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Dauerstress mit der gegnerischen Versicherung

nickishiva

Nutzer
Registriert seit
3 Okt. 2006
Beiträge
1
[/I][/B]Hallo, ich hatte 2001 ( 48 Jahre ) einen schweren Autounfall und habe seitdem Dauerstress mit der Versicherung. Doch jetzt langt es mir und ich weiß auch nicht mehr weiter! Mittlerweile habe ich Existenzängste und bin Psychisch angeschlagen weil es mir langsam über den Kopf wächst. Ich bin 9 x operiert worden um dahin zu kommen wo ich Heute bin. Trotzdem bin ich 50 % Gehbehindert und Begleiterscheinungen sind auch schon vorhanden. Ab 2002 habe ich Rente erhalten die dann 1 x verlängert wurde. Letztes Jahr im Aug.2005 habe ich wieder Verlängerung beantragt die allerdings abgelehnt wurde.Ich habe Widerspruch eingelegt und das dauert jetzt an. Daraufhin hat meine Anwältin die Versicherung angeschrieben und ihr dieses mitgeteilt, und gefordert die mtl. Zahlungen zu übernehmen. Dieses tat sie dann auch bis einschl. Juli 2006. Ohne Ankündigung und Vorwarnung stellten sie dann die Zahlungen ein,erst nachdem die Anwältin ca. 06.08.06 dort anrief wurde ein Brief gefaxt der schon im Juli geschrieben wurde, jedoch nicht abgeschickt. Aus diesem Brief ging hervor das sie die Zahlungen einstellen und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte! Somit mußte ich erst einmal Hartz IV beantragen und saß ohne Geld da.:mad: Die Vermieterin machte Streß und ich war auch fertig. Nervlich!Die Bearbeitung dauerte 1 Monat und wurde mir dann bis einschl. ende Jan. 2007 zugesichert. Außerdem wurde mir nahegelegt mich dem Amtsarzt vorzustellen. Ist auch kein Problem. Vom Amtsarzt bekam ich dann im Nov. Bescheid und mußte beim Amt vorstellig werden. Dort wurde mir das Ergebnis mitgeteilt, daß ich nicht vermittelbar bin,da ich nicht mehr als 3 Std. arbeiten könnte. Somit bin ich bei der Arge raus.Das Gutachten habe ich umgehend an die Anwältin weitergeleitet und sie ihrerseits ebenfalls an die Versicherung, mit dem Hinweis diese möge zum 01.01.2007 die Zahlung aufnehmen. Natürlich ließ sich die Versicherung mit einer Antwort Zeit und jetzt nach Weihnachten erhielt meine Anwältin Post, in der die Versicherung die Zahlung ablehnt. Somit muß ich nun zum Sozialamt! Wieder das gleich Theater von vorne. Ich muß mich doch wundern was sich die Versicherungen alles erlauben können und wie die mit den Unfallopfern umspringen. :(
Ich bin im April umgezogen, weil ich im 6. Stock wohnte und des öfteren der Fahrstuhl ausfiel und ich nicht oder nur beschwerlich bis in den 6.
Stock gehen kann. Und mehrmals am Tag liegt sowieso nicht. Darauhin empfahl mir meine Anwältin mir eine andere gleichwertige Wohnung zu suchen, was ich auch tat.Ich fand sie anfang des Jahres, Paterre und mit Dusche! Für mich eine große Erleichterung. Allerdings war diese teurer als die alte Wohnung, aber die gleiche Größe. Lt. Anwältin muß die Versicherung die Mehrkosten übernehmen. Und damit fing das Elend an! Natürlich weigert sich die Versicherung. Außerdem bin ich der Meinung, das deshalb die Versicherung die Zahlungen einstellt und ich vom Amt abhängig bin, da diese ja die Wohnungsgröße vorgeben. 40 qm für 1 Person. Somit würde die Zuzahlung für die Versicherung entfallen. Ich weiß garnicht was das Theater soll, ich habe unnötigen Stress und die Behörden holen sich sowie so das Geld wieder. Letzt endlich zahlt die Versicherung doch. War schon mal jemand in ähnlicher Situation?
Ich bin ziemlich gefrustet denn vor dem Unfall habe ich mein Leben selbst bestritten und noch sehr viel vorgehabt. Heute kan ich froh sein das ich 2 Std. im Stück gehen kann, mit Gehstock. Ich mußte meine Versicherung Hausrat und Haftpflicht kündigen weil ich das alles nicht mehr bezahlen kann. Ich halte mir auf Krampf mein Auto und muß mir jede Fahrt überlegen. Ich lebe am Rande des Existenzminimums und das Unverschuldet. Manchmal sehe ich gar keinen Sinn mehr im Leben, weil es keines mehr ist.Meine einzigste Abwechslung ist mein Hund, Kulturell, Sport, oder sonst ein Hobby liegt garnicht drinne.So habe ich noch nie gelebt.
 
re. Antwort

Hallo Nickishiva,

sei herzlich willkommen im Forum bei uns es ist gut das Du den Weg zu uns gefunden hast,...

Sicher haben die Dinge sich in Deinem Leben durch den Unfall sehr verändern für Dich. Nur ich denke wenn man den Willen die Kraft hat so kann man auch in so einer Situation die Dinge positiv gestalten. Und das hast Du doch ganz toll gemacht,...

Bist vom 6 in die Parterre gezogen und fühlst Dich wohl in Deinem neuem Heim. Hast einen Hund an Deiner Seite der Dich fordert und all sein vertrauen an Dich ab gibt. Und dann ist da Dein Auto, wenn der Unterhalt auch schwer aufzubringen ist für Dich.

Du hast noch so vieles Nickishiva, lese Dich bitte mal hier ein bisschen ein ins Forum und dann wirst Du feststellen das andere mit sehr viel weniger auskommen müssen. Das ist nicht böse gemeint, nur leider betrachten wir unser eigenes Schicksal immer aus der schlechtesten Perspektive.

Es gut das Du von einer RA beratend begleitet wirst. Was die Größe Deiner neuen Wohnung ausmacht, würde ich mich nicht beirren lassen als Einzelperson. Menschen mit einer Behinderung ab 50% und außergewöhnlicher Gehbehinderung haben einen Anspruch auf bis zu 90qm Wohnraum. Im alten Forum hatte ich da mal ein Urteil zu gepostet, gehe einfach mal auf Suchen. Dir wünsche ich einen sachten Rutsch in 2007 und wenn Du Hilfe brauchst melde Dich bitte, In diesem Sinne, sam ;)
 
Ich bedauere es sehr ,wenn so viele eröffnete Themen sind ,einmal geschrieben und in manchen Themen sich viele die Mühe machen und auch Tipps geben und sich dann keiner mehr zurück meldet.
Es wäre doch sehr interessant mal zu wissen,wie es diesen Menschen geht und was daraus geworden ist.

Das sehr ich sehr oft ,
Schade!

LG Christa
 
Grüß Dich, Nickishiva!

01
Heimlich muss ich ChristaMD55 schon recht geben: Wenn sehr komplexxe Sachverhalte auf einmal kommen ist es nicht leicht zu antworten.

02
Trotzdem! Schauen wir mal!

Ich nehme mir das Thema "Wohnung" und "Mehrkosten" zur Brust:

Wieso zahlt denn die Verischerung die Mehrkosten nicht? Was passt denn nicht?
Aus Erfahrung vermute ich: Die Versicherung sagt: "Das ist nicht notwendig". Stimmt diese Annahme?

(a)
Falls meine Vermutung nicht stimmt: Was wendet die Versicherung denn dann ein?

(b)
Falls ich richtig getippt habe:

(I)
Nun....was ist schon notwendig im Leben? Ziemlich wenig, sagt der Karthäusermönch.
Mag sein.

(II)
Aber darauf kommt es nicht an.

Im Gesetz steht nämlich nicht, dass der Schaden nur soweit zu ersetzen ist, dass es zum Überleben langt.

Ich mach mal ein Beispiel aus dem Bereich, den wir alle kennen, da wird's dann deutlich:

Wir nehmen einen etwas heftigen Auffahrunfall vor der roten Ampel an. Schuld ist der, der aufgefahren ist. Getroffen hat es einen Mercedes S-Klasse 500, 1 Jahr alt, 40.000 km auf dem Tacho. Vor dem Crash war er noch 100.000,00 Euro wert, jetzt ist er Schrott (10.000,00 Euro).

KEIN MENSCH käme auf die Idee, zu sagen: Du kriegst dafür noch 12.000 Euro, das langt für'n Fiant Panda! Sogar einen neuen! Mehr ist nicht notwendig!

Natürlich bekommt der Geschädigte 90.000,00 Euro, (Zeitwert abzüglich Restwert).


(III) Hat das gar keine Grenze?

Doch. Das ist die schon angesprochene Schadensminderungspflicht. Es ist der Ausdruck von Vernunft und Fairness, schlichter Hausverstand. Man soll den vollen Schaden ersetzt bekommen, aber nicht zur Unvernunft und Schadenstreiberei übergegen.

(IV)
Es gilt in Deutschland allgemein nicht als unvernünftig, sogar zwei WOhnungen zu haben. Wenn einer ein Ferinehaus hat - wieso nicht?

Und so hatte eine Unfallververletzte sogar eine Zweitwohnung. Die Kosten für die Umrüstung der Erstwohnung auf "behindertengerecht" zahlte die Versicherung. Aber bei der Zweitwohnung zahlte sie nicht. Da kam der Bundesgerichtshof. Er verurteilte die Verischerung, auch diese Kosten zu tragen. Das Urteil: Datum 12.7.2005 - Aktenzeichen: VI ZR 83/04; in Fachkreisen auch liebevoll "das Schlossherrenurteil" genannt.

Bringt Dich das weiter?


ISLÄNDER
 
Hallo ,
Isländer war ja so nett auf dieses alte Thema zu schreiben :)

Ich habe in dem Bezug aber trotzdem eine Frage .

Ich bin auf den Rollstuhl angewiesen . Unser Haus ist absolut nicht rollstuhlgerecht .
Wir wollen alles rollstuhlgerecht umbauen .
Ich bin berentet somit kein Kostenträger .
Mein Unfall war ein Wegeunfall , die Verletzung ist nicht anerkannt von der BG . Hätte nichts mit dem Unfall zu tun ...Ihr kennt das , das Übliche .
Wir sind gerade vor Gericht 1. Instanz .
Wir harren nun schon 3 Jahre in diesen Wohnverhältnissen , auf die BG können wir nicht warten bis das geklärt ist mit dem Umbau , wir wollen jetzt anfangen sonst gehe ich kaputt . Komm allein nicht aus dem Haus , mein Bett steht im Wohnzimmer neben dem Esstisch , weil das Schlafzimmer oben ist ....

Falls ich vor Gericht gewinne , wäre die BG für den Umbau zuständig .
Da wir vorher anfangen , kann ich die Umbaukosten für die Barrierefreiheit trotzdem später bei der BG geltend machen?
Was muss ich beachten ?
Wir nehmen für den Umbau einen Kredit auf .

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar .

Viele Grüße ,
Heidjer
 
Hallo Heidjer,

der Link stammt/ betriift zwar nicht (aus) deiner Region, aber er zeigt auf, wie es im Prinzip funktioniert http://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/soziales/Leitfaden-Finanz-Wohnanpassg.pdf , wer Kostenträger ist, an welches Amt du dich wenden musst oder könntest. Notfalls rufst du dort an und fragst nach Anlaufstellen für deine Region.

Wichtig scheint mir der Hinweis der Broschüre (für Sachbearbeiter) zu sein, dass du den Antrag vor dem Umbau stellen musst.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Danke HWS-Schaden ,

schade dass man vorher nicht über alles Bescheid weiß . Meist rutscht man rein und verpasst dann rechtzeitig die Weichen zu stellen . Hätte ich alles machen sollen ,als ich noch nicht berentet war , da hätte ich mehr Kostenträger gehabt .

Ich falle durch das Raster .
KfZ - Hilfe und Wohnraumumbau barrierefrei , da ich berentet bin ,bleibt nur Sozialamt . Die werden aber nicht zahlen , da ich Rente bekomme und mein Mann voll verdient .
Nur die ganzen Umbaumaßnahmen kosten viel mehr . Da man nur 2600 beim Sozialamt auf der Kante haben darf sind die raus . Wie lächerlich, wenn man gegenhält ,was so ein Umbau kostet . Auto umrüsten wären nochmal 15000 , hatte schon einen Teil allein bezahlt, da ich aber weiter schlechter geworden bin reicht das nicht mehr .
Lifttreppe kostet bei 17000. Dann fehlt noch Bad unterfahrbare Küche ( Herd Spüle) ....
Den Zuschuss von der Pflegekasse habe ich erhalten . Der ist aber bei solchen Summen nur ein Tropfen auf den heißen Stein .

Also bleibt uns nur Kredit und KfW Mittel .

Werde mir den Link trotzdem zur Seite packen , immer gut zu wissen, wo man nachlesen kann . Vielleicht fragt mich ja mal jemand um Rat und das Kind ist nicht schon in Brunnen gefallen .

Viele liebe Grüße ,
Heidjer
 
Hallo Heidjer,

da bei dir noch strittig ist, ob alles Folge eines Arbeitsunfalls ist, sehe ich es nicht so eindeutig wie du. Ich kenne mich aber nicht gut genug aus, um dir einen sicheren Rat geben zu können.

Wenn vor Gericht anerkannt wird, dass deine Schädigungen die Folgen deines Arbeitsunfalls sind, dann wäre deine BG der Kostenträger für einen Wohnungsumbau und für Kfz-Hilfe.

Du schreibst, solange könne mit dem Umbau nicht gewartet werden, verständlich. Du solltest dich vor der Beauftragung eines Umbaus aber unbedingt informieren, ob der Antrag nicht trotzdem bei der BG gestellt werden müsste. Stell dir vor, du bekommst vor Geicht Recht und dann aber keine (nachträgliche) Kostenerstattung für den Umbau, weil dieser nicht vorher beantragt wurde!
Vielleicht kann dir hier jemand eine sichere Auskunft geben, ansonsten würde ich für die Frage einen Anwalt aufsuchen.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S. Du schreibst "Wegeunfall". Ist also auch eine gegnerische Haftpflicht "mit im Spiel"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Heidjer!


01
Um auf Deine Frage eingehen zu können: Ist der Wgeeunfall von einem anderen verschuldet worden, so dass dessen Haftpflichtversicherung zur Verfügung steht?
Mein Tipp bezieht sich nämlich aufd as Recht der Haftpflicht, nicht auf das der BG.


02
Könnte es weitere Hilfe geben:

- Integrationsamt ("Schwerbehindertenamt"), da gibt es nämlich den Topf, der mit dem Geld gefüllt wird, das ein Betrieb bezahlt, wenn er nicht genug SChwerbehidnertte anstellt.

- Wenn Du keine Pflegestufe hast, heißt das nicht, dass die Pflegekasse nichts zahlen muss. Auch daran wäre zu denken.

ISLÄNDER
 
Moin HWS-Schaden ,

das stimmt , wenn ich vor Gericht Recht bekomme ist die BG zuständig für die Kosten .

Auf den Gedanken diese über den Umbau zu informieren ...obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist , kam ich weil neulich am Telefon mir aus versehen jemand von der KK einen falschen Brief vorgelesen hat . Es ging dabei um Hilfsmittel die mir die Kasse bewilligt hat und in dem Schreiben die BG in Kenntnis gesetzt hat , dass wenn ich wieder BG-Fall bin, sie die Kosten für die Hilfsmittel von der BG erstattet haben will .

Da dachte ich , was die machen sollte ich vielleicht auch machen .
Hatte meinen Anwalt gefragt ,wie ich das am besten formuliere, der konnte mir dazu nichts sagen .

Lieben Gruß,
Heidjer
 
Hallo Isländer ,

ich habe eine Pflegestufe , der Zuschuss bei der Pflegekasse ist aber "nur" 4000.
Das in Anbetracht der tatsächlichen Kosten nur ein Tropfen auf den heißen Stein .
Das ist gerade 1/5 von der Lifttreppe .

Beim Unfall hatte ich keinen Gegner ,außer die vereiste Straße .

Für wen ist denn das Integrationsamt zuständig ? Ich dachte ich gehöre da nicht rein . Auch laut dem Link/ Broschüre von HWS-Schaden sind die für Beamte und Selbstständige .

Ich war einfach nur eine Angestellte und nun berentet . Gekündigt wurde ich bis heute noch nicht . Vor 3 Jahren wurde mir eine Abfindung angeboten , die ich aber abgelehnt hatte , denn 3000 für 20 Jahre Betriebszugehörigkeit fand ich einen Witz , dachte auch ich schaff es wieder fit zu werden . Seit dem habe ich nichts mehr gehört . Jetzt würde ich auch die nehmen , aber damit brauch ich wohl nicht mehr kommen .

Lieben Gruß ,
Heidjer
 
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