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Datenschutz in Sozialgerichtsverfahren

Noch was ganz grundsätzliches, auch wenn hier vielleicht Off- Topic.

Schlimmer ist meiner Meinung nach, dass der Datenschutz im Leben in ner normalen Praxis, sei es Arzt oder Physiotherapeut, nicht eingehalten wird. Bei fast Allen ist die Anmeldung nicht baulich vom Warten getrennt. In der Anmeldung stehen meist mehr als einer drin. Auf dem Tisch liegen z.T. Patientenakten oder Rezepte mit Namen und Diagnosen. Jeder bekommt so mit, was der Andere hat.

Ärzte horten Unterlagen, die längst vernichtet gehören. Mag für die Behandlung was helfen, aber wenn eine Versicherung nach Vorerkrankungen fragt, bricht es den Betreffenden das Genick. Krankenkassen speichern Daten länger als die gesetzlichen Fristen es vorschreiben, so das Vorerkrankungslisten mehr Aussagen treffen, als sie sollten.

Dies gehört angezeigt und auch an den Pranger.
 
was soll eine Anzeige bringen? Die Daten des Versicherten wie Name, Aktenzeichen, für welchen Arzt in welcher Sache ... verbleiben für 10 Jahre
in Händen der Schreibkraft. Diese hatten ja im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer bei der BG abgerechnet, obwohl kein Vertragsverhältnis zwischen der BG und der externen Schreibkraft vorgelegt werden kann. Zudem haben so einige externe
Schreibkräfte weder eine gewerbliche Anmeldung noch eine Steuernummer in der Rechnungslegung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Es erscheint mir nicht realitätsbezogen dass die externen Schreibkräfte vom Datenschutzbeauftragten des Bundes noch der Länder einzeln
besucht werden. Die Daten der Versicherten liegen realitätsnah doch bei den Damen auf dem Esstisch.... . In verschlossenen Schubladen wird doch keine die Steuerdaten verwahren. Bisweilen kennen sie nicht einmal die Grundversion der DSGVO noch die länderspezifische Auslegung
des Datenschutzes.
Bleiben wir alle realistisch. Es interessiert doch die BG nicht ob die Damen die gewerbliche Tätigkeit jemals ordentlich anmelden und versteuern. " wir sehen keine Veranlassung zu prüfen ob hier eine Abmeldung oder Verteuerung vorgenommen wird"
 
Hallo User,

m. W. sind Unfallangelegenheiten BG auf 30 Jahre aufzubewahren!

Zumindest in Kliniken: Op-Bericht, CT - MRT -Röntgen usw.

Viele Grüße

Kasandra
 
Mal Butter bei de Fische.
wer spricht den die hier Tätigen ( Arztpraxen, KH-Notaufnahmen..) auf den Datenschutz eigentlich an. Ich habe bisher noch keinen laut und deutlich sprechen hören. Ausser mir selbst, dass Datenschutz der Schutz meiner Daten vor unberechtigt Dritten - ist.
Wenn keiner was vor Ort sagt, was soll sich dann ändern? Also nicht maulen - sondern selbst handeln.

Aufbewahrung: im Allgemeinen bei Ärzten : BG Unterlagen, wie ärztliche Befundberichte 15 Jahre , Röntgenbilder 30 Jahre.
Es gibt u.U. wie Länge des Verfahrens, evtl. Spätfolgen..... erweiterte Fristen.
Wer wie ich ehrenamtlich tätig ist kann aus Erfahrungswerten sprechen: wenn der Versicherte/Verletzte länger zurückliegende Daten benötigt
spricht man oft von " bereits gelöscht". Wenn Versicherer oder BG`s die Daten haben wollen, liegen diese oftmals noch vor. Welch ein Wunder.

Wer etwas verändert haben will, der sollte einfach mal klein anfangen. Schritt für Schritt.
So wie wir damals vor 9 Jahren.
 
Abend Kasandra,
nein Du warst nicht gemeint, sondern Orgrim...
24 Jahre Ehrenamt, super. Bei mir sind es noch nicht so viele Jahre. 9 Jahre bisher im Sozialbereich. Vorher vermehrt in Orga´s für Menschenrechte (......). Ehrenämter sind mitunter anstrengend aber es ist nicht nur lohnend sondern auch bereichernd. Danke dass du dich
auch beteiligst. ( es werden leider immer weniger die wirklich was tun und nicht nur reden ......)
Gruß user06
 
Hallo zusammen

Ehrenämter sind mitunter anstrengend aber es ist nicht nur lohnend sondern auch bereichernd. Danke dass du dich auch beteiligst. ( es werden leider immer weniger die wirklich was tun und nicht nur reden ......)
Es gibt auch viele, die nicht „reden“ oder erwähnt oder ^gesehen^ werden, die aber viel tun - ganz selbstverständlich.
(Danke!)

LG
 
hallo,

nochmal zurück zur ausgangsfrage

All diese Fragen sind bisher durch niemanden die sich mit Datenschutz bei Gerichten auskennen, geklärt worden.

Die Datenschutzbeauftragte des LSG München hat mir jedenfalls erklärt, daß es nicht in ihr Aufgabengebiet hineinfällt, zu kontrollieren,

beides ist so nicht richtig. einige einrichtungen - darunter fallen auch gerichte mit ihrer originären aufgabe - sind nicht immer einer kontrolle zum DS unterworfen. das bedeutet einerseits aber nicht, dass auch hier entsprechend den bestimmungen zu handeln ist. aber auch - und das dürfte hier der fall sein - in verwaltungsaufgaben ist der DSB sehr wohl zuständig. denn hier handelt es sich n.m.A. um eine solche verwaltungsaufgabe, nämlich einer auftragsdatenverarbeitung.

unterschied zu den üblichen regelungen bestehen und sind in einer eigenen richtlinie (zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung) festgelegt, die sich zwar ausschliesslich auf den strafrechtsbereich bezieht. eine allgemeingültige bestimmung begtreffend gerichte fand ich zwar nicht, aber es ist kaum vorstellbar, dass es in anderen gerichtsbereichen abweichende regelungen geben sollte.

in der genannten richtlinie heisst es zu

Auftragsverarbeiter

(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass in dem Fall, dass eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen erfolgt, dieser nur mit Auftragsverarbeitern arbeitet, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Richtlinie erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

und sollte als verwaltungsaufgabe in den zuständigkeitsbereich der/s DSB fallen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant, richtig. BG´s und Weitere arbeiten mit externen Dienstleistern. Im Rahmen des geschlossenen Vertragsverhältnis werden Garantie wie.B. der Nachweis einer Versicherung; Zugangskontrollen; Datenschutzmaßnahmen ect. vereinbart. Wann und /oder in welchen Zeiträumen der BG-Datenschutzbeauftragte die datenschutzrechtlichen Gewährleistung(en) beim Externen auch tatsächlich überprüft dürfte
unter das Betriebsgeheimnis fallen. Zumindest kenne ich keinen der einen Prüfbericht gesehen hat. Das für die BRD gültige Regelwerk der Datenschutzgrundversorgung beinhaltet eine , sagen wir mal dehnbare, Auslegung für externe Datenauftragsverarbeitung.

Externe Dienstleister bedienen sich gerne selbst externer Datenschutzdienstleister. ( ich zahle dafür bist du mein Datenschutzbeauftragter)
Ich selbst kann nur für solche extern geschlossene Auftragsdatenverarbeitung sprechen deren Vertrag ich selbst gelesen habe.

Grüße user06
 
Abend HWS Schaden, nicht reden sondern im Stillen handeln finde ich sehr gut. Da wächst ja was nach wenn wir mal selbst nicht mehr können.
Grüße user06
 
hallo,

(einen "user" mit "user" direkt anzusprechen widerstrebt mir o_O;))

dass mit externen dienstleistern gearbeitet wird ist schon klar und stellt auch nicht das problem dar. jedenfalls nicht in den von dir genannten fällen, wenn denn die DS-grundsätze eingehalten werden. hier geht es jedoch - und lies bitte einmal die verlinkten seiten nach - um ganz andere daten, die von den KV an dritte übermittelt werden, nämlich um die sensiblen bestandsdaten.
so dehnbar finde ich die DSGVO gar nicht, sie ist restriktiver als die bestimmungen vorher. und was die auftragsverarbeitung angeht - da gibt es wiederum bestimmte restriktive vorgaben. und in diesem fall, den du nennst

ich zahle dafür bist du mein Datenschutzbeauftragter

ist das regelmässig auch schon immer rechtlich vorgesehene möglichkeit und nennt sich externer DS-beauftragter (in unterscheidung zum internen, eben angestellten).

ich sehe allerdings weitaus grössere probleme in den gezeigten anbieter-angeboten und -möglichkeiten. hier geht es um weitergehende analysemethoden (und was man an neuen begriffen so aufzählen könnte) und auswertungen, scooring ... jedenfalls nicht mehr daum, wozu die daten eigentlich (zulässigerweise) erhoben wurden. und das ist UNZULÄSSIG.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Abend Sekundant,
so lange Auftragsdienstleister keine Akten durcheinander bringen ist es sicherlich kein Problem sensible Daten ( mitunter medizinische Daten)
extern verarbeiten und/oder archivieren zu lassen.

Analysiert wird derzeit alles. Daran wird sich in den nächsten Jahren auch nichts ändern.
Gruß user06
(Datenschutz ist mir persönlich enorm wichtig- darum user)
 
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