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Dauerfolgen geltend machen

Sunny85

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 März 2011
Beiträge
112
Hallo zusammen,

wie einige von euch vielleicht unter meinem ersten Betrag lesen konnte, hatte ich letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall als Beifahrerin erlitten.
Habe von der PuV Genesungsgeld und Krankengeld bekommen, insgesamt knapp 3500 Euro. Ich habe gestern ein Schreiben aufgesetzt mit allen Befunden die mir vorligen und geschrieben, dass ich Dauerfolgen geltend machen will und wie der Prozess bzgl. Invalidätsgrad erfolgt. Habt ihr, die das schon durchgemacht, eine Ahnung woraus ich mich einstellen muss? Ob ich einen Arzt mit der Feststellung der Invalidät aufsuchen kann? Wie Schädelhirntraume, Epilepsie, HOPS bewertet werden?

Und ggf. Tips worauf ich genau achten muss bei Gutachtern, die von der Guv gestellt werden?
 
Hallo Sunny,

Du wirst nun abwarten müssen (wenn Du bei Deiner PUV die Invalidität angemeldet hast) ob die PUV Dich zu einem Gutachter schickt oder (was aber sehr unwahrscheinlich ist) es bei den Arztbriefen beläßt.

Wurde das HOPS per Gutachten bei Dir festgestellt?, Normalerweise tritt es erst Monate später schleichend auf und wird auch erst von den Angehörigen wahr genommen.
Hier solltest Du (nur mein Rat) ein privates Gutachten erstellen lassen. Gerade ein HOPS hat für Dich große Folgen und muß hoch bewertet werden.

Stelle sicher das Dir Deine PUV SCHRIFTLICH mitteilt das Du die Invalidität angemeldet hast und lass Dir genau SCHRIFTLICH beschreiben was nun passiert. (in Deinen VB stehen die Fristen....bitte immer im Auge behalten)

Hier im Forum kannst Du sehr viel über PUV und Invalidität lesen.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwe,

vielen Dank für deine Antwort. Habe das Schreiben mit Einschreiben per Rückchein versenden lassen und im Schreiben gebeten mir schrifllich den weiteren Verlauf sowie den Vermerk dass die Befunde eingegangen sind zu bestätigen.

Ein neurologisches Gutachten wurde noch nicht erstellt. HAbe aber unzählige Befunde von Krankenhäusern, stat. Reha, ambulanter Reha, D-Arzt usw. das HOPS, SHT 2-3 Grades, sympt. Epilepsie usw. aufzeichnet als Diagnose.
 
Hallo Sunny,

wenn Deine PUV nicht in Richtung HOPS begutachtet und dieses nicht mit aufnimmt....dann solltest Du Dir einen guten Gutachter für ein privates Gutachten suchen, damit Du immer was in der Hand hast.

Unser GA (Neurologe) der PUV hat in sein Gutachten geschrieben "...SHT erfolgreich ausgeheilt" Somit hat die PUV keinen Schaden durch das SHT und die HWS mehr zugelassen. Obwohl auch im neurologischen Rehabericht auch von HOPS und kognitiven Störungen geschreiben wurde.

Bei meinem Mann hat dieses private Gutachten über 4 Stunden gedauert und der Gutachter war sehr gründlich und das Gutachter sehr verstandlich.

Dazu haben wir noch ein privates Gutachte nur für die kognitive Störungen anfertigen lassen, dieses hat auch über 4 Stunden gedauert und auch sehr verständlich.

Gerade weil diese Störungen nicht über die Gliedertaxe bemessen werden können ist jeder Beweis sehr wichtig....und Du hast Dein ganzes Leben noch vor Dir.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwe,

SHT erfolgreich ausgeheilt. ich fall vom glauben ab. das kann doch nicht wahr sein. also wart ihr erst beim gutachter der durch die puv bestellt wurde. habt ihr dieses angefechtet über einen anwalt und wie habt ihr das mit dem privaten gutachter gemacht (der neurologe der der behandelnde arzt ist und zu dem vertrauensbasis besteht). musstet ihr dieses selber bezahlen, wenn ja was kommt da auf einen zu?

und das wichtigste, muss die puv dieses anerkennen? Seit ihr zu eurem recht gekommen?
 
Hallo Sunny,

der Unfall meines Mannes war vor 5 Jahren, er ist jetzt zu 90% schwerbeschädigt mit G+B.
Er erlebt den Tag nur noch u.v.a. mit Opiaten und ist Schmerzpatient. Dazu Hörstörungen, Sehnerventzündung, ZNS-Entzündung, Tinnitus, Geschmacks und Geruchsstörungen, Nervenläsionen und Läsionen des Plexus brachialis.
Hormonstörungen.
Vieles verdrängt man nach all den Jahren und es kommt mir immer erst beim Aufschreiben wieder hoch oder wenn ich die verschiedenen Arzttermine machen muß.
Wir können kaum noch das Haus verlassen und wenn dann nur ganz kurz.

Aber das Gutachten der PUV sagt = 14% Invalidität und ein abschließendes 3-Jahresgutachten wurde uns verweigert.

Wir haben vor der 3-Jahresfrist diese 2 privaten Gutachten erstellen lassen, das für HOSP auf 90% nur das HOSP und das Kognitive (nur kognitive) über 60%.
Kein Gutachten hat über 500€ gekostet.

Vor knapp 2 Jahren haben wir Klage eingereicht und nun warten wir auf die Gerichtsgutachter.

Da bei Dir alles sehr Zeitnah als Diagnose gestellt wurde und Du viel jünger bist wird sicher vieles nicht so schlimm ausgehen wie bei meinem Mann, also keine Panik...mein Mann war beim Unfall 56 Jahre.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
ich bin schockiert. da sprechen die von sht erfolgreich ausgeheilt. war das ebenfalls ein verkehrsunfall bei deinem mann?

ich werde dann erstmal abwarten was die puv schreibt.
 
Hallo Sunny,

es muß bei Dir nicht so laufen, aber es ist halt wichtig alles immer im Auge zu haben und hätten wir das Forum nicht gefunden:rolleyes:....wir wären heute sicher ein Sozialfall:eek:.

Wiege alle Ratschläge von uns gut ab und laß nichts nur aus Nachlässigkeit aus, aber am Ende mußt Du immer sehen was für Dich wichtig ist.

Nie eine Begutachtung ohne Begleitung und immer über alles Notizen machen. Suche Dir eine Vertrauensperson, die alle Deine Notizen sammelt und ordnet. gerade das HOPS wird Dich oft und schnell an Deine Grenzen bringen.
Es geht hier um die Absicherung Deiner Zukunft.

Bei meinem Mann war es ein dummer Freizeitunfall (Haushaltsunfall) beim Staubwischen, kopfüber 4m auf Marmorstufen.
Ich hatte Glück das ich ihn behalten durfte.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo zusammen,

um noch mal auf das Thema zurückzukommen. Im Vertrag steht, dass man die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend machen muss.

Kann ich denn zu meinem Neurologen gehen und ihn bitten die Invalidität zu bestimmen und diesen Befund einreichen (auf meine Kosten)?

Wenn ich mich jetzt nicht bei der PUV gemeldet hätte, wären die doch nie auf mich zugegangen wenn der Bestimmung des Grades!
 
Hallo Sunny,
in den seltesten Fällen läuft die PUV hinter Dir her um von Dir zu wissen ob eine Invalidität aus dem Unfall hervor gegangen ist.
Das mußt Du schon selber bei der PUV angeben, also melde schriftlich die Invalidität an.
Die PUV wird Deinen Arzt anschreiben....oder besser Du legst ein Attest (kann Dich höchstens 16€ kosten) vom Arzt vor., mit Hinweis auf Invalidität als Unfallfolge.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwe,

okay also kann mein Arzt einem Befund schreiben (alle Neurologischen Diagnosen etc. einbeziehen) auch Dauerfolgen? Darf er auch mögliche Spätfolgen vermuten?

Ich mache auch eine Psychotherapie (muss das ebenfalls einbezogen werden) Kann der Psychologe hier ein Attest schreiben?

Hat da jemand Erfahrungen?
 
Hallo Sunny,

zähle ALLES auf was als Unfallfolge in Frage kommt. Dazu haben wir
die Erstdiagnosen und Arztbriefe an die PUV geschickt....die PUV hat meinen Mann dann zu einem Gutachter geschickt.

Ich würde keine Zeit vergehen lassen, denn Deine Frist ist doch schon bald rum?

Gruß
Kai-Uwin
 
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