Hallo,
mir ist gerade ein Antrag für eine dynamische Unfallversicherung in die Hände gefallen. Im klein gedruckten steht dann:
Die im folgenden aufgeführten und auf der/den nachfolgenden Seiten erläuterten Erklärungen habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Diese und die abzugebende Einwilligungserklärungen sind Vertragsbestandteil und werden mit geleisteter Unterschrift wirksam.
Datenschutzhinweise sowie Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungerklärungen
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindungserklärung
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten-Schweigepflichtsentbindung für den Todesfall
Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Paragraf 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung
Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Übertragung von Aufgaben an andere Stellen (zum Beispiel Telefondienstleister, Rechenzentrum)
Datenweitergabe an Rückversicherungen
Datenaustausch mit dem Hinweis-und Informationssystem (HIS)
Als ich diesen klein gedruckten Text gelesen hatte, war mir ganz schlecht. Hat noch irgendjemand Probleme damit, welche Daten unsere lieben Versicherungen mit irgend jemanden in dieser Welt teilt?
Wer solch eine Datenschutzerklärung (was hat das noch mit Datenschutz zu tun, wenn die Versicherung mit den persönlichen Daten machen kann was sie will) unterschreibt, der braucht sich nicht wundern, dass seine Daten überall und an jeden weitergegeben werden.
Gruss von der Seenixe
mir ist gerade ein Antrag für eine dynamische Unfallversicherung in die Hände gefallen. Im klein gedruckten steht dann:
Die im folgenden aufgeführten und auf der/den nachfolgenden Seiten erläuterten Erklärungen habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Diese und die abzugebende Einwilligungserklärungen sind Vertragsbestandteil und werden mit geleisteter Unterschrift wirksam.
Datenschutzhinweise sowie Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungerklärungen
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindungserklärung
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten-Schweigepflichtsentbindung für den Todesfall
Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Paragraf 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung
Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Übertragung von Aufgaben an andere Stellen (zum Beispiel Telefondienstleister, Rechenzentrum)
Datenweitergabe an Rückversicherungen
Datenaustausch mit dem Hinweis-und Informationssystem (HIS)
Als ich diesen klein gedruckten Text gelesen hatte, war mir ganz schlecht. Hat noch irgendjemand Probleme damit, welche Daten unsere lieben Versicherungen mit irgend jemanden in dieser Welt teilt?
Wer solch eine Datenschutzerklärung (was hat das noch mit Datenschutz zu tun, wenn die Versicherung mit den persönlichen Daten machen kann was sie will) unterschreibt, der braucht sich nicht wundern, dass seine Daten überall und an jeden weitergegeben werden.
Gruss von der Seenixe