Daten fürs Versorgungsamt

Hallo

Mein lezter Schriftverkehr mit dem Amt ist 3 Mon her.
Bin ja mal gespannt was da raus kommt,war ja nicht sehr kulant gegenüber dem V-Amt.


Gruß Marki
 
Hallo

Wünsche allen noch ein schönes neues Jahr.
Habe nun entlich mal Post vom Amt bekommen,in der stand das ein von mir behandelder Arzt noch keine Stellungnahme geschrieben hat.
Nun soll ich mich darum kümmern.
Was soll ich denn da machen? Geht mich das überhaupt was an?

Wäre schön wenn mir da jemand weiter Helfen könnte.

MFG marki
 
Hallo marki,
uns geht es auch so.D.h. meinem Mann. Seine Rheumaärztin reagiert einfach nicht. Hat ihm persönlich versprochen, dass sie den Bericht schreibt. Seit April 2011 bis heute - Fehlanzeige.Das Schreiben vom VA hat er bei ihr vorgelegt und die Bearbeitung angemahnt.Es tut sich nichts, aber auch gar nichts.Obwohl sie schon mehrere Mahnungen hat und nun die Androhung einer Ordnungsstrafe,ist ihr scheinbar egal. Wir haben nun vor Weihnachten beim VA vorgesprochen und um eine Zwischenauswertung gebeten.D.h. wenn die vorliegenden befunde für das aG ausreichen, dann verzichten wir auf ihre Stellungnahme. Bis jetzt ist och kein Bescheid gekommen.
Also, trabe mit deinem Schreiben hin und mahne eine zeitnahe Bearbeitungan. manche Ärzte kmmen einfach nicht aus dem Knick.
LG Karina13
 
marki,

die Frage finde ich jetzt aber schon etwas merkwürdig:

Was soll ich denn da machen? Geht mich das überhaupt was an?

Wem, wenn nicht Dir?

Du musst Deine Ansprüche schliesslich nachweisen und das ist eine Bringschuld (zudem in Deinem eigenen Interesse). Wenn Du nicht schon bei Einreichung des Antrags sämtliche notwendigen Berichte mit vorgelegt hast, werden sie (mit entsprechender Zustimmung) eingeholt. Das kann man auch als Entgegenkommen sehen. Wenn der Arzt aber nicht darauf reagiert, ist das nicht dem Amt anzulasten.

Bitte doch den Arzt höflich aber bestimmt um einen Bericht ("Ich hole ihn dann nächste Woche am ... ab", wenn Du ihn selbst in Händen hast, bist Du auf der sicheren Seite) und reiche ihn nach.

Übrigens: häufig hat auch der Hausarzt den Bericht bekommen, da kannst Du ihn auch kopieren lassen und geht noch schneller. Wenn nicht, sprich mit dem HA, dass Du diesen bestimmten Bericht brauchst; er wird ihn sicher mit guten Argumenten anfordern können.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

Es ist mir schon klar das es um mich hier geht,aber wenn der Artznoch nicht mal dem Amt einen Bericht gibt wird er es bei mir bestimmt auch tun.
Und das ich dem Amt alle meine Unterlagen gebe finde ich nicht richtig.
Die sind alle schon über1 Jahr Alt und besser ist es nicht geworden eh schlechter.
Man muß doch meinen jetzigen Zustand als Grundlage der Bemessung nehmen.

MFG Marki
 
Hallo Marki,

dann schreibe doch den Text selber und der Arzt soll ihn auf sein Praxispapier kopieren und unterschreiben.

Somit hast Du auch die Möglichkeit den Inhalt zu steuern.:D

Hilf doch diesen überlasteten Arzt bitte mal.

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasandra

Keine schlechte Idee fehlt nur der Arzt.:)
Ist ja eigentlich Wurst was da nun raus kommt.
Werde den Dok mal Anrufen wenn dan nix Passiert sollen se die Behinderung eben ohne dem sein Bericht berechnen.

Gruß Marki
 
Hallo Sekundant
Es ist mir schon klar das es um mich hier geht,aber wenn der Artznoch nicht mal dem Amt einen Bericht gibt wird er es bei mir bestimmt auch tun.
Und das ich dem Amt alle meine Unterlagen gebe finde ich nicht richtig.
Die sind alle schon über1 Jahr Alt und besser ist es nicht geworden eh schlechter.
Man muß doch meinen jetzigen Zustand als Grundlage der Bemessung nehmen.
MFG Marki

Hallo Marki,
dazu kann ich nur sagen, daß manche Ärzte Ämter grundsätzlich ignorieren. Wenn Du aber höchstpersönlich bei denen auf der Matte stehst, bewegen sie sich auch ! Bist Du bei dem Arzt denn noch in Behandlung ? Will er evtl. weiterhin mit Dir Geld verdienen ? Das wäre doch mal ein Argument, oder ?

Und wenn die Unterlagen schon so alt sind, lege neue vor ! Ohne Dein Zutun wird das alles nichts werden ! Du mußt schon dafür kämpfen ! Mache zur Not neue Termine bei den entsprechenden Ärzten, laß Dir die Berichte geben und reiche sie beim Amt ein. Nur so kann es gehen !

Ich würde auf keinen Bericht verzichten, nur weil der Doc nicht aus dem Quark kommt ! Wer weiß, evtl. lehnen sie was ab, oder berechnen es falsch, nur weil DER eine Bericht fehlt Dann würdest Du Dich auch ärgern, oder ?

Bleib hart am Ball ! Ich drücke Dir die Daumen !
Gruß,
moni68
 
Hallo

Danke für die Antworten.
Bei dem Arzt bin ich nicht mehr.Haben nicht so Harmoniert oder wie soll ich sagen.Finde man muß sich schon mit dem Arzt verstehen sonst ist das nix für mich.

Gruß Marki
 
Hallo

Heute habe ich meinen Bescheid vom Amt bekommen.
Ich dachte ich falle um .In dem steht das bei mir keine Behinderungen Festzustellen sind.
Und deshalb mein Antrag abgelehnt wird.
Finde es eine Frechheit wie bei dem Amt mit den Leuten umgegangen wird.
Ich wünsche keinen etwas Schlechtes aber die sollen mal die Schmerzen haben.
Wiederspruch werde ich nun einlegen und dafür bräuchte ich mal eure Hilfe.
Wie Schreibt man das am besten?
Bin wirklich über jede Hilfe dankbar.


MFG Marki
 
Hallo Marki.

Da würde ich Wiederspruch einlegen mit der Begründung das es sich verschlechtert hat.Außerdem alle neuen Befunde mit schicken und evtl.neue Mrt Aufnahmen machen lassen.
Leider ist es so das man Schmerzen nicht sehen kann und dann wird noch alles auf die Psyche geschoben.
Deine Behinderungen und Einschränkungenm auflisten und schreiben wann und wie es dich behindert oder die Schmerzen auftreten.Leider zählt nicht die Krankheit sondern die Einschränkungen im allgemeinen Leben und das Beste wäre wenn du einen Arzt hast der es dir bestätigt.

LG SONJA
 
Ich glaube hier ist weniger mehr!
Ich würde nur einen Widerspruch einlegen um die Frist zu wahren, versehen mit dem Hinweis das die Begründung folgt.
Dann würde ich mich mit meinen Medizinmann unterhalten und anschliessen bei meinem Anwalt vorbeischauen Fachgebiet Sozialrecht.
Das mit der Verschlechterung würde ich mir erstmal sparen Erstmal die erste Baustelle in Griff bekommen. ausserdem würde ich aufgrund der Veränderungen in der Bewertung von Gebrechen erstmal ganz vorsichtig mit Verschlechterungsantraegen umgehen.
 
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