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Datenschutz Rehabericht ?

John Rambo

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Aug. 2015
Beiträge
16
p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; } Guten Tag, ich bin vor 3 Jahren vom Auto angefahren worden und habe in dem Zusammenhang mal eine Frage.


Ich wollte fragen ob Ihr Erfahrungen damit habt wie der Datenschutz bei Medizinischen Unterlagen konkret bei Reha Berichten gehandhabt wird.


Mein Anwalt hat der gegnerischen Haftpflichtversicherung meinen kompletten Reha Bericht geschickt und ich denke daraus sind mir Nachteile entstanden und werden noch entstehen.


Vielleicht kann auch Isländer dazu etwas sagen da er ja offenbar sich mit der Thematik in der Praxis beschäftigt.


Ich hatte den Eindruck das mein Anwalt sich nicht sonderlich mit meinen Medizinischen Unterlagen beschäftigt. Ich habe dann als Unterstützung für ihn aufgeschrieben welche Beschwerden und Einschränkungen ich habe und meine Unterlagen genommen und die Diagnosen und Daten aufgeschrieben und dabei immer die Quelle angegeben z.b „siehe Reha Berricht“


Diese Zusammenfassung war eigentlich für ihn gedacht aber er hielt es für eine gute Idee meine Zusammenfassung unverändert der Haftpflichtversicherung zu schicken.



Der Sachbararbeiter hat dann offenbar das „Siehe Reha Berricht“ als Aufforderung an ihn verstanden das er in den Reha Bericht sehen soll und war davon sicher sehr angetan da diese Berichte ja eine quelle für Informationen für Vorschäden sind.


Die Haftpflichtversicherung hat dann den Bericht von der Reha klinik angefordert. Dort hat man sich aber geweigert den herauszurücken mit der Begründung dazu ist meine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Dann hat sich die Versicherung an meinen Anwalt gewendet und der hat den Bericht ohne mich zu fragen sofort der Haftpflichtversicherung geschickt.


Ich war schon vor meinen Unfall schwerbehindert und habe viele „Vorschäden“ und diese sind alle im Reha Berricht dokumentiert. Im Moment laufen Regulierungsgeschpräche und die Informationen aus dem Reha Bericht sind dem Anwalt bereits vorgetragen worden um das Schmerzensgeld zu mindern.


Es würde mich mal interessieren was Ihr für Erfahrungen habt ob die Haftpflichtversicherung einen Anspruch hatte den Bericht von meinem Anwalt zu bekommen und ob sich mein Anwalt eventuell Haftbar gemacht hat weil er die Haftpflichtversicherung aufgefordert hatte Einblick in den Reha Bericht zu nehmen und diesen dann ohne meine ausdrückliche Zustimmung weitergegeben hat. Immerhin entsteht mir dadurch offenbar ein Schaden.


Außerdem enthält der Bericht viele sehr persönliche Angaben die nicht unfallbezogen sind und ich finde es sehr schlimm und unangenehm das die Haftpflichtversicherung nun im Besitz dieser Informationen ist.




Mittlerweile habe ich auch das obligatorische Abfindungsangebot das ich als „Mitleser“ des Forums allerdings ablehnen werde. Spätestens dann ist es aber mit der Harmonie mit der Haftpflichtversicherung vorbei denke ich und die werden mir immer wieder mit den Informationen aus dem Reha Bericht kommen.


Ich finde das ist dumm gelaufen.
p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }
 
Hallo John R.,

das Problem ist zum einen Dein Anwalt, der scheinbar ein Kommunikationsproblem bzgl. seines Mandanten hat. Das andere Problem ist die Schweigepflichtsentbindung bzgl. Deiner Arztberichte sowie die Bevollmächtigung, die Du ihm unterschrieben hast. Hast Du Kopien davon?

Ich sollte im letzten Jahr ebenfalls eine zusätzliche Schweigepflichtsentbindung bzgl. sämtlicher Arztberichte beim Aw unterschreiben. Das lehnte ich ab.......

Nichtdestotrotz unterliegt ein Anwalt der Haftung.

LG Christiane
 
!

p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; } Also ich hatte gegenüber der gegnerischen Versicherung eine Schweigepflichtsektbindung abgegeben. Das Formular hatte ich in Gegenwart meines Anwaltes ausgefüllt und unterschrieben. Da er sich das durchgelesen hatte ging ich davon aus das wird schon so in Ordnung sein.


Die Versicherung hat sich mit der Schweigepflichtentbindung dann die ganzen Arzt Berichte geholt. Allerdings hat die Schweigepflichtentbindung offenbar nicht ausgereicht um zugriff auf den Reha Bericht zu bekommen und so hat sich die Versicherung den von meinem Anwalt besorgt.


Ohne Ihn wäre die Versicherung da offenbar nicht herangekommen.
 
Hallo John Rambo,

ist mein pers. Meinung:
"Bleibt doch so oder so gleich, wenn du eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast!
Ist gehopst wie gesprungen!"
 
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p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; } Stimmt schon das ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe. Allerdings reichte die nicht aus um von der Reha Klinik den Bericht zu erhalten.



Außerdem hatte mein Anwalt die Versicherung ja aufgefordert Einblick in den Bericht zu nehmen. Darauf haben die sich dann natürlich gerne berufen. Ein Anwalt ist ja verpflichtet den Mandanten vor schaden zu bewahren.



Wenn der Anwalt die Gegenseite dann auffordert Einblick in einen Reha Bericht zu nehmen der voll ist mit Angaben von Vorschäden und Einschränkungen die bereits vor dem Unfall bestanden frage ich mich schon was ich davon halten soll wenn mir nun die Gegenseite den Bericht „um die Ohren haut“



Abgesehen davon gibt es da Angaben die niemanden etwas angehen z.B das ich mit 6 Jahren mal am Auge operiert wurde und andere Operationen die bsolut nicht Unfall bezogen sind
 
Hallo,

mglw. gilt die Schweigepflichtsentbindung zwischen Deinem Anwalt und der Versicherung. Nicht für Deine Ärzte? Dann ist die Reaktion der Reha-Einrichtung klar.

Mag auch sein, dass Dein Anwalt einen Deal mit der Gegenseite hat. Soll es alles geben.

Du kannst den Anwalt wechseln. Und ja, er ist schadensersatzpflichtig.

Alles Gute!

LG Christiane
 
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p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; } Den Anwalt habe ich bereits gewechselt. Der neue verhandelt jetzt mit der Versicherung. Das der alte Anwalt mit der Versicherung unter einer Decke steckte denke ich nicht. Es war eher vielmehr Desinteresse.



Er stand meinem Eindruck nach auf dem Standpunkt dass die Versicherung bestimmt wo es langgeht und er wollte sich mit denen nicht großartig auseinandersetzen. Offenbar hat er auch gar nicht geprüft ob die Angaben die ich in der -Zusammenfassung gemacht habe stimmen.



So hatte ich versehentlich die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes falsch angegeben. Bei Prüfung der Unterlagen wäre ihm das aufgefallen. Ich vermute er hat sich den Reha Bericht auch nicht durchgelesen um beurteilen zu können ob er Angaben enthält die für mich ungünstig sind.Das er dann die Gegenseite auffordert da mal rein zusehen ist wohl schon fahrlässig
 
Hallo John,

eine Frage vorab: Was willst Du uns in den Beiträgen am Anfang immer mit:

p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }

sagen

Aus meiner Sicht heraus hat der Anwalt Dir so einiges versaut mit der Herausgabe des Reha-Berichtes.

Nimm nun umgehend überall wo Du eine allg. Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet hast diese zurück.

Worst Case ist es aber auch schon so, dass die HPV aufgrund Deiner allg. Schweigepflichtsentbindung bei Deiner Krankenkasse seit Deiner Geburt alle Daten abgefordert hat.. Also, morgen sofort Kontakt mit Deiner KK aufnehmen.

Ist es noch nicht zu spät, denen ein Schreiben mit Rückbestätigung zukommen lassen, dass sofort Info an Dich ergeht, wenn Versicherungen (HPV, PUV, BU, VA, BG) Daten haben möchten an Dich verwiesen wird und keine Daten heraus gegeben werden.

Du entscheidest dann wem Du welche Daten gibst.

Viele Grüße

Kasandra
 
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Grammatik ist nicht meine Stärke und da ich es für sinnvoll halte dass meine Beiträge noch von anderen außer mir verstanden werden tippe ich das zuerst in einem Schreibprogramm und nutzte die Rechtschreibprüfung. Dann kopiere ich es ins Forum. Irgendwie kommt es dann zu diesen merkwürdigen Zeichen. Jetzt habe ich sie gelöscht ich denke jetzt sollten sie nicht mehr zu sehen sein...


Jedenfalls danke für den Tipp. Der Anwalt wollte den Fall wohl schnell beenden und hat dann einfach alles geschickt was die angeblich brauchten. Wen er wenigstens die Angaben zu Vorschäden
und vor dem Unfall bestehenden Einschränkungen Geschwärzt hätte…


Eigentlich hat ein Anwalt ja eine Haftpflicht und die muss er informieren wenn nur hinreichende Vermutung besteht das er einen Fehler gemacht hat. Da beim Regulierungsgespräch die Angaben zu Vorschäden die nur im Reha Bericht stehen Thematisiert wurden um Das Schmerzensgeld zu drücken könnte man ja sagen das bereits ein Schaden eingetreten ist.


Denkt Ihr ich sollte meinen ehemaligen Anwalt mitteilen bzw. den neuen darum bitten er soll bei seiner Berufshaftpflicht Meldung machen?
 
Hallo John Rambo und @ all,

leider stöße ich auch immer auf taube Ohren - alter und neuerer Anwalt- wenn ich auf die ungültige Schweigepflichtsentbindung hinweise!

Ey , wir sind mitlerweile vor Gericht, trotzdem intersessiert es niemanden!

LG
Aramis
 
Guten Morgen John,

das was dein Anwalt macht ist gängig! es ist auch bekannt dass Reha-Berichte sehr optimistisch ausfallen. Ich arbeite für jeden Rechtsanwalt alles sauber aus! Das sich diese nie die Zeit dafür nehmen.

Auf der anderen Seite wird die Gegenseite einen Teufel tun wenn Sie solche unterlagen nicht vorliegen hat! Sagen wir mal so die haben eine "ToDo-List" und eine "Must Have" und da gehört die Erkennung deiner Vorgeschichte dazu!

In meinem Reha-Bericht fehlen z.B. ganz erhebliche Frakturen und dazu wurde er wohl, ich sag mal Interessant geschrieben. Punkt 1.9 steht das ich viel Kraftsport mache und das ich 2 mal die Woche Joggen gehe. Ab Punkt 2 stehen dann Beschränkungen nach dem Unfall, die Gegenseite beruft sich immer auf Punkt 1.9 das ich ja noch regelmäßig Joggen gehen.

Ich hatte vor meinem Unfall auch bereits 40 % GdB und die Versicherung stellte mich als Krüppel hin, das ist aber normal! Ich legte dann Bilder vor mit Datum auf denen ich auf der Zugspitze war und am 6 März bei einem 28 km Hindernislauf aus einem See steige.

Die Versicherung wir einen Teufel tun und dir etwas anbieten wenn diese dein Vorgeschichte nicht abschätzen kann! Diese werden vor Gericht ziehen und sagen wir hätten ja schon lange alles beglichen aber die Gegenseite lässt uns nicht ausreichen Unterlagen zukommen. Es liegt an dir zu beweisen wie fit du vor deinem Unfall warst!


MfG


GSXR
 
Ich höre aus meinem Umfeld auch immer nur : Die Versicherung sitzt an längeren Hebel. Ich bin jetzt mit dem „außergerichtlichem“ beschäftigt. Mittlerweile habe ich aber den Eindruck das Unfallopfer da ziemlich verarscht werden. Im Grunde läuft es nur darauf hinaus das man eine Abfindung unterschreiben soll. Zumindest bei Verletzungen wie meinen bei denen Spätschäden wahrscheinlich sind.


Meinem neuen Anwalt hatte ich auch um seine Einschätzung gebeten ob es ein Anwaltsfehler war das sein Vorgänger die Versicherung offenbar leichtfertig aufgefordert hat in den Reha Bericht zu sehen und den dann weitergeleitet hat.


Er hat sich dann etwas „gewunden“ und auch gesagt wenn die den nicht bekommen hätten dann hätten sie mit der Regulierung nicht weitergemacht. Ich dachte um eine "neutrale" Auskunft zu bekommen frage ich doch besser mal im Unfallopfer Forum nach...


Das man sich angesichts lebenslanger Einschränkungen und Beschwerden mit Versicherungen regelmäßig Jahrelang noch um relativ geringe Entschädigungen streiten muss ist ziemlich entwürdigend. Ich habe meinem Anwalt erst mal aufgetragen er soll versuchen eine Anerkennung von der Versicherung zu besorgen das die Verjährung für 30 Jahre gehemmt ist. Wen die das nicht machen gibt es halt ein Festellungsurteil


Die Idee mit den Fotos ist wirklich gut. Das habe ich auch so gemacht. Leider hatte ich keine von 28 km Läufen oder ähnlichem wie Du aber ich hatte meinem Anwalt für das Regulierungsgespräch Fotos von einem Urlaub kurz vor dem Unfall gegeben auf denen zu sehen ist wie ich gut gelaunt im Gebirge spaziere.


Im Reha Bericht gibt es leider Angaben zu körperlichen und damit verbundenen beruflichen Einschränkungen die ich gemacht hatte und ich befürchte das die Versicherung mich damit „erpressen“ wird bzw. mir das in einem Prozess um die Ohren gehauen wird um zu beweisen das ich bereits vor dem Unfall kaputt war.


Ich hatte den Eindruck das der Reha Arzt erwartet dass es Aufgrund meiner Behinderung zu Einschränkungen bei der Arbeit kommt und er wollte dazu Angaben haben. Da ich kurz nach dem Unfall reichlich genervt war und meine Ruhe haben wollte hatte ich meine beruflichen Einschränkungen dann eher übertrieben dargestellt. Rückblickend natürlich nicht sehr schlau aber nun steht es da halt sehr zur Freude der Versicherung… Ich finde es ja sehr lobenswert das die Reha Klinik den Bericht nicht raus gerückt hat. Aber das hat dann der Anwalt gemacht.
 
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