schlum
Nutzer
- Registriert seit
- 13 Sep. 2007
- Beiträge
- 5
Hallo, ich habe 1990 einen schweren Unfall gehabt, wo ich als Fußgänger von einem Auto angefahren wurde. Der damalige Schaden wurde "reguliert" und ein Teilanerkenntnisurteil gesprochen, in dem steht das die Versicherung (Allianz) mir jeden zukünftigen Schaden, der aus dem Unfall noch entstehen wird ersetzen muss. Jetzt leide ich an den Spätfolgen, bin Erwerbsunfähig, habe auch wieder einen guten Anwalt...meine Frage ist: Was ist, wenn die Deckungsumme der alten Verträge nicht mehr ausreicht, um meinen Schaden zu reguliere? und Wer kommt dann dafür auf? Gibt es da eine Regelung oder ein Gesetz?
Ich danke schon mal im vorraus, für eure Antworten.
Ich danke schon mal im vorraus, für eure Antworten.