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Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

das würde heissen, ein fehlende Beratung in 2011 würde es jetzt unmöglich machen einen Wiederherstellungsanspruch durchzusetzten, wegen der Vierjahresfrist.

Auch wenn ich erst jetzt von einer anderen Behörde darauf hingewiesen wurde ?

Konkret:

Ich bezog von Mitte 2011 bis Anfang 2013 Krankengeld.
Ich war nicht in der RV pflichtversichert.

Im Rahmen es Beratungsgespräches bei der DRV wurde mir kürzlich bekannt, dass ich eine Pflichtversicherung für die Dauer des Krankengeld Bezuges hätte beantragen können.

Obwohl die KK gewusst hat, bzw. hätte wissen müssen, dass ich nicht rentenversichert bin, wurde ich darüber nicht aufgeklärt.


Gruss
 
Hallo,


Dies hatte ich Im April 2016 an die KK geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach VI. SGB §4 besteht die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag bei
Bezug von Krankengeld .

Dies wurde mir erst vor Kurzem bekannt, durch einen Mitarbeiter der DRV.

Ich bezog Krankengeld vom Juli 2011 bis Januar 2013.
Besonders 2011 war ich mehrmals bei der AOK zu Gesprächen.
Der AOK war bekannt, dass ich nicht rentenversichert bin.
Im Rahmen Ihrer Beratungspflicht hätten sie mich auf die Möglichkeit einer Antragspflichtversicherung hinweisen müssen.
Dies ist nicht geschehen.

Ich berufe mich hiermit auf sozialrechtliche Herstellungsanspruch und stelle den Antrag auf Pflichtversicherung DRV bei Bezug von Krankengeld ab Juni 2011 bis Januar 2013.

Ich bitte um Eingangsbestätigung dieses Schreibens.


mit freundlichen Grüssen



Ich wurde deshalb zu einem Gespräch mit dem Sachgebietsleiter gebeten.
Dieser war sehr freundlich und meinte, dass von der KK dem Nichts entgegenstünde.
Ich solle das gleiche Schreiben der DRV schicken, die möge sich dazu äussern.

Dies habe ich auch getan.
Ich habe dann auch mit der DRV telefoniert und ihr die Sachlage dargelegt.
Auch das von Seiten der KK dem Nichts entgegen stünde, man wolle nur das Ok der DRV dazu haben.
Dieses wollte die DRV der KK mitteilen.


Es geschah erst einmal nichts.
Ich fragte dann im Ende August bei der KK nach, angeblich habe man nichts von der AOK gehört.

Wieder rief ich die DRV an, dort sagte man mir, dass ein Schreiben an die KK dort am 04. August an die KK ( direkt an die Geschäftsstelle hier ) gegangen wäre.
Bei der KK wurde weiterhin behauptet , es wäre nichts angekommen.

Die DRV schickte mir dann eine Kopie des Schreiben, darin stand , dass die KK nur nachmelden solle, dann wäre es OK.

Dies Schreiben sandte ich per Email und per Post an den Sachgebietsleiter.
Keine Reaktion.
Telefonisch liess er sich nicht erreichen, angeblich nicht da.
Mehrerer Rückrufbitten kam er nicht nach.
Als ich ihn doch am Telefon hatte, sagte er, dass er jetzt einen Kunden hätte und keine Zeit, er würde sich kümmern und mir dann mitteilen.
Wieder nichts, auf mehrere Emails keine Antwort.

Was kann man da machen ?

Gruss
 
Hallo Busch,

ich würde umgehend in der Geschäftsstelle erscheinen. Mitsamt Deinem gesamten Briefverkehr und auf sofortige Klärung dringen.

Oder aber Du schickst alles in Kopie mit kurzem Anschreiben zur Situation (mit Fristsetzung max. 10 Tage) per Einschreiben mit Rückschein an die nächsthöhere Dienststelle.

Niedere Angestellte mögen es gar nicht, sich beim Chef verantworten zu müssen....

LG Christiane
 
Hallo,

dies wollte ich eigentlich vermeiden.
Meine Tochter hat da gerade ihre Ausbildung begonnen.
Nicht das sie es irgendwann zu spüren bekommt.

GRuss
 
Hallo,

natürlich nicht.
Will aber noch warten, bis meine Tochter in andere Geschäftsstelle kommt.

Gruss und danke
 
Hallo,.

ich habe das jetzt der Beschwerdestelle der KK gemeldet.
Den Text von Beitrag 2 habe ich denen geschickt.
Die wollen sich darum kümmern.

mal abwarten.

Gruss
 
hallo busch38,

und hast du schon eine Reaktion deine KK zwischenzeitlich erhalten?

Was ich nicht ganz verstehe:

du hast Krankengeld bezogen 2011-2013 und schreibst dass ein Antrag auf Rentenpflichtversicherung notwendig ist

Darf ich fragen wieso?

ich dachte bisher, dass mit dem Krankengeld auch Rentenversicherungsbeiträge autom. entrichtet werden

kann sein, dass ich den Sachverhalt nicht verstehen,
kannst du mir bitte erklären, wieso der Antrag notwendig ist in deinem Fall?

Lg. Rolandi
 
Hallo,

weil ich vorher selbständig war und nicht rentenversichert.

Momentan fühlen sich weder KK noch DRV zuständig, jeder schiebt es auf den Anderen.

KK sagt, durch ein Merkblatt hätten sie mich ausreichend informiert.
( BSG Urteile sagen aber bei besonderem Beratungsbedarf reicht Merkblatt nicht aus.)

DRV sagt, KK müsste mich nachmelden.

Einen rechtsfähigen Bescheid habe ich von keinem erhalten.

Gruss
 
Hallo Busch,
bin in ähnlicher Situation. Für fast 2 Jahre krank würde keine Rentenbeträge gezahlt von der BG.
Wie kann ich das Nachfordern, dass sie die in die DRV zahlen? Zusammen mit Mütterrente hab ich dann nämlich doch Ansprüche an die DRV...Obwohl ich zum Unfallzeitpunkt dort nicht rentenversichert war...
Das wäre ja mal super, wenn ich das korrigieren könnte. Hab da auch schon nachgefragt und keine Antwort erhalten...
Danke Ellen!
 
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