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Den Zusatz Schwerbehindert bei der Arbeitssuche lieber weglassen?

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Guten Tag,

ich habe wie ich auch schon im Forum schrieb jede Menge Bewerbungen geschrieben (Normal)!
Meine Frage zum Thema ich habe gerade auf der Homepage Vertretung für Schwerbehinderte einen Artikel gelesen wo ein Schwerbehinderter bei der Einstellung nicht richtig beachtet wurde und der Arbeitgeber eine klagedrohung von rund 10000 Euro bekam!

Wie realistisch ist so etwas, dass der Schwerbehinderte hoffen kann dann die Arbeit zu bekommen?
Oder lässt man das Thema Schwerbehinderung bei Bewerbungen lieber weg?

http://www.schwbv.de/dokumente.html

unter :
Absage bei der Einstellung

mfg Joachim
 
Eher doch die Schwerbehinderung angeben ... oder?

Hallo Joachim D.

ich wurde nach einem Unfall arbeitslos und bin nun als Rehabilitant einer Bildungsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung.

Da gibt´s auch Unterricht zu Verhaltensweisen bei Bewerbungen. Also ich würde das mit der Schwerbehinderung bestimmt nicht weglassen. Letztendlich bist Du ja auch gravierend behindert.

Da haben es andere (wie ich auch) doch schwerer, welche "nur" eine GdB von 20-40 (ohne Gleichstellung zur Schwerbehinderung) haben.

Es wird Arbeitgeber geben, welche einen Schwerbehinderten vielleicht einstellen, einen der weniger Behinderung hat jedoch eher nicht.

Letzendendlich kommt es zum Bewerbergespräch und dann wird dann diese Frage auch erörtert werden.

Gruß

Klam99er
 
Hallo Jochaim D.

soviel mir bekannt ist ,darf die Schwerbehinderung bei der Bewerbung nicht verschwiegen werden. Der Arbeitgeber hat Pflichten gegenüber dem Schwerbehinderten und der zuständigen Fürsorgestelle in NRW ist es Köln.
Stelle dir nur vor ,während deiner Arbeitszeit passiert dir etwas, weil du zu einer Arbeit eingeteilt wurdest die du laut deiner Schwerbehinderung gar nicht ausführen durftes!:confused:
Was dann? Wer ist dann für deinen körperl. Schaden zuständig:confused:?
Wird dann der Arbeitgeber in Regress genommen? Oder du, weil du die Behinderung verschwiegen hast :eek:.
Also überlege genau was du machst. In vielen Fällen bekommt der Arbeitgeber sogar Zuschüsse ,weil er Schwerbehinderte einstellt.
Ich würde sagen handele verantwortungsvoll.
Einen schönen Abend
Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ..,

es ist eine schwierige Geschichte! Mein Gedanke ging dahin, dass ich die Vorstellung hatte das ein Arbeitgeber liest und danach entscheidet!

Das heisst Alter (nicht mehr der Jüngste), schwerbehindert, berufliche Ausbildung zwar drei fertige Berufsausbildungen aber im Umschulungsberuf keine längere Erfahrung! Weg mit der Bewerbung die nächste....
Nun habe ich angenommen, dass dies zwei negative Gründe zuviel sind. Ja und darum habe ich lieber einen davon weggelassen.

Die Berufsgenossenschaft hat gesagt, wir bezahlen nur die Umschulung zum Bürokaufmann sonst nichts - die Arbeitsagentur gab mir die Auskunft das der Beruf für mich direkt in die Arbeitslosigkeit führt. Jetzt sind 90 Prozent der Umschüler meiner Klasse arbeitslos.
Bei uns wurden die sogenannten Fürsorgestellen abgeschafft (BW) dies macht jetzt das Landratsamt in der Kreisstadt. das Meiste läuft aber über zuständige Berufsgenossenschaft.

Ich habe mich in einem Alten-/ Pflegeheim beworben dort sage man mir ich müsste ausser der Büroarbeit auch mit Pflegedienst machen 70 Kg Menschen bewegen. Es hat den Arbeitgeber absolut nicht interessiert das ich schwerbehindert bin!

Nun hat mich einmal interessiert, was ihr für Erfahrungen gemacht habt! Ob es Euch ähnlich erging?

mfg Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachteilsausgleiche!

Hallo JoachimD.,



wenn Du Deinen Grad der GDB bei der Bewerbung nicht angibst, kommt dies spätestens bei einem Vorstellungsgespräch zum Vorschein.

Und hier würde es wahrscheinlich schon schwieriger zu sein vorzutragen, warum Du Deinen Grad der Behinderung nicht angegeben hast. Das sieht schon einmal schlecht aus für Dein Vorstellunggespräch bzw. Einstellungsgespräch.


....
Zu den so genannten Nachteilsausgleichen zählen, abhängig von der Behinderung, steuerliche Vorteile wie Freibeträge, arbeitsrechtliche Vergünstigungen wie der besondere Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage sowie Arbeitshilfen, Steuervergünstigungen, Wohngeld, Parkplätze, Vergünstigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Aber – es können auch Nachteile auftreten: Ein solcher Ausweis kann die Arbeitssuche erschweren, wenn der Arbeitgeber sich vor der Einstellung eines Schwerbehinderten scheut. Bewirbt man sich auf Stellen, bei denen Schwerbehinderte bevorzugt werden, kann der Besitz dieses Ausweises wiederum hilfreich sein. Denn auch der Arbeitgeber kommt in den Genuss von Zuschüssen und anderen vorteilhaften Zuwendungen. Gegebenfalls kann eine unabhängige Beratungsstelle Ihnen bei der Klärung dieser wichtigen Frage helfen.


gefunden: MSlife

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Finanzielle Förderung[/FONT]
1x1_trans.gif

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Leistungen an Arbeitgeber[/FONT]
1x1_trans.gif

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]
Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
Arbeitgeber können für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und Plätze zur sonstigen beruflichen Bildung Darlehen oder Zuschüsse erhalten.​
Voraussetzung:​
  • Einstellung von schwerbehinderten Menschen ohne Beschäftigungspflicht oder über die Beschäftigungspflicht hinaus​
  • Einstellung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (§ 72 SB IX)​
  • Einstellung eines schwerbehinderten Menschen nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten​
  • Einstellung nach einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen​
  • Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen zur Abwendung einer Kündigung oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen​
Eine angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten wird erwartet.​
Behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Das Integrationsamt fördert​
  • die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte ( Beispiele ….​
  • die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen​
  • die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit​
  • notwendigen technischen Hilfsmitteln​
  • sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung​
Die Leistungen können bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten in Form eines Darlehens und/oder eines Zuschusses erbracht werden.​
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art und Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist (§ 72 Abs.1 SGB IX) und deswegen​
  • zur Ausübung der Beschäftigung wegen der Behinderung eine Hilfskraft benötigt​
  • infolge ihrer Behinderung eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen kann​
Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen beschäftigen schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.​
[/FONT]
gefunden: http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C2075603_N2062962_L20_D0_I1740859.html




Fazit: Du solltest Dich eigentlich nur dort bewerben wo bei der Stellenausschreibung darauf hingewiesen wird, daß ein schwerbehinderter Mensch eingestellt. Fast alle anderen Bewerbungsschreiben die der Stellenanforderung widersprechen sind vermutlich zwecklos!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hollis,

danke für deine Zeilen.
Leider musste ich mitbekommen, dass eine Schwerbehinderung von gerade einmal 50 Prozent (GdB) im Moment noch, kaum noch eine Erleichterung bringt.

Das Stellenangebot wo man sich auch als Schwerbehinderter hätte bewerben können war nicht gerade groß, sprich wo man darauf verwiesen hat das Schwerbehinderte auch eine Chance bekommen! Darum habe ich alle Möglichkeiten versucht, die sich geboten haben!

Zu unserem letzten Treffen in der Umschulungseinrichtung konnte man feststellen das gerade einmal knapp 10 Prozent der Klasse eine Stelle gefunden haben!
Wenn dies schon in Süddeutschland schwierig ist......Norddeutschland..

mfg Joachim
 
Behinderung

Hallo!
Ich bin 100% behindert,aber in Rente.Zu meiner aktiven Zeit haben AG
schwerbehinderte eingestellt,Prämie kassiert und wieder nach gewisser Zeit entlassen.Mir selbst passiert im privaten Sicherheitsunternehmen.Der
Unternehmer hat mir dann tatsächlich angeboten in seinem Sub mich neu
zu bewerben.Er wollte dort wieder Prämie kassieren.Bin Ihm aber auf die Schliche gekommen und habe Anzeige beim Arbeitsamt gemacht.



Viele Grüsse Sammy1:D
 
hallo allerseits,

also es ist keine pflicht mehr die schwerbehinderung anzugeben, es ist dann aber eben auch so als wärst du es nicht, heißt du hast die rechte nicht.
da diese aber eh immer knapper ausfallen ... machts eigentlich nicht wirklich was.

ich habe bei zwei ag angegeben das ich behindert war - war auch schon vor dem berufsunfall behindert - und bei einem nicht.
da hätte ich auch mit behinderung keine einstellung bekommen, jung - gesund und rundumdieuhrarbeiten :D.

bei meinem ersten hätte ich es weggelassen wenn es damals schon gegangen wäre, hatte aber trotzdem glück das er mich wollte und auch ohne zugaben vom amt.

du mußt es also für dich wissen es kann positiv aber wie auch schon geschrieben negativ sein. am besten vorher kundig machen wenn das geht und dann entsprechend abwägen. derzeit könnte ich es gar nicht mehr weglassen einen rolli kann man nicht verstecken früher war es eine nicht sichtbare behinderung und deswegen konnte ich wählen.

viele grüße und ich hoffe es nützt was
 
Hallo Joachim!
Wenn man behindert oder schwerbehindert ist, sollte man das in einer Bewerbung auf alle Fälle erwähnen! Wenn es nicht dasteht, hat der Arbeitgeber einen guten Grund den Vertrag zu kündigen, weil die Angaben die der Arbeitnehmer über sich gemacht hat einfach unvollständig waren. Das macht keinen guten Eindruck, noch baut es Vertrauen auf. Der Arbeitgeber ist jedoch meines Wissens nach verpflichtet, Schwerbehinderte genauso wie gesunde Menschen zu behandeln, solange ihre Behinderung sie nicht davon abhalten, die auszuführende Arbeit zufriedenstellend zu erledigen!
Weglassen würde ich es auf keinen Fall ... ich glaube, das kommt einfach nicht gut rüber.
Liebe Grüße :)
 
Hallo,

wenn sich jemand in einem größeren Unternehmen bewirbt, dann sollte er unbedingt seine Schwerbehinderung mit angeben. Die Frage ist, dass solche Bewerbungen immer auch der Schwerbehindertenvertretung zur Kenntnis zu geben sind. Hört sich vielleicht ulkig an, aber man hat dadurch schon einen Verbündeten, mit dem man sprechen sollte......bevor man das Gespräch zur eigentlichen Bewerbung führt.
An die Schwerbehindertenvertretung kommt man durch den Betriebsrat, denn es in größeren Unternehmen auch gibt.

Gruß von der Seenixe
 
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