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seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
mir ist gerade ein Antrag für eine dynamische Unfallversicherung in die Hände gefallen. Im klein gedruckten steht dann:

Die im folgenden aufgeführten und auf der/den nachfolgenden Seiten erläuterten Erklärungen habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Diese und die abzugebende Einwilligungserklärungen sind Vertragsbestandteil und werden mit geleisteter Unterschrift wirksam.
Datenschutzhinweise sowie Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungerklärungen
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindungserklärung
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten-Schweigepflichtsentbindung für den Todesfall
Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Paragraf 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung
Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Übertragung von Aufgaben an andere Stellen (zum Beispiel Telefondienstleister, Rechenzentrum)
Datenweitergabe an Rückversicherungen
Datenaustausch mit dem Hinweis-und Informationssystem (HIS)

Als ich diesen klein gedruckten Text gelesen hatte, war mir ganz schlecht. Hat noch irgendjemand Probleme damit, welche Daten unsere lieben Versicherungen mit irgend jemanden in dieser Welt teilt?
Wer solch eine Datenschutzerklärung (was hat das noch mit Datenschutz zu tun, wenn die Versicherung mit den persönlichen Daten machen kann was sie will) unterschreibt, der braucht sich nicht wundern, dass seine Daten überall und an jeden weitergegeben werden.


Gruss von der Seenixe
 
das sieht nach einer auflistung zu weiteren unterpunkten mit dortigen ausführungen aus. es wäre jetzt interessant zu wissen, was dort im einzelnen geregelt ist. ganz besonders zu dem punkt

"Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Paragraf 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung".

es ist wirklich unglaublich, wie unverschämt uneingeschränkt und unbestimmt formuliert wird. ich würde das dringend an den verbraucherschutz, DS-beauftragten und zuständigem ministerium melden. diese bestimmungen sind DS-rechtlich absolut zu weitreichend und zu unbestimmt.

es wäre auch nicht falsch, den namen des verwenders dieser bestimmungen zu nennen. nicht jeder schaut sich leider diese bestimmungen so genau an.


gruss

Sekundant
 
Hallo seenixe,

da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen:

Zitat:
Wer solch eine Datenschutzerklärung (was hat das noch mit Datenschutz zu tun, wenn die Versicherung mit den persönlichen Daten machen kann was sie will) unterschreibt, der braucht sich nicht wundern, dass seine Daten überall und an jeden weitergegeben werden.

Auch in der Arztpraxis bei der Anmeldung kannste von jedem mithören was er hat und das Geburtsdatum und noch vieles mehr bekommt man sehr gut mit.

Auch in den Handyshops wird Datenschutz groß geschrieben, als erstes verlangen die den Personalausweis und dieser wird umgehend kopiert, aufs Fax gelegt und direkt zu dem Telefonanbieter gesandt.

Es ist erschreckend wie mit unseren sensiblen Daten Missbrauch betrieben wird.

Auch ich musste gestern wieder nur den Kopf schütteln, da verlangte ein Anbieter von meiner Mutter fast 90 Jahre eine Kopie des Personalausweis da sie in ein anderes Bundesland gezogen war und die Dienste des Fernsehanbieters gekündigt worden.

Wie frech diese Mitarbeiter mit alten Menschen am Telefon umgehen das macht mir langsam große Sorgen.

Anscheinend gibt es kaum (wenige) einen unserer lieben .........die mal nicht nur Mist machen, frage mich manchmal nach deren IQ.

Wie sagte man schon früher, die dümmsten mit der größten Schnau.. bekommen die besten Posten.

LG Wolle
 
Man müsste dieses mit Nennung der Versicherung an die Bundesdatenschutzbeauftragte weiter geben.

Dieser "Datenhurerei" muss von oben Einhalt geboten warden.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

@sekundant zur Frage: Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Paragraf 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Versicherung

Die ERGO Direkt Versicherung AG verpflichtet die nachfolgenden
Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften
über den Datenschutz und die Datensicherheit.

@Kasandra Ich hänge mal die komplette Erklärung ran ;-)

Es ist die ErgoDirekt versicherung und die angehängten Seiten können auch hier https://ergodirekt.de/bin/ergodirek...ekt-de/eb/pdfs/ewesee/EWESEE_ EU_20121212.pdf heruntergeladen werden. Allerdings sind sie hier auf 2 Seiten. Bei mir ist das alles auf eine Seite gequetscht und entsprechend viel kleiner und Blau unterlegt, Kein ************** kann das lesen..... soll er ja auch nicht. Bis zum Hinweis nach Unfall und dann steht man da.-(

Gruß von der Seenixe
 

Anhänge

  • Ergo-Versicherung.pdf
    278.6 KB · Aufrufe: 3
deswegen auch meine anregung, die genannten stellen zu unterrichten, wenn man davon betroffen ist.
gerade der angesprochene § ist unglaublich. man lese ihn mal

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

hier stellt man sich in unlimitierten umfang von straftatbeständen frei, sogar ein handel/verkauf ALLER SENSIBLER PERSÖNLICHER daten wird damit möglich!

die bestimmungen verstossen mit absoluter sicherheit in ihrer ausführung und vor allem unbestimmtheit und umfänglichkeit nicht nur gegen den verbraucherschutz!


gruss

Sekundant
 
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