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Dauer bis zum Urteil

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

ein Bekannte von mir hat mich gebeten hier mal eine Frage zu stellen.

Das SZ-Gericht hatte vor ca. 16 Monaten Gutachten in Auftrag gegeben. Die geforderten 3 Gutachten (warum eigentlich 3?) zur Feststellung der MDE (Rente) hat sie alle durchlaufen. Vor ca. 6 Wochen hat sie mal nach gefragt ob die Gutachten schon vorliegen. Ihr wurde mitgeteilt das die Gutachten zur Stellungnahme ihrer zuständigen BG (chemie) übersendet wurden.

Hat hier jemand Erfahrung damit, wie lange es jetzt noch bis zur Urteilsvekündung dauert?


Jannick
 
Hallo Jannick,
Im SG-Verfahren erfolgt das Urteil nach einer mündlichen Verhandlung. Diese Verhandlung findet nach der Erörterung der Ergebnisse durch beide Seiten statt. Wenn jetzt die BG sich zu den Gutachten äußert, dann darf sich Deine Bekannte äußern und und...Es kann noch lange dauern.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenix,

ich habe das ja noch alles vor mir. Es ist aber sehr interessant zu sehen was da alles abläuft.

In wie fern kann man sich da äußern? Bekommt sie die Gutachten auch zu geschickt?

da diese Gutachten von BG-Ärzten durchgeführt wurden. Wird wohl das Meckern mehr von ihrer Seite aus kommen.

Wenn ich das dann richtig sehe, dann muss anschließend das Gericht über die strittigen Punkte (Meckern der Beteiligten) entscheiden und urteilen.

Wenn das Gericht dann geurteilt hat, kann jede Partei einspruch einlegen und alles geht von vorne los. Sehe ich das richtig?


Jannik
 
Hallo Jannik / Bekannte !*fg

Bei mir hat das Ganze hin und her so ca 6 Jahre gedauert !

Hier im Forum gibt es Leute die länger dran waren oder sogar noch sind !

LG

Maik
 
Hallo Yannick,

es wurden wahrscheinlich drei Gutachten unterschiedlicher Fachrichtungen eingeholt um die MdE umfassend zu erfassen. Du kannst ja mal nachfragen, wer die Gutachter waren und welche Facharztrichtung sie hatten.

Wenn die Gutachten an die BG gesandt wurden, müßte auch ein Exemplar an die Klägerin gegangen sein. Wenn Unterlagen versandt werden, dann an beide Parteien. Wenn Deine Bekannte von einem Rechtsanwalt vertreten wird, können die Gutachten auch dort liegen.

Gruß
HorstH
 
Hallo Horst,

sie war bei einem Chirurg, Orthopäde? und Neurologe. Alles in Hamburg Boberg.

Ich habe ihr gesagt, das sie sich mal bei ihrem Anwalt erkundigung soll, ob da etwas eingegangen ist. Das Problem ist, ihr Anwalt ist nie zu erreichen (glänzt durch Abwesenheit oder hat anscheinend wichtigere Sachen zu tun).

Wie lange hat man den Zeit sich die Gutachten durchzulesen um eventuelle Fehler klarstellen zu können und wer entscheidet darüber ob der "Fehler", der von ihr oder von der Gegenseite festgestellt wird, dann anerkannt wird?


Jannik für SL
 
Hallo Yannick,
was Ihr erlebt, ist das sehr beliebte Ping-Pongspiel der BG'en, um den Versicherten zu zermürben und um Zeit zu schinden.
Ich kann Dir versichern, jeder Widerspruch gegen Teile eines Gutachtens verzögert die Sache um Monate und da ein Gutachter ja keinen Fehler zugeben wird/kann, geht das aus wie das berühmte "Hornberger Schiessen".
Nach 8 Jahren würde ich heute so handeln:
Antrag stellen, Bewertung (mit oder ohne GA) abwarten, negative Bewertung = Klagen und dann Beweisanträge beim Gericht stellen; denn die arbeiten mit relativ klaren Fristen.
 
Hallo Paro,

da sie ja nur von Gutachtern der BG begutachtet wurde, nehme ich mal an, dass da auch nur gutes für die BG drinnen steht. Da es ihr finanziell und Gesundheitlich nicht so gut geht, fragte sie ob es eventuell Behandlungen und Unterstützung unter Vorbehalt gibt. Anschließend kann man sich ja weiter streiten ob es nun (frei erfunden) 30 oder 50% MDE sind.



Jannik
 
Hallo Yannick,

Du hast geschrieben, dass das Sozialgericht die Gutachten in Auftrag gegeben hat. Deshalb handelt es sich um Gerichtsgutachten und nicht um BG- Gutachten.

Im Gerichtsverfahren hast Du bis zur mündlichen Verhandlung Zeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Sollte das Gutachten bis dahin nicht vorliegen, würde ich dies rügen. Im Zweifel ist dies ein Berufungsgrund.

Eine Untätigkeitsklage gegen das Gericht gibt es nicht.

Du kannst natürlich die Ratschlag mit der Untätigkeitsklage befolgen. Es wäre jedoch mehr als peinlich, wenn das Gericht die Gutachten bereits an den Rechtsanwalt gesandt hat.

Die Gutachten sollten vom Rechtsanwalt geprüft werden. Hierfür bekommt er schließlich sein Geld. Aber wenn er nicht zu erreichen ist, will er vielleicht auch nicht arbeiten. - Sein Honorar will er aber bestimmt. -

Hinsichtlich der Gutachten scheinen mehrere Fachrichtungen vertreten zu sein. Somit muss nach Eingang aller Gutachten der Hauptgutachter zur Gesamt-MdE Stellung nehmen. Dies müsste nach Deiner Schilderung bereits geschehen sein, sonst wäre die BG nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden. Das Gericht fordert in der Regel die Partei zur Stellungnahme auf, deren Auffassung durch die Gutachten nicht bestätigt wird. Also sieht es erst einmal ganz gut aus.

Gruß
HorstH
 
Hallo Horst,

am Montag hat sie einen Termin bei ihrem Anwalt (scheint sich wohl um die Gutachten zu handeln). Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann kommt nach der Stellungnahme beider Parteien ein Gerichtstermin wo die eventuellen Streitpunkte erörtert werden. Kann sie den an der Verhandlung teilnehmen oder ist das mehr so ein interner Verwaltungsakt?
Gibt es festgesetzte Fristen für die Stellungnahmen.

Jannik
 
Hallo Yannick,

die Fristen zur Stellungnahme werden vom Gericht festgesetzt.

Die Gerichtsverhandlungen ist öffentlich und auch der Kläger kann persönlich erscheinen.

Gruß
HorstH
 
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