damit würde die fachgerechte Behandlung durchaus garantiert sein. Die damit befassten Ärzte könnten aber nach bestem Wissen unabhängig die Behandlung und Beurteilung von Patienten gestalten.
 
Vielleicht bin ich zu alt, aber wir haben 60 Jahre Frieden und inzwischen sitzen die Enkel vom Militärarzt XY oder vom (NS)-Richter XY an den entscheidenden Stellen.
Wenn der Grossvater seinen Enkel anspricht, beinflusst er dessen Urteil. Man kennt sich, von der Uni, evtl. auch aus einer Verbindung, na da wird man sich doch nicht weh tun, wenn der Gutachter auch noch der "Doktorvater" des Enkels war.
Wir sollten uns doch klar sein, wer die Ausbilder der jetzigen, langsam abtretenden Lehrer- (= Professoren) -generation war. Da galt der Mensch als einzelner wohl kaum und wieviel sie von dem Gedankengut innerlich abgelegt haben, wird ihr Geheimnis bleiben.
Das trifft auf alle Zweige zu, vom Mediziner, Toxikologen oder Juristen. Es sind zwar nur wenige, aber ihrer Arbeit unterliegt keiner demokratischen Kontrolle, weil sie ja Gutachter, Fachleute, Spezialisten etc. sind.
Da kann sich dann "Hänschen Dumpfdödel" hinstellen und das wahre Geschehen schildern, wenn der Prof. XY es führ unwahrscheinlich hält, ist es "nicht wahr"! "Hänschen Dumpfdödel" steht mit seinem "wahren" Erlebnis ganz schnell dumm da, wenn nicht noch schlimmer; denn keiner hinterfragt das Gutachten, Beurteilung, weil es war ja Prof. XY und schon mein Vater hat den aus Thuringa XY gekannt.
Der kleine Assistenzarzt, der evtl. den Fehler des Oberarztes bemerkt hat, wird es nicht protokollieren; denn der Oberarzt wird wahrscheinlich der Chefarzt, wenn der Alte abtritt.
Aber auch "Hänschen Dumpfdödel" hat seine Chance; denn vor Hochmut machen sie "nachweisbare" Fehler, man muss sie nur finden und dann kann auch kein Doktorvater mehr helfen.
Also nicht schimpfen und fluchen, sondern Fehler suchen, die protokolliert sind oder darstellbar, weil nicht protokolliert.
Methode: Ein Elefant kann 100 Ameisen zertreten, aber 10 000 Ameisen können einen Elefanten fressen.
 
Den Überblick behalten und beim Thema bleiben....

Hallo zusammen,

es auch sehr bedauerlich, dass die Gerichte die Machenschaften der Versicherer noch unterstützen. Ich kam mir bei der letzten Verhandlung vor dem LG Hannover schon wie ein "Verbrecher" vor, weil ich böses Unfalllopfer doch an die Kohle der Versicherung wollte.
Auch die absolut beleidigenden Behauptungen, die einem während eines solchen Verfahrens um die Ohren gehauen werden dürfen, sind m.E. allerunterste Schublade.
Gruß KaHeSi

Ich glaube nicht, dass die Gerichte die Machenschaften der Versicherungen unterstützen. Das es bei den einzelnen Prüfungen und Gerichtsverfahren zu ungerechten Behandlungen kommt, ist bedauerlich und zeugt von einer unprofessionellen Arbeitsweise, bestätigt aber diesen Vorwurf nicht unbedingt.

Ich glaube, dass die Gerichte die von mir angeführten Umstände nicht miteinbeziehen und zu deren Prüfung im Einzelfall auch nicht verpflichtet sind.

Auf meinen Diskussionspunkt "Betrug im großen Stil..." geht es weniger um die Ungerechtigkeiten im Einzelfall, als vielmehr um den Vorwurf der professionellen Systematik, um sich der versprochenen und suggerierten Leistung zu entziehen..

Die Systematik ergibt sich aus der Werbung und dem Versprechen der Versicherungsvertreter, die den "Kleinen Mann/Frau" unter Vorspiegelung großer und unproblematischer Leistungsbereitschaft und damit einer ausreichenden Absicherung, für Fall eines Unfalles, zur Zahlung seiner Beiträge bringen. Es wird vorgespiegelt, als hätte man durch den Abschluß eines solchen Versicherungsvertrages wirklich für den Ernstfall vorgesorgt und dies "ohne Wenn und Aber.." Nur durch diese vermeintliche Sicherheit der Vorsorge, für den Fall eines folgenschweren Unfalles, den man nicht erleben möchte, ist der Versicherungsnehmer bereit einen großen Teil seines Einkommens über Jahrzehnte hinweg zu opfern.

Würde man die Versicherungsinteressenten vor dem Abschluß über die Wirklichkeit und die üblichen Verfahren, Hürden, Bedingungen und Ausschlüsse richtig informieren, so käme es vermutlich bei einem großen Teil der Interessenten - nie zu einem Vertrag -.

Und genau darin liegt die Systematik und die Täuschung des Interessenten.

Eine Gesellschaft kann sich auch nicht dadurch herausreden, dass sie den Verlauf dieser Dinge nicht voraussehe und kenne, oder es hänge vom Einzelfall ab. Die Gesellschaften haben langjährige Erfahrungen und kennen ihre eigene Statistik. Nein - es scheint als seien die Gesellschaften gar nicht bereit, die versprochene und suggerierte Sicherheit zu bieten. Um das zu verhindern beschäftigen sie Rechtsexperten die ganz speziell auf Leistungsschlupflöcher ausgebildet sind, so daß ein normaler Rechtsanwalt schon beinahe keine Chance mehr hat und frühzeitig kapituliert.

Dazu kommt das Prozeßrisiko, die damit verbundenen hohen Kosten und die zur Verfügung stehenden Mitteln, welche dem "kleinen Versicherungsnehmer" im Verhältnis zur "großen Versicherungsgesellschaft" zur Verfügung stehen. Auch darin spielt die Gesellschaft, ohne Rücksicht auf das Versprechen, ihre Stärke aus. Anscheinend haben die Gesellschaften auch das Gefühl, das sie nichts zu befürchten haben.

Würde man alle Versicherungsfälle in dieser Hinsicht prüfen, so glaube ich, würde das Ergebnis für die Gesellschaften recht schlecht aussehen.

murmel
 
Hallo,

siehe folgenden Bericht:

Medizinische Gutachter vor Gericht.
Ein Sumpf von Filz und Amigostrukturen.

RA Lanz im Jahre 2000 und um viel % ist es
heute noch schlimmer geworden?

Grüße

Siegfried21


Zitat:

http://medplus-pm.net/patrecht/med-gutachter-gericht.pdf

Die Macht entsprechender
Institutionen sei enorm:

"Paßt ihnen ein Gutachten nicht, gehen sie den Gutachter
massiv an, greifen in ihre Reptilienfonds und
kaufen sich Gegengutachten". Bei bestimmten
Facharztgruppen etwa den Orthopäden -seien
bereits über die Hälfte der niedergelassenen
Ärzte mit der Versicherungswirtschaft - z. B.
den Berufsgenossenschaften - eng verbunden.
So werde "den kleinen Leuten" geschadet:

• dem Arbeiter, der durch seine Arbeitsbedingungen
bzw. toxische Stoffe krankwurde,

• dem Verletzten, dem man weismacht, sein
Körperschaden wäre auch ohne Unfall
eingetreten oder

• dem Patienten, dem man fortschrittliche
bzw. notwendige Therapien vorenthält.

etc. etc.







Ein Sumpf von Filz
und Amigostrukturen

http://medplus-pm.net/patrecht/med-gutachter-gericht.pdf
 
Unterstützung....

Hallo Siegfried21,

zuerst herzlichen Dank für Deine sachlichen und wertvollen Beiträge und den Hinweis auf "Ein Sumpf von Filz..." und die anderen Berichte.

Wie sich hier zeigt, sind unsere Vorträge gar nicht falsch, wenn sich u. a. auch bereits in politischer Ebene Stimmen melden.

Wenn wir genügend sinnvolle und wertvolle Beiträge beibringen, werde ich versuchen eine große Zeitung mit dem Thema ´zu konfrontieren. Diese Zeitung hat auch schon vor Jahren über die Mißstände in der Versicherungsbranche berichtet.

Ein Forum oder eine andere Plattform über die Glaubwürdigkeit einer Gesellschaft wäre sinnvoll. Das sich die Versicherungsinteressenten vor Abschluß eines Vertrages nicht nur über die Beiträge, sondern auch über die Leistungsbereitschaft und Ehrlichkeit einer Gesellschaft informieren können.

Was nützt ein niedriger Beitrag, wenn ich im Falle eines Schadenfalles abgespeist werde.

Gruß murmel
 
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Hallo Murmel und etc.

Ich möchte mit meinen Beiträgen auch darstellen, dass auf allenen Ebenen
dem Geschädigten, Steine in den Weg geworfen werden.
(Gutachter-Gerichte-PV-DRV-Versorgungsamt) usw.

Folgender Beitrag wurde gestern im ZdF-Plusminus
gesendet:

KfZ-Haftpflichtschaden:
Wenn Versicherer weniger zahlen wollen.

Grüße

Siegfried21


http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,b8dncmtlzqurxm9j~cm.asp

u. a.

Beeinflussung des Geschädigten
Massiv versuchen die Versicherer, in vielen Schadensfällen unabhängige Gutachter und Rechtsanwälte von vorneherein zu umgehen und die Geschädigten zu vertraglich gebundenen Sachverständigen oder Werkstätten zu lotsen. Vor Jahren übernahm die Versicherungswirtschaft die Notrufsäulen an den Autobahnen und richtete ein zentrales Callcenter ein, um möglichst schnell an die Geschädigten heranzukommen. Jetzt aber spielt das Handy die zentrale Rolle.
 
Liebe Leute,
ich muss hier noch mal Ariels "permanente Prozesspartei" aufgreifen.
Wenn ich mit Leuten Tag für Tag umgehe und das nicht absolute A...löcher sind, glaube ich denen doch eher, als diesen kleinen "Querulanten", die nicht mal die "Spielregeln" kennen.
Beispiel: Angesichts der unvollkommenen "Amtsermittlungen" meines TAD, wandte ich mich an eine Betriebsrätin, die auch im Rentenausschuss sitzt.
Antwort: Na, wenn sie so mit den Kollegen umgehen....
D.h. nicht die Sache ist primär, der "Kuschelfaktor". Devise, den kenne ich schon so lange, der wird schon Recht haben. Damit wird nicht mehr die "Sache" geprüft, man vertraut einfach Jemandem, den man kennt. Der Bittsteller ist dann sofort aussen vor.
Bevor man etwas erreicht/ erreichen will, sollte man sich das Beziehungsgeflecht des, der Gegner genau anschauen, soweit es denn transparent ist.
Seit Juni 2000 spiele ich das Spiel, Anerkennung einer BK 1301 (Blasenkrebs). Dem Himmel sei Dank, seit 2002 kein Rezidiv, aber die bleibenden Beschwerden, Stressinkontinenz, Nachtröpfeln wenn die Hose zu ist, bleibt mir erhalten.
Doch weder die BG, noch deren TAD, noch die 2 Gutachter, noch der Richter und seine 2 Schöffen, tauchten intensiv in das Problem ein, sie verliessen sich alle auf die "permanenten Prozessteilnehmer". Selbst mein damaliger Anwalt, den ich noch "munitioniert" hatte, versagte angesichts der Argumentation des Richters: Wenn die GA's gesagt haben.
Nur wo beschwerd man sich, wenn der Richter in seiner schriftlichen Urteilsbegründung absolut "geistigen Dünnschiss" verbreitet?
Eine Frage an unsere Rechtsexperten, Fehler in der Urteilsbegründung?
 
zitat von paro

"Nur wo beschwerd man sich, wenn der Richter in seiner schriftlichen Urteilsbegründung absolut "geistigen Dünnschiss" verbreitet?
Eine Frage an unsere Rechtsexperten, Fehler in der Urteilsbegründung?"

würde mich auch sehr interessieren.
vor allem, wenn keine revision zugelassen wurde.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi, zu

würde mich auch sehr interessieren.
vor allem, wenn keine revision zugelassen wurde.

Da bleibt nur der Weg eine Beschwerde bei der nächsten Instanz wegen Nichtzulassung einer Revision einzulegen.

Nur wird es nicht so einfach die nächste Instanz zu überzeugen,immerhin richtet sich die Beschwerde gegen die Vorinstanz und eine Krähe ... und bekanntlich diese gemeinsam den Unrechtsstaat bilden.

Oder anders herum gesagt ,der willkür unserer Richter biste wie auf hoher See der Windstärke 9 ausgesetzt, habe gehört in anderen ländern wird durch Androhung von prügelstrafen und Folter der Richter zur wahrheit gezwungen bzw in erinnerung gebracht wozu er da ist.

Sollte dir also das nötige Schmiergeld fehlen um ein gerechtes urteil zu erhalten, las doch einfach das Los entscheiden bevor die Dünnschiss verbreiten und der Kohletablettenverbrauch steigt.

Zumindest wäre die Verfahrensdauer binnen 2 sec erledigt. Hier würde zwar das Glück in Erscheinung treten, im umgekehrten Fall jedoch die Willkür.

Meine Wenigkeit bevorzugt da mehr die Prügelstrafe für Richter, wie Beispiele in anderen Ländern zeigen wurden viele dieser Richter dadurch auf den Pfad der Tugernd zurückgeführt .
Ob allerdings diese Erzieherische Maßnahme in Deutschland Anwendung finden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

vg natascha
 
Betrug oder Täuschung war die Frage...

Hallo Murmel und etc.

Ich möchte mit meinen Beiträgen auch darstellen, dass auf allenen Ebenen
dem Geschädigten, Steine in den Weg geworfen werden.
(Gutachter-Gerichte-PV-DRV-Versorgungsamt) usw.

Rolle.


Das habe ich schon erkannt. Für uns, wenn wir etwas bewegen und bewirken wollen, stellt sich die Frage, ob wir nicht ein Thema aufgreifen und davon mehrere Fälle, mit allen notwendigen Hintergründen schildern und diese auch auf anderen Wegen in die Öffentlichkeit tragen.

Ich werde demnächst meinen Fall mit "Schlagworten der privaten Unfallversicherung im Prospekt der Hamburg-Mannheimer" die zum Abschluß des Vertrages geführt haben schildern. Und dann werde ich schildern, wie das Erwachen nach dem Eintritt eines Unfalles gewesen ist und wie ich mich über den Tisch gezogen fühle. Schlagworte durch die genau das von mir beschriebene Sicherheits- und Verantwortungsgefühl geweckt wurde und mich zur Zahlung meines hart verdienten Geldes bewegt haben.

Schlagworte und Versprechungen die nach Eintritt des Schadensfalles nur noch leere Worte sind. Worte die durch Vertragsbedingungen und andere Hintertürchen unwirksam gemacht werden, obwohl diese Worte der Grund zum Versicherungsabschluß waren. Worte und Versprechen die die meisten Interessenten zum Abschluß einer Versicherung und zur langjährigen Zahlung verleiten.

Ich möchte nicht mein Leid beklagen, sondern andere vor solchen Fehlern warnen. Wir brauchen eine Plattform woraus die Leistungsbereitschaft und die wichtigen Vertragsinhalte einer Gesellschaft ersichtlich sind. Eine Plattform durch die unseriösen Gesellschaften entlarvt werden.


Bis bald murmel
 
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