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Datenabfrage BG

Akir

Neues Mitglied
Registriert seit
21 März 2019
Beiträge
13
Hallo, bis zu welchem Zeitraum darf die BG Daten bei Ärzten und Krankenkassen abfragen? Lg Akir
 
hallo Akir,

sieh dir die bestimmungen dazu unter dem Beitrag "Wirbeleinbruch" an. demnach gibt es lediglich eine sachliche eingrenzung, aber keine zeitliche. heisst also, soweit daten vorhanden und nicht dem ende der aufbewahrungspflicht zum opfer gefallen sind, wird wohl auskunft erteilt.


gruss

Sekundant
 
Bei mir waren Daten für die letzten 10 Jahre vorhanden. Wird also die Aufbewahrungspflicht bedeutrn
 
Vielen Dsnk für eure Antworten. Bin dann doch sehr überrascht was alles für Versicherungen machbar ist. Abgefragt wird bei mir das komplette Versicherungsleben...
 
Abgefragt wird bei mir das komplette Versicherungsleben...

woraus schliesst du das? eine ganz allgemeine oder gar komplette abfrage wäre unzulässig. das geht schon aus den oben verlinkten bestimmungen hervor, in denen festgelegt ist, dass diese "Auskunftsverlangen zur Feststellung des Versicherungsfalls auf solche Erkrankungen oder auf solche Bereiche von Erkrankungen beschränken, die mit dem Versicherungsfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können".

im übrigen hast du ein auskunftsrecht darüber, welche daten übermittelt wurden (s. zitierte bestimmungen im verlinkten beitrag oben).


gruss

Sekundant
 
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mich nun ersteinmal erkundigen und mir alles geben lassen.
Euch noch ein schönes Pfingstwochenende.

Viele Grüße
Akir
 
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