• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Der Fall Thomas Schulte-Kellinghaus, Dr. Carsten Schütz und die illegale BSG-Krankengeld-Falle

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
in dem Betrag ist diese Aussage zu lesen:
Dabei gewinnt die Sanktionieren gerade im Bereich des § 109 SGG eine besonders einscheidende Wirkung:
„ 109er Gutachten“ haben im allgemeinen Bewusstsein des Sozialrichters ohnehin nur einen minderen Stellenwert.
Gelangen sie zu einem für den Kläger günstigen Ergebnis, besteht die typische Reaktion in der Einhaltung eines 106er Gutachtens um die unterstellte fehlende Objektivität des „klägerischen Gutachtens“ einer Überprüfung zu unterziehen.

Damit wird meine Theorie der Unglaubwürdigkeit der Sozialgerichte unterstrichen, denn es dürfen nur ca. 10 % aller SG Klagen für den Verunfallten und B-Kranken entschieden werden.

Leben wir im Kongo oder noch in Deutschland, ich in Bayern, aber da ist es ähnlich wie in BW.
 
Hallo Machs Sinn ich habe den Eindruck das du aktuell dieses Thema als Schmäh- und Spottmöglichkeit nutzt. Mache doch einfach eine eigene Seite auf und dort so weiter. Es genügt dann das du hier einmal den Link postest.
Ich sehe die Problematik des Themas durchaus, bin aber mit dem Wie hier so gar nicht einverstanden und schließe das Thema.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top