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-der behandelnde Arzt ist nicht in Krankenhausakte erwähnt-

Sehne

Nutzer
Registriert seit
20 Sep. 2007
Beiträge
13
Hallo,
-der Arzt,welcher mich operiert hat, ist in der Krankenhausakte nicht erwähnt.(-meine Krankenkasse erhielt auch keine Honorarforderung. Eigentlich bin ich ja Kassenpatient-) Im Klartext: der Arzt,der mich verpfuscht hat, hat die OP in der Krankenhausakte nicht vermerkt. Bitte dringend um Antwort. -mein Rechtsanwalt weiß deshalb nicht wen er verklagen soll...
Um Nachfragen zuvor zu kommen: da ich die Gutachter-u.Schlichtungsstelle Hessen eingeschaltet hatte, liegt mir der Beweis einer erfolgten Operation auf Grund einer Stellungnahme dieses Arztes an diese Stelle vor. Sonst hätte ich vor dem Problem gestanden: war was? Dann beweise! Dank der Gutachter-u. Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen kann ich eine OP beweisen. Diese Stelle arbeitet übrigens kostenlos...d.h. nimmt Kontakt zum Pfuscher auf u. stellt den zur Rede.Kann ich nur empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guude Sehen,
ich denke das Krankenhaus muß auch Listen führen wer, wo und wann operiert hat.

Die Frage, die sich mir stellt:
Bist du ins Krankenhaus zur OP oder zu einem bestimmten Arzt?

Da du den Arzt nicht kennst, denke ich ins Krankenhaus.
Dann würde ich das Krankenhaus mal daraufhinweisen, dass sie verantwortlich sind. Ich denke dann werden die ziemlich schnell den Operateur rausfinden. Sind ja normalerweise noch mehr Personen beteiligt.

Cüs,
CptZotti
 
Hallo Sehne,
Wenn Du den Namen des Arztes hast, dann verstehe ich Deinen Anwalt nicht.
Du kannst den Arzt und hilfsweise das Krankenhaus verklagen. Aber ich verstehe die ganze Sache nicht so richtig. Auf der einen Seite Ärztekammer, die Deiner Meinung so hervorragend und kostenlos arbeitet und auf der anderen Seite Klage?
Du mußt eine OP-Aufklärung bekommen haben. Ich meine, Deine Geschichte hört sich sehr schräg an.
Entweder Du erzählst alles, was dazu gehört oder Du läßt es ganz bleiben. So mit Bruchstücken ist da immer wenig anzufangen, weil man dann auch sehr schnell ganz schief liegt.

Gruß von der Seenixe
 
der behandelnde Arzt ist nicht in Krankenakte erwähnt-

Hallo Sehne,
Wenn Du den Namen des Arztes hast, dann verstehe ich Deinen Anwalt nicht.
Du kannst den Arzt und hilfsweise das Krankenhaus verklagen. Aber ich verstehe die ganze Sache nicht so richtig. Auf der einen Seite Ärztekammer, die Deiner Meinung so hervorragend und kostenlos arbeitet und auf der anderen Seite Klage?
Du mußt eine OP-Aufklärung bekommen haben. Ich meine, Deine Geschichte hört sich sehr schräg an.
Entweder Du erzählst alles, was dazu gehört oder Du läßt es ganz bleiben. So mit Bruchstücken ist da immer wenig anzufangen, weil man dann auch sehr schnell ganz schief liegt.

Gruß von der Seenixe


-erst einmal danke an Alle die mir geschrieben haben-

Hallo Seenixe,
mein Anwalt ist etwas panisch, weil es einem Kollegen passiert ist, dass der den falschen Gegner verklagt hat u. das Gericht deshalb den Fall niedergelegt hat.
Ich meinte mit meiner Zufriedenheitsäußerung NICHT die Ärzte-Kammer sondern die Gutachter-u. Schlichtungsstelle bei der Ärzte-Kammer. ( Ich weiß,dass da nur 30% der Fälle anerkannt werden)
Durch diese Stelle bekam ich eine Zahlung von der Arzthaftpflicht-Versicherung, welche aber zu wenig ist.
Die Schlichtungsstelle beendet ihre Arbeit beim Gang vor Gericht.
Zur OP-Aufklärung: ich habe keine bekommen (lediglich Aufklärung Risiken Norkose)
In der Tat hört sich die Geschichte schräg an aber sie ist so passiert
Arzt steht nicht in Krankenakte: wie einen Arzt verklagen der nirgendwo erwähnt ist? Der Name ist mir aber beknnt.
Aber es kommt noch schräger: der 1.Arzt war vermutlich Assistenz-Arzt(oder,oh Graus, Arzt im praktischen Jahr); die 2. OP erfolgte durch einen Oberarzt am gleichen Tag; die 3.OP einige Tage später ebenfalls durch einen Oberarzt.
Und jetzt kommt die Krönung des Ganzen: laut meiner Nachfrage in diesem Krankenhaus hat keiner der oben erwähnten Ärzte mit meiner Krankenkasse abgerechnet. Ich bin also privat verpfuscht worden. Auf meine Nachfrage dort, wie es zur fehlenden Abrechnung kommen konnte meinte der für die Finanzen zuständige Mann, dass es öfter vorkomme, dass "vergessen" würde die OP´s an die Abrechnungsstelle zu melden. Der Besitzer ist übrigens eine Stiftung.
 
Hallo Sehne,

panischer Anwalt? = der Gutste sollte seine Hausaufgaben machen oder den Fall ganz schnell an einen Kollegen abgeben. Sollst Du jetzt seine Hausaufgaben machen?

Gerade wenn diese Besonderheiten noch dazukommen, dann solltest einen ausgewiesenen Experten für Medizinrecht nehmen und keinen "Wald-und Wiesenanwalt" entschuldige den Begriff.

Und wenn solche Vertuschungssachen anstehen, dann besondere Vorsicht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

du musst das Krankenhaus verklagen. Das Krankenhaus ist verpflichtet entsprechende Daten über sämtliche OP´s etc. min.10 Jahre aufzubewahren.

Das Krankenhaus ist darüber hinaus auch verpflichtet, zur Sorgfaltspflicht.
Das Krankenhaus ist verpflichtet den Arzt zu benennen.
Die Krankenhäuser sagen immer, verklagen sie den Arzt, wir haben nichts damit zu tun.
Was hast du für einen Anwalt.
Vielleicht wechselst du den Anwalt.

LG
Elra
 
hallo, sehne

dein anwalt sollte mal eine "couch" aufsuchen.
dann wird er vielleicht auch dich als opfer verstehen.

im op-bericht muss der arzt eingetragen sein, mit unterschrift!

mfg
pussi
 
Hallo elra,
das Krankenhaus behauptet, dass die Ärzte NIE mit meiner Krankenkasse abgerechnet haben. 2 Oberärzte u. ein Assistenzarzt waren beteiligt. Es gab 2 Operationen an verschiedenen Tagen,jeweils über Stunden. Der Finanz-Mensch der Klinik meinte dass das öfter vorkomme dass "vergessen" werde die Behandlungen an die Abrechnungsstelle zu melden.
 
Hallo Sehne,
aufgrund meiner bald 20-jährigen "Kriegserfahrung" mit BG, PUV etc., aber
auch mit div. Anwälten, kann ich zunächst nicht nachvollziehen, warum Sie Ihren Anwalt nicht schon längst über´n Jordan gejagt haben ; dieser
Typ ist nämlich absolut unfähig, wenn Ihre Aussage stimmen sollte, daß
er nicht wüßte, wen er verklagen soll ? (solch eine blödsinnige Kinderei)

Und weil Ihre Sachverhaltsdarstellung derart weltfremd klingt, insofern es
sich im wahrheitsgemäßem Falle vom Strafmaß her , um ein Verbrechen
handeln würde, wüßte selbst der dümmste Anwalt, was prioritär seine
Pflicht wäre.
Ergo erscheinen mir auch die Beiträge von Seenixe außerordentlich frag-
würdig, insofern nur einseitig abgestellt wird.

Bedenken Sie eine absolute Grundregel : Kein Fall ist übertragbar auf einen
anderen, da die Zusammenhänge niemals identisch sein können.

Im Klartext:
Als 1. Schritt würde ich dem Anwalt fristlos das Mandat kündigen und ihm
logischerweise auch kein Honorar mehr zahlen, welches er sich unbedingt
einklagen muß.
Als 2. Schritt wäre ein Fachanwalt für Medizinrecht (z.B. Dr.Boris Meinecke
in Köln) damit zu beauftragen (bei Meinecke nicht nötig, da Profi), eine
Strafanzeige gegen die infrage kommenden Personen/Ärzte bzw. die be-
treffende medizinische Einrichtung zu erstatten, da die Staatsanwaltschaft
nun einmal viel bessere Möglichkeiten der Beweissicherung hat.

Aufgrund der substantiierten Beweislage dürften in einem Strafprozeß
dann auch die betreffenden Personen bzw. das KH verurteilt werden.

Und genau das Urteil des Strafgerichts bildet danach die Grundlage für
das beim zuständigenLandgericht durchzuführende Verfahren, ohne daß
noch irgendein Prozeßrisiko für den Kläger bestehen könnte, da dem ver-
klagten Arzt/KH die Schuld durch Urteil des Strafgerichts bereits nachge-
wiesen worden ist.
Auf weitere Kindereien will ich nicht mehr eingehen.

MbG
Doqui
 
Hallo Doqui,
erst einmal danke für die Mühe.
Mein Fall hat sich genau so zugetragen.Sachverhaltsdarstellung weltfremd: ich kämpfe seit 4 Jahren. Es sind Fakten, nachweisbar anhand von Briefen usw.
 
Hallo Sehne,

lassen Sie mich in Ihrer Rechtssache für den Fall, daß Sie meiner Empfeh-
lung folgen sollten, nun als nächsten Schritt die zuständige Staatsanwalt-
schaft einzuschalten, noch nachtragen, daß mit jedem zunächst außerge-
richtlichen Rechtsstreit auch Verjährungsfristen verbunden sind.

Im Klartext: Auch wenn ein strafrechtliches Verfahren gegen die betrof-
fenen Ärzte und/oder med.Einrichtung (Krankenhaus) anhängig
ist, so wird dadurch nicht automatisch die Frist der Geltend-
machung der relevanten zivilrechlichen Ansprüche gehemmt !

Es ist also von größter Wichtigkeit, daß Sie schon jetzt die für Ihren Fall
infrage kommenden zivilrechtlichen Verjährungsfristen feststellen bzw.
von Ihrem neuen Anwalt feststellen und beachten lassen, um bloß nicht
einem Fristversäumnis zu unterliegen, zumal Sie m.E. beste Karten haben.

Und bewerten Sie es bitte nicht oberlehrerhaft, wenn ich auf den Ihrer-
seits erwähnten bereits 4-jährigen Kampf anzumerken habe, daß es Sie
ehrt, schon 4 beschissene Jahre (wie auch immer) durchgehalten zu
haben.
Nun kommt das aber, wonach Sie weiterhin einen derzeit unbestimmbar
langen Hindernislauf absolvieren müssen, bei dem es sich aufgrund der momentanen Situation und Konstellation sicherlich noch um einen zumin-dest mittelfristigen Zeitraum (empirisch: 2-3 Jahre) handeln dürfte.

Vielleicht geht es ja durch einen Profi-Anwalt mittels außergerichtlichem
Vergleich viel schneller, denn den betroffenen Ärzten etc. ist deren straf-
bares Handeln sowie das zu erwartende Strafmaß u.a.m. längst bewußt,
so daß denen logischerweise als Ausweg nur der Vergleich verbleibt.

MbG
Donqui
 
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