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Datenschutz in Sozialgerichtsverfahren

Hallo Sekundant,

ich denke, was User06 meint ist dies:

Wir haben Unfälle versichert über private Unfallversicherungen / gegnerische Haftpflicht oder GUV.!!!

Und hier sehe ich auch das Problem, alle medizinischen Daten werden Transpartent und werden von den Gutachtern der Geegnseite genativ bewertet""

Der Gläserne Patient!!! - Im Sinne aller Versicherungen!!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Kasandra,
es handelte sich hier um - über 900 fehlerhaft verarbeiteter Akten einer Berufsgenossenschaft- . Wäre es eine private Unfallversicherung so wäre hier ein ordentliches Bußgeld erhoben worden. Keiner der Betroffenen wurde über diesen Datenunfall informiert. Laut Aussage der BG wäre dies auch nicht nötig gewesen, da die Fehler später behoben wurden. Datenschutzrechtliche Landesbeauftragte können hier nicht tätig werden, da Bundessache.
Leider kann bei Datenunfällen einer Berufsgenossenschaft der BfDI kein Bußgeld bescheiden. Verstöße können bislang nur vermerkt werden.
Schönen Sonntag (wir warten auf das Gewitter) user06
 
Nachtrag:
wenn wie hier beschrieben -die Versichertenakten- unsachgemäß (umgangssprachlich: verwurstelt ) extern verarbeitet wurden, der Versicherte nicht darüber informiert wurde ergo er/sie keine Prüfung des Akteninhaltes vornehmen konnte, wie sollte dann eine ordentlich geführte Akte ein Sozialgericht erreichen (!).
 
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