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Der Regulierer kommt - was bedeutet das?

bob67

Neues Mitglied
Registriert seit
18 März 2014
Beiträge
3
Ich hatte durch einen Privatunfall einen Sehnenriß in der Hand, der mehrfach operiert wurde. Anschließend wurde ein Gutachten erstellt, in dem der Unfallzusammenhang anerkannt und mir ein Dauerschaden attestiert wurde. das Ganze lief bisher seinen regulären Gang ohne Anwalt.
Jetzt erfahre ich, dass von der Privaten Unfallversicherung ein "Regulierer" eingeschaltet wurde. Gute oder schlechte Nachricht? Was bedeutet das? Worauf habe ich mich einzustellen? Sollte ich mir einen Rechtsbeistand suchen?
 
Hallo bob67,

den Schadenregulierer eines Versicherer kannst Du Dir so ähnlich vorstellen wie einen Außendienstmitarbeiter. Der ist durch den Versicherer beauftragt, den Schaden mit Dir - meist in einem persönlichen Gespräch - zu erledigen. Er wird sich also wahrscheinlich mit Dir treffen wollen um Deine Ansprüche zu besprechen und Dir hinterher einen Abfindungsvergleich vorzulegen, den Du bitte unterschreiben sollst.

Um Deine zweite Frage zu beantwortet: Ja, Du solltest schleunigst einen Anwalt aufsuchen, denn denk daran, der Regulierer ist ein Profi, der sowohl versicherungsrechtlich als auch psychologisch in Verhandlungsführung geschult ist. Wenn Du Dich mit dem alleine unterhälst sind die Machtverhältnisse ähnlich verteilt, als würde der FC Bayern München in der ersten Pokalrunde gegen den 1 FC WasWeissIch aus der Kreisliga spielen. Es kann dabei für den Kreisligisten eine Überraschung geben, aber meist keine gute....

Viel Erfolg!
 
Danke für die Antwort

Wenn ich das richtig sehe, muß ich ja zunächst Nichts unterschreiben. Ich würde mir die Vorschlöäge erst mal anhören und kann dann immer noch entscheiden, ob ich einen Anwwalt hinzuziehe - oder?
Außerdem wollte die für mich zuständige Versicherungsagentin dabei sein Vielleicht sollte ich noch einen Zeugen mitnehmen.
 
Hallo Bob67,

jeder ist seines eigenen Glückes Schmied...

Natürlich musst Du beim Regulierer nichts unterschreiben. Ich frage mich nur immer, woher dieser unbändige Wille kommt, alles alleine regeln zu wollen, obgleich man kostenlos die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen kann. Das Problem ist doch: Wenn Du nicht alle Deine Ansprüche kennst wie willst Du dann erkennen, ob der Regulierer Dir ein Deinen Ansprüchen entsprechendes Angebot unterbreitet hat? Der Regulierer hat nur eine einzige Aufgabe: Dem Versicherer Geld zu sparen.... Und auch die für Dich zuständige Versicherungsagentin, die von Deinem Versicherer Provision dafür kassiert, dass Du dort einen Vertrag unterschreibst, steht wohl eher im Lager des Versicherers, oder?

Aber, wie gesagt, jeder wie er will...

Viel Erfolg!
 
Aussenregulierer der PUV

Hallo bob,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

In meinem Fall ist es so gewesen wie es beschrieben wurde.
Habe nichts unterschrieben. Beim Hausbesuch waren mein
Ehemann und mein Schwiegersohn anwesend.

Ein Vorschuss wurde ausgehandelt und ein weiteres Gutachten.

Einen Fachanwalt habe ich erst zum Ende der 3 Jahresfrist
eingeschaltet.

Hast Du eine Kopie des Gutachtens?
Bist Du mit dem festgestellten Invaliditätsgrad einverstanden?


Viele Grüsse

Meggy
 
Danke nochmal

Das war deutlich!
Die Sache ist nur: Der Anwalt ware wohl nicht kostenlos. Ausserdem kostet das wohl eine Menge Zeit. Wenn man bedenkt, um welche Beträge es geht, ist es das aber vermutlich wert!
Meine Frage zielte nur dahin, ob es evtl.Sinn macht, mir erst mal anzuhören, wasdie Versicherung will.
 
Hallo Auxiliator,

seit wann kann man

..........kostenlos die Hilfe eines Profis in Anspruch nehmen.........

Arbeitest Du umsonst für Deine Mandanten?


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy,

ich denke nicht, dass Anwälte kostenlos arbeiten sollten.... dürfen Sie im Übrigen auch gar nicht! Steht nachzulesen in § 49b Abs.1 BRAO

(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.

Geht es um Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung, deren Grund in dem schädigenden Verhalten eines Dritten bestehen (zB unverschuldeter Verkehrsunfall), dann können die Kosten des Anwalts für die Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche gegen die PUV vom Schädiger bzw dessen Haftpfichtversicherer geltend gemacht werden.

Handelt es sich um die Geltendmachung der Ansprüche ohne Schädiger, also zum Beispiel beim Joggen im Wald auf die Schulter gefallen, dann kommt es darauf an, ob der Versicherer die Ansprüche ablehnt, verzögert oder scheinbar problemlos reguliert. In den Fällen, in denen die Ansprüche - wenn auch vorübergehend - abgelehnt waren oder wenn der Versicherer die Regulierung verzögert schuldet die PUV die Anwaltskosten aus dem Gesichtspunkt des Verzuges.

Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, also wenn der Versicherer - scheinbar - problemlos reguliert, dann setzt die Ersatzpflicht voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war. In einfach gelagerten Fällen trifft dies nur zu, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird.

Ein solch einfach gelagerten Fall, der keine besonderen Rechtskenntnisse erfordert, liegt zum Beispiel bei einer entgegen der Ankündigung um wenige Tage verspätet ausgezahlten Versicherungssumme vor. In einem solchen Fall, der auch gerichtlich entschieden wurde, wäre es der dortigen Klägerin angesichts dieses überschaubaren Sachverhaltes ohne Weiteres möglich gewesen, sich zunächst selbst an die Beklagte zu wenden und etwa telefonisch die Auszahlung der Versicherungssumme zu monieren. Die für einen Brief des Anwalts, der die Zahlung noch einmal anmahnte, angefallenen Anwaltskosten hielt das Gericht nicht für erforderlich.

Übertragen auf diesen Fall bin ich der Meinung, dass bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die PUV nach mehreren Operationen und Begutachtungen kein solch einfach gelagerter Fall vorliegt, bei dem die Anwaltskosten nicht zu erstatten wären.

So oder so: Viel Erfolg!
 
Nach den kurzen Angaben von Bob, kann man eigentlich nur
feststellen, dass sich die private Unfallversicherung bisher
noch nicht vertragswidrig verhalten hat.

Ob im obigen Fall die Rechtsanwaltskosten von der PUV
übernommen werden müssen, würde ich ( bei dem jetzigen
Kenntnisstand) bezweifeln. Der Versicherte wird aber sicher
vorerst die Anwaltsgebühren zahlen müssen ( vielleicht dauert
es danach noch Jahre bis eventuell die Versicherung zahlt).
 
Hallo Auxiliator,

Geht es um Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung, deren Grund in dem schädigenden Verhalten eines Dritten bestehen (zB unverschuldeter Verkehrsunfall), dann können die Kosten des Anwalts für die Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche gegen die PUV vom Schädiger bzw dessen Haftpfichtversicherer geltend gemacht werden.

ist dem wirklich so?
Das höre ich zum ersten mal...

Gruß
Emma
 
Hallo Bob,

egal, wer von deiner Versicherung kommt, gib deine Police nicht aus der Hand!
Mach vorher Kopien, die kannst du deinem Vertreter oder dem Regulierer aushändigen.
Bei uns war nur der Versicherungsvertreter, schwätzte meinem Lebensgefährten einen "Folgevertrag" auf und nach diesem Besuch war die orginal-Police weg! Der Anwalt mußte einschreiten...

Hallo Auxiliator,

unser erster Anwalt hat sich kaum zu der PVU-Problematik geäussert, er hatte genug mit der gegnerischen Haftpficht zu tun.
Der zweite Anwalt hat sich erstmal die Zusage der RSV eingeholt!
Nachdem die PUV`s reguliert hatten, ging es endlich mit der gegnerischen weiter!
Mag sein, dass es Anwälte gibt, die diese zusätzliche Baustelle mitbearbeiten, nur die muß man erst finden:rolleyes:

LG
Aramis
 
Hallo Bob,

ich kann mich meinen Vorschreibern in allen Punkten nur anschließen.

Du kannst Dich mit dem Vertreter an einem "neutralen Ort" - z. B. in einem Cafe mit Zeugen verabreden.

Höre Dir nur an, was er erzählt und zum Abschluss vereinbarst Du mit ihm, dass er Dir alles in einer schriftl. Fassung zukommen lässt.

Keine Zustimmung von Dir, keine Zustimmung zum xten Gutachten etc.

Einfach nur zuhören, Fragen stellen und Notizen machen.

Dann mal sehen was schriftlich kommt. Dieses kannst Du dann mit einem versierten Anwalt prüfen.

Ich kenne dieses nur, in der Form, dass die gegn. HPV Termine mit den eigenen Anwalt macht und mit diesem verhandelt. Diese Termine finden eigentl. immer ohne die Teilnahme des Unfallopfers statt, weil man keine "Emotionen" haben möchte.

Ich halte absolut nichts von dieser Praxis, weil auch die Anwälte des UOs die UOs nicht korrekt informieren.


Viele Grüße

Kasandra
 
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