oerni
Erfahrenes Mitglied
Das Thema ist sicherlich auch in anderen außer Sozialgerichtsverfahren interessant.
Zum Fall:
Das SG verschickt Gerichtsunterlagen an ein Krankenhaus in dem der Gutachter arbeitet.
Seine Adresse in der er sein Gutachtenbüro hat ist nicht in dem KH, nicht in dem Ort.
Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
In dem Fall erfahren die Mitarbeiter des KH, dass ihr Oberarzt einen Gutachtenauftrag erhalten hat und eventuell auch wer gegen wen klagt.
Ist es zulässig vom Gericht die Akten an eine andere Adresse zu versenden?
Die Einhaltung des Datenschutz obliegt nicht dem Datenschutzbeauftragten des Gerichtes, sondern dem Spruchkörper/Senat.
Wer kann darüber aufklären?
Zum Fall:
Das SG verschickt Gerichtsunterlagen an ein Krankenhaus in dem der Gutachter arbeitet.
Seine Adresse in der er sein Gutachtenbüro hat ist nicht in dem KH, nicht in dem Ort.
Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
In dem Fall erfahren die Mitarbeiter des KH, dass ihr Oberarzt einen Gutachtenauftrag erhalten hat und eventuell auch wer gegen wen klagt.
Ist es zulässig vom Gericht die Akten an eine andere Adresse zu versenden?
Die Einhaltung des Datenschutz obliegt nicht dem Datenschutzbeauftragten des Gerichtes, sondern dem Spruchkörper/Senat.
Wer kann darüber aufklären?