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Dauerfolgen geltend machen

Hallo xWolf,

vielleicht haben sie im KH es deswegen "HOPS unklarer Genese" und " Delirium" genannt.

Hat man Dich dann in der ITS am Bett fixiert?

Hast Du vorher schon unberechenbar in Narkose oder Bewustlosigkeit reagiert?

Ich würde der Sache auf den Grund gehen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

wurde nur einmal fixiert.
Dann wurde ein neurologisches Konsil durchgeführt.

Der Neurologe stand neben meinem Bett mit den Worten : Ich bin hier um sie zu entmündigen.
Das war wie ein Eimer kaltes Wasser übers Gesicht. Wie das ganze Gespräch weiter im Einzelnen verlief kann ich nicht mehr sagen.
Aber es gab auf einmal jede Menge Informationen die er mir um die Ohren gehauen hat. Er sagte ich wäre im KH und hätte einen Unfall gehabt, wäre operiert worden. Er sei da um abzuklären ob ich Entmündigt werde oder nicht, weil ich mich weigern würde meine Wirbelsäule nur ohne Bluttransfusion operieren zu lassen. Ich erzählte ihm von den Doppelbilder die ich sehen würde und auch von meiner Medikamentenparadoxreaktionen.
Daraufhin wurde ein Augenarzt hinzugezogen und ein Hämatom am rechten Sehnerv festgestellt. Sowie eine Orbidachfraktur.
Von der Sekunde an nahm ich nur noch die Medikamente die ich kannte und alles andere ließ ich verschwinden.
Am darauffolgenden Tag ging es dann schon etwas besser, war nur noch extrem müde.

Meine Hausärztin ist vor vielen Jahren mal aufgefallen, das ich paradox also entgegengesetzt auf verschiedene Mediz reagiere, nur damals ist da nicht so ein Aufhebens gemacht worden und der Sache ist nicht wirklich nachgegangen worden.
Heute muß ich sagen leider.

Deshalb hab ich ja jetzt so Probleme mit der Schmerztherapie.

Bin aber auf der Suche nach Informationen, wie das ausgeteste werden kann. Habe gehört anhand von einer Blutuntersuchung gäbe es da Möglichkeiten.
Ich nehme Katadolon S long morgens anstatt abends, und 3 mal täglich Celebrex 200 und abend Cymbalta. Muß aber gestehen, das die Mediz nicht wirklich greifen. Die Kombination treibt meinen Blutdruck in die Höhe, das ich morgens einen Brummschädel hab und mir Übel ist. Da ich in der ambulanten Schmerztherapie nicht weitergekommen bin, gehe ich ende August in eine stationäre Therapie in der Hoffnung das die etwas bringt.


LG xwolf
 
Guten Abend zusammen,

ich habe Anfang Juli der PUV alle weiteren Arztberichte aus diesem Jahr geschickt. Bei keinem dieser Berichte handelt es sich um ein Gutachten und in keinen steht explizit Dauerfolgen sind oder bleiben.... .

Also nur Diagnosen oder Untersuchungsergebnisse. Habe jetzt letzte Woche das Schreiben der PUV bekommen mit dem Satz das die Akte jetzt an den Beratungsarzt weitergereicht wird und er entscheidet wann und auf welchen Fachgebieten eine Nachuntersuchung erforderlich ist.

Ich habe eure Beiträge dankend durchgelesen, nur bin ich nicht sicher ob ich jetzt was versäumt habe. O-Ton meines Anschreibens war, dass ich um Bestimmung des Invaliditätsgrades bitte und eine schriftl. Mitteilung wie das Prozedere zur Invaliditätsgradbestimmung erfolgen wird.

Es kam aber kein Fragebogen den mein behandelnder Arzt ausfüllen muss oder so etwas in der Art.

Die 15 Monate sind im September rum.

Einen schönen Abend wünsche ich euch.
 
Hallo Sunny,

ich habe Anfang Juli der PUV alle weiteren Arztberichte aus diesem Jahr geschickt. Bei keinem dieser Berichte handelt es sich um ein Gutachten und in keinen steht explizit Dauerfolgen sind oder bleiben.... .

Dass in keinem der Berichte explizit was von Dauerschäden steht, sehe ich sehr kritisch und das könnte zum Problem werden.

Ich habe in meinem Fall die PUV angeschrieben und mitgeteilt, das ich Invaliditätsleistungen geltend mache und darum gebeten, das mein behandelnder Arzt angeschrieben wird.

Daraufhin hat meine PUV meinen Arzt angeschrieben und dieser hat die Dauerschäden in Form eines "Ärztlichen Zeugnis" ( Vordruck von der PUV) bescheinigt.

Mein Arzt hat auch eine klare Aussage getroffen, wann und durch welche Fachrichtung die Begutachtung stattfinden soll.

Du bist denke ich erst auf der sicheren Seite, wenn Du der PUV schriftlich mitteilst, das Du Invaliditätsleistungen geltend machst und entweder direkt ein ärztliches Attest über Dauerschäden beifügst, oder die PUV aufforderst Deinen Arzt anzuschreiben.

Da Dir nicht mehr viel Zeit bleibt, wäre es denke ich sinnvoller, Du würdest Deinen Arzt um ein entsprechendes Attest bitten, welches Du der PUV so schnell wie möglich per Einschreiben/Rückschein zusendest.

Lieben Gruß
magenta
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutachten zum Ablauf des 3. Unfalljahres

Guten Abend zusammen,

ich habe der PuV ein Einschreiben geschickt, dass diese bitte meinen behandelnden Arzt anschreiben sollen um meine Invaliditätsleistungen geltend zu machen.

Jetzt kam ein Schreiben der PuV (alle Befunde an den Beratungsarzt) weitergegeben haben) dass man, um eine sichere Zukunftsprognose abgeben kann eine Untersuchung zum Ablauf des 3. Unfalljahres erfolgen wird.

Ich würde dann wieder Nachricht bekommen. Sie haben mir eine Vorschussleistung X auf den möglichen Invaliditätsschaden geleistet. Dies aber nur unter Rückforderungsvorbehalt für den Fall das die Abschlussuntersuchung einen geringeren Grad ergeben sollte.

In dem Schreiben steht aber kein derzeitiger Grad, der ermittelt wurde.

Mein o.g. Schreiben ist aber noch nicht bei denen eingegangen. Ist laut Sendungsverfolgung noch in der Zustellung.

Wäre dankbar für Erfahrungswerte, da ich nicht weiß ob das üblich ist.

Vielen Dank im Voraus.
 
Hallo Zusammen,

Möchte nochmal Anfragen ob mir jemand hier zu dieser Vorgehensweise der Puv was sagen kann. Oder sollte ich FA für Versicherungsrecht beauftragen?

Vielen Dank im Voraus.
 
Gutachten zum Ablauf des dritten Unfalljahres

Hallo Sunny85,

aus dem Schreiben der PUV geht hervor, dass (anhand der eingereichten
Befunde) ein Dauerschaden anerkannt wird. Die Versicherung hat daraufhin
eine Vorschussleistung auf den möglichen Invaliditätsschaden geleistet.

Ein Dauerschaden ist anerkannt, die Frist wurde gewahrt.

Die Vorgehensweise der PUV sind üblich, gerade in Deinem Fall könnte wahr-
scheinlich der Dauerschaden jetzt noch nicht annähernd r i c h t i g bewertet
werden. Gegen eine zu niedrige Einschätzung bei einem zeitnahen Gutachten
müsstest Du ankämpfen.

Die PUV hat bereits zugesichert zum Ablauf des 3. Unfalljahres eine Untersuchung
(Gutachten) zu veranlassen.

Zur Einschaltung eines RA ist es meiner Meinung nach noch zu früh und
eigentlich grundlos. Die Versicherung hat sich aus meiner Sicht bisher
korrekt verhalten. Die Frist (spätestens 3 Monate vor Ablauf 3-Jahresfrist)
solltest Du jedoch im Auge behalten.

Alles Gute und Geduld.

Viele Grüsse

Meggy
 
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