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Deleted member 36984
Guest
Hallo Espresso,
du schreibst, dass "von der BG noch keine Schäden tatsächlich anerkannt sind, so das im Moment alles über die Krankenkasse läuft." Was meinst du damit. Bist du ein Versicherungsfall ohne Leistungsansprüche? Oder ist alles noch in der "Schwebe"?
Die BG hat aber Kenntnis von dem Arztbesuch, schreibst du. Kann gut sein, denn die KK und BG kommunizieren miteinander. D.h., KK ist daran interessiert, gezahlte Leistungen von der BG zu erhalten und stellt auch im "Schwebefall" schon mal vorab einen Leistungserstattungsanspruch an die BG. Will die Kosten von der BG erstattet bekommen. Da hakt die BG natürlich nach, nutzt das für ihre Zwecke und erfährt dann so einiges. Die BG will, klaro, Beweise sammeln.
Es kann aber auch der Arzt sein, der sich an die BG gewandt hat. Er hat ja durch das BG-Gutachten die Information, welche BG das ist. Und wenn der BG-freundlich ist, na dann....
Jedenfalls würde ich der BG erstmal keine Auskunft geben und deine Akte anfordern, immer auch die Dokumente, die du noch nicht hast. Dann bist du informiert. ;-)
Erst kürzlich habe ich per Akteneinsicht erfahren, was an Kostenerstattung die KK bei der BG eingereicht hat, mit Namen der Ärzte, Behandlungsdatum und Diagnosen. Ich habe meine KK - die Leistungsabrechnungsstelle angerufen und mit denen gesprochen. Jetzt habe ich wieder mal zu klären, muss mich wieder mit der Sache beschäftigen, Weil wieder mal Unklarheiten / Ungereimtheiten. Hört nie auf. Wie soll man da zur Ruhe kommen?
Die Kommunikation zwischen den KK und den BGn ist von politischer Seite erwünscht. Die sollen Zusammenarbeiten. Verschärft glaube ich ab 2016 oder ab 2017. Habe das Jahr nicht mehr in genauer Erinnerung. Darüber gibt es auch ein Paper.
Gruß ************
du schreibst, dass "von der BG noch keine Schäden tatsächlich anerkannt sind, so das im Moment alles über die Krankenkasse läuft." Was meinst du damit. Bist du ein Versicherungsfall ohne Leistungsansprüche? Oder ist alles noch in der "Schwebe"?
Die BG hat aber Kenntnis von dem Arztbesuch, schreibst du. Kann gut sein, denn die KK und BG kommunizieren miteinander. D.h., KK ist daran interessiert, gezahlte Leistungen von der BG zu erhalten und stellt auch im "Schwebefall" schon mal vorab einen Leistungserstattungsanspruch an die BG. Will die Kosten von der BG erstattet bekommen. Da hakt die BG natürlich nach, nutzt das für ihre Zwecke und erfährt dann so einiges. Die BG will, klaro, Beweise sammeln.
Es kann aber auch der Arzt sein, der sich an die BG gewandt hat. Er hat ja durch das BG-Gutachten die Information, welche BG das ist. Und wenn der BG-freundlich ist, na dann....
Jedenfalls würde ich der BG erstmal keine Auskunft geben und deine Akte anfordern, immer auch die Dokumente, die du noch nicht hast. Dann bist du informiert. ;-)
Erst kürzlich habe ich per Akteneinsicht erfahren, was an Kostenerstattung die KK bei der BG eingereicht hat, mit Namen der Ärzte, Behandlungsdatum und Diagnosen. Ich habe meine KK - die Leistungsabrechnungsstelle angerufen und mit denen gesprochen. Jetzt habe ich wieder mal zu klären, muss mich wieder mit der Sache beschäftigen, Weil wieder mal Unklarheiten / Ungereimtheiten. Hört nie auf. Wie soll man da zur Ruhe kommen?
Die Kommunikation zwischen den KK und den BGn ist von politischer Seite erwünscht. Die sollen Zusammenarbeiten. Verschärft glaube ich ab 2016 oder ab 2017. Habe das Jahr nicht mehr in genauer Erinnerung. Darüber gibt es auch ein Paper.
Gruß ************