Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage. Im Mai war ich beim Gutachter. nun wurde von meiner privaten Unfallversicherung entschieden lt. Gutachten das ich eine Invaliditätsentschädigung von 2800 Euro erhalte. 7% aus der versicherten Invaliditätssumme erstattet man mir. Nun heißt es im Schreiben. " Nach § 11 IV obeb genannter AUB 94 steht sowohl Ihnen als auch uns das Recht zu, den Grad der dauernden Beeinträchtigung bis zum Ablauf von längstens drei Jahren ab Unfalltag jährlich nu bemessen zu lassen" Was aber ist wenn die Beschwerden nach 3 Jahren oder noch später schlimmer werden?Ich habe eine Arthrose im Sprunggelenk und kann seit dem Unfall den Fuß nicht mehr so einsetzen wie vorher. Kann ich dann auch dann noch einen Gutachter beauftragen den Schaden zu begutachten und neu schätzen zu lassen? Oder ist mit dieser Summe von meiner privaten Unfallversicherung alles erledigt? Danke für Euren Rat schon mal! Anke
ich hab da mal ne Frage. Im Mai war ich beim Gutachter. nun wurde von meiner privaten Unfallversicherung entschieden lt. Gutachten das ich eine Invaliditätsentschädigung von 2800 Euro erhalte. 7% aus der versicherten Invaliditätssumme erstattet man mir. Nun heißt es im Schreiben. " Nach § 11 IV obeb genannter AUB 94 steht sowohl Ihnen als auch uns das Recht zu, den Grad der dauernden Beeinträchtigung bis zum Ablauf von längstens drei Jahren ab Unfalltag jährlich nu bemessen zu lassen" Was aber ist wenn die Beschwerden nach 3 Jahren oder noch später schlimmer werden?Ich habe eine Arthrose im Sprunggelenk und kann seit dem Unfall den Fuß nicht mehr so einsetzen wie vorher. Kann ich dann auch dann noch einen Gutachter beauftragen den Schaden zu begutachten und neu schätzen zu lassen? Oder ist mit dieser Summe von meiner privaten Unfallversicherung alles erledigt? Danke für Euren Rat schon mal! Anke