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Deckungssumme

schlum

Nutzer
Registriert seit
13 Sep. 2007
Beiträge
5
Hallo, ich habe 1990 einen schweren Unfall gehabt, wo ich als Fußgänger von einem Auto angefahren wurde. Der damalige Schaden wurde "reguliert" und ein Teilanerkenntnisurteil gesprochen, in dem steht das die Versicherung (Allianz) mir jeden zukünftigen Schaden, der aus dem Unfall noch entstehen wird ersetzen muss. Jetzt leide ich an den Spätfolgen, bin Erwerbsunfähig, habe auch wieder einen guten Anwalt...meine Frage ist: Was ist, wenn die Deckungsumme der alten Verträge nicht mehr ausreicht, um meinen Schaden zu reguliere? und Wer kommt dann dafür auf? Gibt es da eine Regelung oder ein Gesetz?:rolleyes:
Ich danke schon mal im vorraus, für eure Antworten.
 
Ist die Deckungssumme ausgeschöpft, muss der Verursacher selbst den Mehrbetrag bezahlen.
 
Hallo Schlum

es ist zwar schon einige Zeit her mit Deinem Unfall, um so bitterer für Dich, dass Du noch immer leiden mußt...aber weißt Du eventuell noch wie hoch die seinerzeitige Deckungssumme war...?

In dem Zusammenhang fällt mir eine Frage ein

Wird eine Deckungssume nicht wieder aufgefüllt oder gilt sie wie in Deinem Fall, nur solange für diesen einen Fall und dann gibt's nichts mehr

Frag doch einfach mal bei einem Versicherungsmakler nach, unter Umständen weiß das auch Dein Anwalt, oder hast Du jetzt einen anderen

Wünsche Dir jedenfall viel Glück.

Reikja
 
Hallo Reickja,

Luise hat doch die Antwort schon gegeben. Einfach zur Info: die Deckungssumme gilt pro eingereichten Versicherungsfall. Und der alte Unfall bzw. dessen Regulierung mit der Haftpflicht wird häufig als EIN Versicherungsfall angesehen.

Etwas anderes KANN sein, wenn aufgrund eines Unfalls zwei Regulierungsstreitigkeiten z.B. mit Haftpflicht und PUV vorliegen. Wenn man gute Versicherungsbedingungen hat, sind dies dann zwei Versicherungsfälle, bei schlechten Bedingungen nur einer.

Kleiner Tipp am Rande: die besseren Versicherungsbedingungen laufen häufig unter dem Stichwort "Folgeereignistheorie", die schlechteren unter dem Stichwort "Kausalereignistheorie". Im Zweifelsfall nach diesen Begriffen einfach mal googeln.

Gruß
Joker
 
Hallo,

wenn ich jetzt alle richtig verstanden habe, dann bezieht sich Luises Beitrag auf die gegnerische Haftpflichtvers. und Jokers Antwort auf die Rechtsschutzversicherung (?).
Schlum geht es um den Schaden - also passt der Satz von Joker: Luise hat die Antwort schon gegeben ;).

Liebe Grüße
Cindy
 
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