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Der Personenschaden Med. Grundlagen der Schadensregulierung

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,874
Ort
Berlin
Hallo,
ein weiteres heute gefundenes Buch aus dem Hause "Institut für Versicherungsmedizin". Dieser Satz: Die Kosten des einzelnen Schadensfalls lassen sich jedoch in bestimmten Grenzen beeinflussen.
in der Vorstellung des Buches ließen mich dann doch wieder sehr aufhorchen.


Klaus-Dieter Thomann
Der Personenschaden -Medizinische Grundlagen der Schadensregulierung
Ein Leitfaden für Mitarbeiter in der Haftpflicht- und Unfallversicherung.
334 S., ca. 250 Abbildungen, 34,80 €.
ISBN: 978-3-00-023168-1

In den letzten Jahren haben Personenschäden für die Versicherungswirtschaft eine immer größere Bedeutung bekommen. Ein sichtbares Zeichen sind die steigenden Schmerzensgelder für Geschädigte. Das Schmerzensgeld ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Erleidet der Betroffene einen Verdienstausfall oder ist er sogar nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben, so erreicht der über Jahrzehnte kumulierte Vermögensschaden leicht einen sechsstelligen Eurobetrag.
Hinzu kommen weitere, anfänglich nur schwer einzuschätzende Ausgaben für den Haftpflichtversicherer, die medizinische Behandlung, Forderungen der Arbeitgeber, Beiträge zu den Sozialversicherungen, Ersatzansprüche der Arbeitsverwaltung, der Rentenversicherungsträger sowie der Kranken- und Pflegekassen. Die Kosten des einzelnen Schadensfalls lassen sich jedoch in bestimmten Grenzen beeinflussen. Wird das Schadenspotenzial falsch eingeschätzt, so kann sich aus einem Bagatellfall rasch ein Großschaden entwickeln.
An die Mitarbeiter in den Versicherungen werden hohe Anforderungen gestellt. Juristen und Versicherungssachbearbeiter sind auf medizinische Informationen zu der Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den verbleibenden gesundheitlichen Störungen angewiesen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird versucht, den regelhaften Heilverlauf häufiger Verletzungen und die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Dauerfolgen zu beschreiben. In den einleitenden Kapiteln werden die Rahmenbedingungen der Regulierung von Personenschäden aus versicherungsmedizinischer Sicht dargestellt.
Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der medizinischen Dokumentation von Verletzungsfolgen und ihre Abgrenzung gegenüber Vorerkrankungen. Der Vorbereitung und Auswertung von Gutachten ist ein weiterer Abschnitt gewidmet. Im Anschluss daran erhält der Leser einen systematischen Überblick über den normalen und gestörten Heilverlauf der Verletzungen „von Kopf bis Fuß“. Dieser Teil des Buches ist als Nachschlagewerk angelegt. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der organischen Verletzungsfolgen. Wegen der hohen Bedeutung seelischer Störungen und Rückenschmerzen nach Unfällen wird auch auf die posttraumatische Belastungsstörung und Wirbelsäulenleiden eingegangen.
Im Anhang sind Einschätzungsempfehlungen
- für die wichtigsten Verletzungen
- für die Haftpflichtversicherung
und die private Unfallversicherung abgedruckt.
Die Publikation richtet sich vorwiegend an Versicherungsmitarbeiter in der Haftpflicht- und privaten Unfallversicherung. Bei verletzungsspezifischen Problemen kann es auch in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung hinzugezogen werden.

Interessant sind die enthaltenen Tabellen und Ausführungen aber dann doch.

Wer entsprechende Probleme mit seiner PUV hat ab in die Bibliothek und nicht kaufen. Nicht noch zusätzlich dieses Institut unterstützen. Vertrieben wird das Buch über www.IVM-med.de und wird über ein privates Institut für Versicherungsmedizin GmbH & Co KG in Frankfurt am Main vertrieben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

was lässt Dich aufhorchen an dem Satz:

Die Kosten des einzelnen Schadensfalls lassen sich jedoch in bestimmten Grenzen beeinflussen.

Wo ist das Problem?
Versicherungsnehmer und Versicherer haben oftmals anfänglich unterschiedliche Auffassungen zum entstandenen Schaden. Beide Seiten versuchen die Kosten in ihrem ureigensten Sinne zu beeinflussen. Entweder einigt man sich oder lässt die Sache gerichtlich klären.

Gruß
Luise
 
Zuhälterei-Management für Bagatellschäden

Hallo seenixe,

neben deinem hervorgehobenen Satz im zitierten Text, fällt mir der folgende Satz besonders auf:

"Wird das Schadenspotenzial falsch eingeschätzt, so kann sich aus einem Bagatellfall rasch ein Großschaden entwickeln."

In diesem Satz liegt unsere gesamte negative Erfahrung, die wir mit der Schadensfallentsorgung gemacht haben.

"Aus einer Falscheinschätzung...."
Nein, so einfach ist das nicht!, bei Unfallofern ist es nämlich so, dass grundsätzlich jeder Schaden als Bagatellschaden a priori eingestuft wird.
Genau daraus folgen dann die schweren chronischen Verläufe der Unfallverletzungsfolgen.

Eine Unfallverletzung kann man nicht so oder so einschätzen!
Man erkennt schon an der Wortwahl die Entgleisung im Denken der versicherungsmedizinischen Manager für Schadensfallentsorgung (Boni - Bedürftige)

Solche Denke lässt erkennen, dass hier der Blechschaden, der vom technischen Sachverständigen geschätzt wird, auf die Verletzung des Verunfallten übertragen wird.

Hier ist keinerlei medizinsiches Denken, keinerlei ethisches Verhalten impliziert. Hier zählt nur der monäre Wert.
Hier wird nur nach Psychrembel-Wissen abgehakt, so wie die Werkstattfibel für die Wiederherstellung/Reparatur der Blechschäden.
Beule ohne Farbschaden linker Kotflügel vorne = Arbeitskosten: Ausbeulen und polieren. Kostenpunkt xxx.-€

Dabei muss nicht bedacht werden, dass hier ein Blutgefäß mitbetroffen ist, eine Infektionsgefahr besteht, Nervenschaden, weitere Gelenkteile mitbetroffen, innerer Weichgewebezerstörung, Muskelfaserrrise, Stoffwechsel-Unterversorgung besteht/droht usw.

Was muss noch alles passieren, bis diese menschenverachtende Denke bei Versicherungs-/Gesundheits-Managern untersagt wird?
Was muss noch passieren, bis die totalkapitalistische Ökonomisierung in der Medizin grundsätzlich aus der ersten Position der Denk- und Verhaltensanforderungen der behandelnden Ärzte untersagt wird?
Was muss noch passieren, bis verboten wird, mit Kranken/Versehrten/Geschädigten Geschäfte/Gewinnmaximierung zu treiben?

Liegt es an uns, die wir lieber Geld ausgeben für Zigaretten, als Geld in die Gesundheitsvorsorge einzubringen?
oder
liegt es an der Boni-Bedürftigkeit der Versicherungsmanager/Versicherungsmedizinern, denen keine Unzucht (ohne Zucht und Ordnung = ohne Moral und Ethik) mit Verunfallten heikel genug sein kann, um sich persönlich den Vorteil zu sichern?

Ein Zuhälter hält und beschützt sich Personen, die für ihn das Einkommen sichern.
So gesehen, ist ein Versicherungsmamager nichts anderes als ein Zuhälter, der sich Versicherungsmediziner hält und beschützt (erlebt man direkt, wenn man einen VM wegen Falschgutachten verklagt, denn ohne diesen Zuhälterschutz käme es wohl erst garnicht zu dem Falschgutachten) und sich dadurch seinen Gewinn sichern läßt, den er dann auf dem Finanzmarkt verzockt. Nicht umsonst kaufen sich Versicherungsgesellschaften Banken ein! Und umgekehrt - eine Hand wäscht die andere - kein Bankkredit ohne Versicherungsgeschäft.

Deshalb, darf ein Knieschaden nur ein Bagatellschaden bleiben, wie der Listen-Schätzwert, und nicht zu einem Großschaden ausarten, ein HWS-Schleudertrauma nur eine Vibration einer HWS sein!

Realität ist jedoch, dass gerade bei dieser Bemühung, einen Unfallschaden zu einem Bagatellschaden zu verstümmeln, immer ein Großschaden wird. Biomaterial ist halt nicht aus Blech, Stahl oder Lack, Knorpel ist nicht mit einem Wagen-Schmiermittel für Stoßdämper zu behandeln.
usw.

Gruß Ariel
 
Begrenzung

Hallo Luise,

in dem von Seenixe zitierten Satz steckt meiner Ansicht nach die klare Absicht, den Schaden seitens des Gutachters begrenzen zu wollen - zugunsten der Versicherungen. Das klingt für mich deutlich zwischen den Zeilen durch.

Wenn er nicht so wunderbar jeden Schaden begrenzen wollte und auch könnte, hätte er diesen Satz doch gar nicht geschrieben.

Viele der Gutachter sind doch Spezialisten der Schadensbegrenzung.
Das ist doch das Problem, das unsere Wut so schürt. Sie negieren auf wundersame Weise die Funktionseinschränkungen, die vorliegen.

Tiptoe
 
Hallo,

hier wird in den von Seenixe zitierten Satz etwas hineininterpretiert! Was steht denn dagegen, wenn die Versicherungen den finanziellen Aufwand begrenzen wollen? Erst mal doch gar nichts! Man kann es doch auch so sehen, dass die Versicherungen eine optimale medizinische Versorgung anstreben, die eine rasche Genesung und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gewährleisten wollen.

Gerade wenn - durch wen und wie auch immer, im medizinischen Bereich Pfusch (Bagatellisierung, falsche Diagnosen und Gutachten usw.) geleistet wird, können die Kosten eine zusätzliche erhebliche, aber bei gewissenhafter Arbeit vermeidbare Höhe erreichen. Kann nicht das auch beabsichtigt sein?

Grüße von
IngLag
 
Begrenzung

Hallo IngLang,

natürlich ist es richtig, wenn Versicherungen Schäden begrenzen wollen. Damit werden ja auch die Beiträge niedrig gehalten.

Aber der von Seenixe zitierte Satz stammt ja nicht von einer Versicherung, sondern von einem medizinischen GUtachter selbst. Ich meine, das macht einen Unterschied - und zeigt, wie sehr Gutacher für die Versicherungen arbeiten.

Tiptoe
 
Hallo tiptoe,

aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen dass in diesem Buch, das auch als Leitfaden gedacht und für Jeden zugänglich ist, "zwischen den Zeilen" zu parteilichen Gutachten zugunsten der Versicherungen aufgerufen wird. Etwas Anderes wäre es doch nicht!

Grüße von
IngLag
 
Hallo Inglag,

wo lebst Du?
Auf was für Drogen bist Du zur Zeit?
Dieses Buch ist von der Versicherungswirtschaft, von einem "Institut für Versicherungsmedizin" (wie heißt da die Studienrichtung?) in Auftrag gegeben und herausgegeben.
Träume schön weiter.
Ich dachte schon, Du hast etwas gelernt, dies ist voll in Abrede zu stellen.

Langsam tust Du mir nur noch leid.

Gruß von der Seenixe
 
Schadensbegrenzung

Hallo IngLag,

dieser Prof. Thomann, der diese Schrift herausgegen hat, leitet ein Gutachterinstitut in Frankfurt am Main. Auf seiner Homepage steht dieser Satz im Übrigen auch.

Tiptoe
 
Hallo IngLag,

"Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird versucht, den regelhaften Heilverlauf häufiger Verletzungen und die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Dauerfolgen zu beschreiben."

Liest du aus diesem Satz eine Anleitung für die Erstellung von Beurteilung über Unfallverletzungen auf Grund von individuellen Besonderheiten im Verletzungsausmaß und Heilungsverlauf?

Das was da steht in diesem Satz ist ganau das, zu was der medizinische Laie in die Irre geführt werden soll, wie, ein Heilungsverlauf hat so und so nach genau dieser vorgegebenen Zeit abgehakt zu sein, Begründung: Weil es es versicherungswirtschaftlich günstig erscheint und bei eingen harmlosen Fällen so erfahren wurde.

Hier steht nichts über das, was das Gesetz sagt: die individuelle Situation/Besonderheit ist zu beachten!

Deine Überzeugung wundert mich nicht, hat es noch nie.
Nämlich die, dass eine Leitlinie von der Versicherungsmedizin erstellt, niemals Inhalte kontra Unfallgeschädigten aufzeigen könnte.

Ich kann beim besten Willen nichts Rechtes daran erkennen, wenn man Geschädigte gesund (ein-)schätzt, ohne korrekte Befunderhebung, nur um diesen "eine rasche Genesung und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben" zu ermöglichen, und natürlich keinen weiteren Schaden der Versicherungswirtschaft aufbürdet und dann höchstens den öffentlichen KK anlastet, wie es ja Usus ist.
Eine schnelle Heilungszeit, ist immer kostengünstiger, als eine Diagnose mit: irreversibler Verletzungsschaden.

Ich bin zu Tränen gerührt, wie sich die Versicherungswirtschaft mit Hilfe ihrer Versicherungsmediziner bemüht, selbst auf Kosten der Behinderten und Kranken, die Vollzähligkeit der bereitstehenden Arbeitsfähigen auf dem Arbeitsmarkt sichert. Wie könnte man daran nur was Schlechtes sehen wollen!
Da hast du schon eine besondere Sichtweise.

Lazarettärzte bekamen auch immer den Befehl, selbst die halb Toten wieder an die Front zu schicken, von dieser Gesinnung und Haltung hat sich bis heute nicht viel geändert. Ganz tot werden kann man auch im Schützengraben, dazu muss man nicht im Lazarett liegen.
Was soll heute nicht gelten können, was damals auch richtig war?

Und auch da kann man nichts zwischen den Zeilen lesen, schon garnicht unethische Hintergedanken, denn es ist ja eine Ehre, im großen Lieblingsspiel der Männer sich das Eiserne Kreuz zu verdienen, (weil man sich in Friedenszeiten so toll davon ernähren kann, als Kriegskrüppel!) also nur positive Vorderungsgedanken.
:rolleyes:
Gruß Ariel
 
Hallo,

Ich frage mich, was das jetzt soll! Darf man denn hier keine eigene Meinung oder Sichtweise vertreten, oder nur dann, wenn sie sich mit der Meinung anderer User deckt? Sollen hier nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch nur „Gleichgeschaltete“ schreiben? Es scheint so, denn mich des Drogenmissbrauchs zu verdächtigen, weil ich eine eigene Meinung habe und diese auch vertrete, ist schon ein starkes Stück!

Vielleicht ist damit aber auch gemeint, dass durch Drogen die geistigen Fähigkeiten nachlassen. Aber so schlimm kann es bei mir nicht sein. Denn ich habe ja mein BK 2108 – Verfahren entgegen aller Prognosen und ohne Rechtsanwalt gewonnen.

Grüße von
IngLag
 
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