Hallo an euch alle.
An Micha: solltest du wegen der Angelegenheit eine solche Diskusion nicht verantworten können, lösche bitte den Beitrag.
Mir jedenfalls lässt es keine Ruhe, denn wenn dieser Arzt dort nicht gearbeitet haben soll, sind ich und das Gericht betrogen worden.
Es geht darum, dass ich in einem Artikel im alten UO-Forum über ein Gutachten (Stellungnahme) eines Arztes im LSG-Verfahren geschrieben habe und diesen mit Namen und Angabe der Arbeitsstelle genannt habe.
http://www.unfallopfer.de/modules.p...ile=index&action=viewtopic&topic=1141&forum=8
Nun wird von Seiten des Institutes (Anwalt) behauptet, dass dieser Arzt zu diesem Zeitpunkt (Ende Januar 2005) nicht mehr in diesem Institut angestellt gewesen sei.
Wie das? Ich habe Unterlagen - wie z.B. die Stellungnahme - die eindeutig beweisen, dass ein Dr. R. dieses geschrieben - unterschrieben hat. Der Brief stammt aus diesem Institut - hat dessen Briefkopf.
Im Schreiben der BG steht auch wer den Auftrag zur Stellungnahme erhielt: Dr. R.
Nun frage ich mich: Wie können die Anwälte behaupten, dass dieser Arzt nicht mehr dort gearbeitet hat? Wer hat dann in dessen Namen diesen Betrug (Urkundenfälschung, etc)- muss man ja annehmen, wenn der Dr. dort nicht mehr tätig war - in Auftrag gegeben und ausgeführt?
Diese Stellungnahme war für die BG zur Vorlage beim LSG bestimmt. Der Dr. R. wird mehrmals im Urteil des LSG erwähnt.
Also warum jetzt dieser Angriff auf das Forum - auf die Erwähnung dieses Arztes?
Hier soll doch gewiss wieder mal etwas gefunden werden, was dem Forum schaden könnte.
Ich habe Micha die Unterlagen (Erste u. letzte Seite der Stellungnahme geschickt, die eindeutig zeigen, dass ein Dr. R. die Stellungnahme schrieb - wider den Behauptungen des Anwaltes.
Was wird hier gespielt? Warum eine solche Erbsensucherei?
L.G. Ramona
An Micha: solltest du wegen der Angelegenheit eine solche Diskusion nicht verantworten können, lösche bitte den Beitrag.
Mir jedenfalls lässt es keine Ruhe, denn wenn dieser Arzt dort nicht gearbeitet haben soll, sind ich und das Gericht betrogen worden.
Es geht darum, dass ich in einem Artikel im alten UO-Forum über ein Gutachten (Stellungnahme) eines Arztes im LSG-Verfahren geschrieben habe und diesen mit Namen und Angabe der Arbeitsstelle genannt habe.
http://www.unfallopfer.de/modules.p...ile=index&action=viewtopic&topic=1141&forum=8
Nun wird von Seiten des Institutes (Anwalt) behauptet, dass dieser Arzt zu diesem Zeitpunkt (Ende Januar 2005) nicht mehr in diesem Institut angestellt gewesen sei.
Wie das? Ich habe Unterlagen - wie z.B. die Stellungnahme - die eindeutig beweisen, dass ein Dr. R. dieses geschrieben - unterschrieben hat. Der Brief stammt aus diesem Institut - hat dessen Briefkopf.
Im Schreiben der BG steht auch wer den Auftrag zur Stellungnahme erhielt: Dr. R.
Nun frage ich mich: Wie können die Anwälte behaupten, dass dieser Arzt nicht mehr dort gearbeitet hat? Wer hat dann in dessen Namen diesen Betrug (Urkundenfälschung, etc)- muss man ja annehmen, wenn der Dr. dort nicht mehr tätig war - in Auftrag gegeben und ausgeführt?
Diese Stellungnahme war für die BG zur Vorlage beim LSG bestimmt. Der Dr. R. wird mehrmals im Urteil des LSG erwähnt.
Also warum jetzt dieser Angriff auf das Forum - auf die Erwähnung dieses Arztes?
Hier soll doch gewiss wieder mal etwas gefunden werden, was dem Forum schaden könnte.
Ich habe Micha die Unterlagen (Erste u. letzte Seite der Stellungnahme geschickt, die eindeutig zeigen, dass ein Dr. R. die Stellungnahme schrieb - wider den Behauptungen des Anwaltes.
Was wird hier gespielt? Warum eine solche Erbsensucherei?
L.G. Ramona