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Datenschutz in Sozialgerichtsverfahren

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Das Thema ist sicherlich auch in anderen außer Sozialgerichtsverfahren interessant.

Zum Fall:
Das SG verschickt Gerichtsunterlagen an ein Krankenhaus in dem der Gutachter arbeitet.
Seine Adresse in der er sein Gutachtenbüro hat ist nicht in dem KH, nicht in dem Ort.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?

In dem Fall erfahren die Mitarbeiter des KH, dass ihr Oberarzt einen Gutachtenauftrag erhalten hat und eventuell auch wer gegen wen klagt.
Ist es zulässig vom Gericht die Akten an eine andere Adresse zu versenden?

Die Einhaltung des Datenschutz obliegt nicht dem Datenschutzbeauftragten des Gerichtes, sondern dem Spruchkörper/Senat.

Wer kann darüber aufklären?
 
Hallo Oerni,
Die Frage der Zusendung der Akten an eine Büroadresse (wenn denn das Gutachtenbüro wirklich existiert und nicht nur ein Briefkastenadresse) gestaltet sich sicher schwierig. Das Büro wird nicht ständig besetzt sein. Im Krankenhaus ist ständig jemand da und kann solche Lieferungen abnehmen. Die Information, dass der OA einen Gutachtenauftrag erhalten hat ist dabei sicher das geringste Problem, sicher auch wer gegen wen klagt. Wie aber ist sichergestellt, dass nicht "Hinz und Kunz" in die Akten schaut, weil der Arzt mal ein paar Tage nicht da ist? Hier wird sicher nur eine Anfrage an einen Datenschutzbeauftragten helfen. Neben rechtlichen Fragen geht es auch um die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten dagegen gibt es dann.

Gruß von der Seenixe
 
hallo oerni,

erst mal sehe ich es in etwa wie @seenixe mit einem wesentlichen unterschied.

Die Einhaltung des Datenschutz obliegt nicht dem Datenschutzbeauftragten des Gerichtes, sondern dem Spruchkörper/Senat.

die datenschutzrechtliche einhaltung obliegt immer der verarbeitenden stelle und nicht dem internen DS-beauftragten. dieser stellt nur sicher, dass die stelle entsprechende notwendige massnahmen trifft. er hat aber auch darauf hinzuwirken, dass die zu treffenden massnahmen bei datenübermittlung und -verarbeitung eingehalten werden. was auch in seinen aufgabenbereich fällt: beschwerden von und auskunft an betroffene zu geben. das wäre wohl der erste ansatz. gleiches gilt dann natürlich für die datenempfangende stelle (KH).
gibt es keine oder keine befriedigende auskunft sollte der weitere weg über den zuständigen DS-beauftragten gehen.


gruss

Sekundant
 
Danke mal für die Antworten.

Wie aber ist sichergestellt, dass nicht "Hinz und Kunz" in die Akten schaut
Genau das ist das Problem bei der Sache, ist das Dienstzimmer des Arztes abgesperrt.
Wer nimmt generell die Akten an, der Arzt, seine Sekretären und wo werden diese verwahrt.

All diese Fragen sind bisher durch niemanden die sich mit Datenschutz bei Gerichten auskennen, geklärt worden.

Die Datenschutzbeauftragte des LSG München hat mir jedenfalls erklärt, daß es nicht in ihr Aufgabengebiet hineinfällt, zu kontrollieren,
ob der Senat und Büro den gesetzlich verankerten Datenschutz gewährleistet.
Das EU-Datenschutzgesetz könnte hier ohne rechtliche Folgen, übergangen werden.
 
Hallo Oerni,

interessant wäre, wie das Gericht den GA-Auftrag versendet:

Wie ist die Anschrift der Akte vermerkt?

Klinik xy
Abtl. xy
Herrn Dr. Müller, Meyer, Schulz
Straße
Stadt

oder Klinik xy
co Dr. Müller, Meyer, Schulz
Straße
Stadt

oder gibt es einen Hinweis auf persönlich / vertraulich???

Oder:

Klinik xy
Gutachtenbüro
Dr. Müller, Meyer, Schulz
Straße
Stadt

Hinzu kommt das die Schreibkraft ja auch involviert ist. Aber aus Datenschutz geht man davon aus, dass die Schreibkraft in ihrem Amt der Verschwiegenheit unterliegt, weil der Arzt das GA nicht selber in die Tasten haut.

Natürlich will der GA auch Umsatz machen und will dich in die Radiologie schicken. Die Röntgenbilder kann er noch zusätzlich abrechnen:cool:

Aber da bist Du ja ein alter Hase, und bringst alle relevanten Befunde gelistet zur Übergabe gegen Unterschrift mit und erklärst dem Arzt, ein Röntgen lehnst Du ab wegen der Strahlenbelastung - Du hast alles relevante übergeben :cool:
Macht der Arzt Druck, auch hier kennst Du die Rechtslage, dann wird das GA abgebrochen und im nächsten Cafe umgehend mit Deiner Begleitperson mit Unterschriften der Bericht geschrieben und ab an Gericht.

Demnach ist Radiologie schon draußen.


Jetzt wäre es wichtig wie der Umgang mit anderen Abteilungen ist, z. B. Internistisch / kardiologisch etc.

Im Beweisantrag des Gerichtes muss dann stehen:
Eine weitere Begutachtung ist auf dem Fachgebiet xy durchzuführen.

Wer diese Begutachtung durchführt entscheidet dann das Gericht.

Der GA kann Dich in dem Fall nicht einfach weiter zum nächsten Kardiologen oder Psychologen im Hause zuführen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Moin,

normalerweise muss die Anschrift auf dem Gutachtenauftrag identisch mit der der begutachtenden Stelle in der Beweisanordnung sein. Müsste also dir oder deinem Anwalt vorliegen. Dann bestimmt sich der Rest nach dem, was Kasandra schrieb.

Hinsichtlich Zusatzgutachter ist Vorsicht geboten. Es ist noch zulässig, dass der Richter schreibt "ein Arzt des Vertrauens" des beauftragten Gutachters. Sofern man dann zum Neurologen etc. mitstiefelt, gibt man sein Einverständnis und damit auch seine Einwilligung in die Weitergabe von Sozialdaten gemäß Beweisauftrag. Ein Radiologe zählt in der Sozialversicherung im Regelfall (es gibt also Ausnahmen bei konkreten Fragestellungen) nicht zu den Gutachtern, sondern zu den Erfüllungsgehilfen, da das radiologische Bild ja keine Aussagen zu Funktionen und tatsächlichen Beschwerdebild trifft.

Übrigens: Die Meinung des Datenschutzbeauftragten am LSG wird sich nicht mit der Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten decken, es sei denn die Aufgabe der Kontrolle ist an eine Revisionsabteilung oder dergleichen delegiert. Dann ist tatsächlich nur Meldung und Abstellen des Verhaltens/ des Arbeitsablaufs seine Aufgabe.
 
Hallo Orgrim,

Ein Radiologe zählt in der Sozialversicherung im Regelfall (es gibt also Ausnahmen bei konkreten Fragestellungen) nicht zu den Gutachtern, sondern zu den Erfüllungsgehilfen, da das radiologische Bild ja keine Aussagen zu Funktionen und tatsächlichen Beschwerdebild trifft.

JEIN!

Der Radiologe führt zwar die Diagnostik durch - ABER - schreibt noch den radiologischen Befund.

Dieser Befund soll ich nenne es mal "beschreiben, was alles abweichend" gesehen wird.

Nun kann es sein, der Radiologe ist fachlich nicht so gut und übersieht etwas und beschreibt dieses nicht oder in "verharmloster" Form.

Aber der Radiologe kann auch manipulativ im Sinne des Auftraggebers (sprich des Gutachters) seine Befunde schreiben!

Viele Grrüße

Kasandra
 
Absender: LSG München
Empfänger:
Hr. Dr. U. Glatzmaier
Facharzt für Orthopädie
KH Barmherzige Brüder
Romanplatz 93, 80639 München - gegen Empfangsbestätigung

Gutachter:
Büro Schornstraße 22, 82266 Inning am Ammersee

Dem GA wurden auch Akten aus vergangenen Jahren die nichts mit den aktuellen Vorgängen zu tun haben, geschickt.

Der GA schrieb in seiner Stellungnahme an das LSG - er sieht kein Vertrauensverhältnis zum Kläger!

Mit rechtlicher Würdigung des Vorsitzenden des 3`ten Senates wird der GA jetzt ein Gutachten vorbereiten, vermutlich ist es dann schon
fertig, wenn er den Kläger einbestellt und er braucht nur noch Daten für das Messblatt!
 
Hall Oerni,

wie - bzw. auf wen wird die Kostennote - des GA ausgestellt?

Anschrift und Kontoverbindung der Klinik?

Anschrift und Kontverbindung privat?

Wie wird die Schreibkraft abgerechnet?

Immer wieder fallen Ärzte über ihre "Geldgeilheit" - Nebeneinnahmen durch Gutachten, Vorträge etc. sind vom AG genehmigt, aber der
AG ist daran beteiligt :cool:

Hier mal ein jüngstes Beispiel - auch wenn es nicht um GA geht - exemplarisch:

https://www.sueddeutsche.de/wissen/muenchen-mpi-psychiatrie-betrug-1.4545039

https://www.deutschlandfunk.de/unik...ach-bluttest.2850.de.html?drn:news_id=1033270

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/bluttest-heidelberg-uniklinik-krebstest-1.4464367


Somit ist die Ärzteschaft auch sehr kritisch zu betrachten und immer wieder wird gegen Klinikleiter = Chefärzte wegen Abrechnungsbetrug ermittelt.....

Geld fressen Seele auf!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

der Klinik ist die "Nebentätigkeit" ihres OA bekannt.
Nähere Auskunft erteilt das KH mir gegenüber nicht.

Ob ich jemals die Abrechnungsunterlagen des GA in den Gerichtsakten sehen werde, bezweifle ich ebenso.

Es bleibt also eine gewisse Hoffnung, doch noch jemanden zu finden, der dem Treiben ein Ende bereitet.

Der Datenschutz wird auf jedenfalls auch von extern untersucht, mag sein das es dem KH, dem GA und dem LSG nicht schmecken wird.
 
Abend Oerni,
bevor ich mich dem Fussball später zuwende..... Ja, der Datenschutz wird nicht immer gleich angewendet.
Schreibkräfte ( auch Kräfte ausser Haus !) werden als gerne zum Kreis der Wissenden ergo innert den geschlossenen Geheimnisträgerkreis " zugeordnet. Gleiches gilt für die Zusatzgutachter oder dem ärztlichen Hilfspersonal.
Im Umkehrschluss würde dies bedeuten dass externe Schreibkräfte bei der BG im eigenen Namen direkt abrechnen könnten.
Wie die Rechnungen mit Daten von Versicherten ( Name, für welchen Arzt geschrieben ..... ) dann datenschutzrechtlich vor Einsicht Dritter geschützt sein könnten wenn die Ordner im Privatbereich der Schreibkraft mind. 10 Jahre verbleiben ist derzeit noch nicht ausreichend rechtlich erklärt worden.
Wegen solcher Fälle bin ich seit Jahren an der rechtlichen Aufarbeitung dran - bis es für mich nachvollziehbar geklärt ist- .
Wenn alle die irgendwelche Papiere von Dritten in die Hände bekommen immer dem Kreis der Wissenden zugeordnet werden könnten, wo
bleibt dann das grundrechtlich geschützt Recht auf Datenschutz für die Versicherten (!)
Für mich ist Datenschutz - Datenschutz und zwar für Jedermann - Punkt.
Diese Frage und weitere deutliche Fragen werde ich im September an einen Kreis von Volksvertretern persönlich stellen.
Welche Antwort auch immer mir angetragen wird, es wird auf alle Fälle medial verwendet.

Grüße user06
 
Moin,

das mit dem Abrechnen bei der BG stimmt, sofern es sich um selbstständige externe Kräfte handelt. Aber da ist es/ sollte es wie bei allen Aufgaben/ Dienstleistungen in der Sozialversicherung sein. Entsprechende Vereinbarungen zum Datenschutz sind da zwingend.

Aber speziell bei Schreibkräften bleiben die Unterlagen nicht stehen. So wie ich es kenne, wird dort im Regelfall nur das Diktat/ die Klatte hingegeben. Bei Verweisen auch mal die Akte bzw. die Unterlagen. Diese werden aber wieder zurückgesandt, da das Gericht ja die versandten (Original-)Unterlagen wiederhaben will und muss. Verbleiben dürften dann dort lediglich die Daten, mit denen im Steuerrecht die selbstständige Tätigkeit nachgewiesen werden muss. Das Archivieren des eigentlichen Gutachtens, wenn die Archivierung an den externen Schreibdienst gegeben wurde, sollte dann den selben Kriterien genügen, wie bei einem Arzt.

Nachdem ich weiß, dass bereits vor Zeiten der DSGVO unangekündigte Hausbesuche von Datenschutzbeauftragten bei Gutachtern und beratenden Ärzten stattfanden und da bereits drastisch durchgegriffen wurde, kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass es da noch Schludereien gibt, zumal der Aufschrei zu der Zeit riesig war. Und mittlerweile wird das ja richtig teuer dank DSGVO.

Im Einzelfall bringt die Prüfung aber bestimmt noch was zu Tage. Bei begründeten Verdacht hilft immer eine schriftliche Anzeige, die nicht anonym ist, beim Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes.
 
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