• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Daten fürs Versorgungsamt

marki

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Okt. 2010
Beiträge
244
Hallo

Ich habe da mal ein Problem mit dem Versorgungsamt.
Habe einen Erstantrag bei denen gestellt und im Bogen alles ausgefüllt,da es aber Arbeitsunfälle waren,wollen Sie meine Akte haben von der BG, oder dessen Anschrift um sich die Akte schicken zu lassen.
Ich bin aber der Meinung das dem Amt das nichts angeht was zwischen mir und der BG ist.Das Gutachten ist eh schon 1 Jahr her und es ist ja nicht besser geworden.
Im gegenteil schlechter würde ich Sagen.
Wie verhalte ich mich da am besten?
Wäre gut enn mir da jemand helfen Könnte.


Gruß Marki
 
Hallo Marki,

ich persönlich würde das nicht so eng sehen mit der BG Akte fürs Versorgungsamt. Was soll da passieren?
Die Papiere sind - wie Du schreibst - ein Jahr alt. Sicher warst Du danach in ärztlicher Behandlung, so dass das Versorgungsamt sich die aktuellen Stellungnahmen im Regelfall von diesen Ärzten einholt.

Meines Erachten ist wichtig, dass Du im Antrag genau beschreibst, welche Auswirkungen Du durch die Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen hast.
Vielleicht schickt Dich das Versorgungsamt auch noch zu einem Gutachter?

Sollte das Versorgungsamt Deinen Antrag ablehnen (und das soll die gängige Praxis sein), unbedingt innerhalb von 4 Wo in Widerspruch gehen und sämtliche Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, die Entscheidungsgrundlage waren. Das kostet Dich ca. 25 Cent/pro Seite, macht sich aber bezahlt, weil Du erfährst, was berücksichtigt wurde und was nicht.
Wenn Deinen Widerspruch stattgegeben wurde, kannst Du das Geld vom Versorgungsamt zurückfordern.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Deinem Antrag gleich beim ersten MaL stattgegeben wird. Toi, toi, Toi und beste Grüße von biker_gisi
 
Hallo Marki,

Deine Bedenken sind durchaus berechtigt und ich teil daher den Standpunkt von biker_gisi nicht ganz.
Das VA. fragt nicht ohne Grund nach der Akte bei Deiner zuständigen BG. denn die beiden Behörden werfen sich gern gegenseitig die Bälle zu und die VA. lehnen sich gern an die Entscheidungen der BG. an, obwohl dieses nicht zu lässig ist und der GdB. völlig anders ermittelt wird!
Du entscheidest wer Deine Sozialdaten erhält und wen Du von der ärztlichen Schweigepflicht entbindest!
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass für die Beurteilung einer Behinderung (GdB) ärztliche Befundberichte und Krankenhaus, und Reha- Berichte notwendig sind, jedoch nicht, welchen Arbeits,-und Wegeunfall die zuständige BG. anerkannt hat oder nicht!

MfG.
Pit
 
Hallo Biker-Gisi,

das VA orientiert sich viel zu gerne an der MdE der BG.

In diesem Moment wird die Latte viel zu niedrig gelegt, weil das VA nicht nur den Arbeitsmarkt betrachten muss, sondern auch sonstige Einschränkungen in allen Lebenslagen.

Hat das VA erstmal zu niedrig eingestuft, stimmt es zwar, man kann in Widerspruch gehen, aber das dauert....

Mit weiterhin Pech musst Du dann noch beim SG Klage einreichen. Dieses dauert dann wieder Jahre.
Hast Du die Zeit und die Nerven sowie das Geld dazu?

Marki sieht es vollkommen richtig, das VA muss selber ermitteln!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo

Danke für die Antworten.
Werde nur meine Leiden aus der BG Akte Kopieren ohne die MDE % und der Anschrift der BG.
Hoffe das reicht denen dann. Ist ja auch das Problem das die MDE nur für die eine Verletzung Bezahlt wird,und der Rest garnicht mit rein Gerechnet wird.
Hattet ihr auch so Problem mit dem Amt weil es ein Arbeitsunfall war?
Wenn es im Privaten passiert wäre könnten se auch nichts Übernehmen.
Ach ja bei wiederspruch kann es sein das es 2 Jahre dauert bis es durch ist.

Gruß Marki
 
Hallo Marki,

nimm evtl. nur die Berichte, welche von der Klinik an Deinen Hausarzt gegangen sind.

Pass auf, dass dort nicht die BG Anschrift o. ein Aktenzeichen vermerkt ist.

Sprich mit Deinem Hausarzt wenn Ihr ein gutes Verhältnis habt, dann erteile dem VA nur die Schweigepflichtsentbindung für Deinen HA.

Ich war damals so ehrlich (weil nicht aufgeklärt) und habe meinen Unfall als BG - Unfall beim VA angegeben. Heute bin ich schlauer!
Dann würde mein Antrag so aussehen, als wäre es ein privater Unfall.

Viele Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasandra

War doch nur bei D-Ärzten weil es beide mal Arbeit war.
Die Anschriften der D-Ärzte habe ich denen ja gegeben,dachte immer das reicht.
Haben scheinbar keine Lust etwas selber Einzuholen.
Wenn ich denen das schicke weiß ich was passiert,schleißen sich dem Gutachten an und Fertig sind se.

Gruß Marki
 
Richtig Marki,

schließen sich dem GA bzw. der MdE der BG an und fertig sind se!

Also keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, bzw. nur über den HA der hoffentlich auf Deiner Seite ist.

Solltest Du einen Bescheid vom VA bekommen, der die gleichen Prozente wie Deine MdE aufweist, dann sofort Akteneinsicht beim VA nehmen.
Dabei unbedingt prüfen ob ein Datenaustausch zwischen BG und VA stattgefunden hat.

Ist dem so und Du hast keine Schweigepflichtsentbindung gegeben, dann kannst Du umgehend rechtl. dagegen vorgehen.

Dem Datenaustausch unsere med.-Unterlagen etc. muss ein Ende gemacht werden. Amtsermittlungspflicht ist auch ein Stichwort.

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen Marki,

Du schreibst
Ach ja bei wiederspruch kann es sein das es 2 Jahre dauert bis es durch ist.
Das ist so nicht richtig. Ein Widerspruch muss spätestens nach 3 Monaten entschieden sein!

Und so, wie biker gisi schreibt, mache bitte eine Auflistung Deiner Beschwerden und den damit verbundenen Einschränkungen. Jede Krankheit behindert den Menschen individuell. Such mal hier die neue GdB-Tabelle und orientiere Dich daran.

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Kasandra und Herzblut

Zu Kasandra.
Habe ja den Schein vom Versorgungsamt weg geschickt,wie mache ich das jezt mit der Schweigepflichtsentbindung ?
Ist ja schon alles weg vom Amt und da habe ich die BG nicht Eingetragen.
Unterschreiben muß man den Antrag ja.

Zu Herzblut
Wo steht denn das mit den 3 Monaten?
Ist da neu ein Bekannter von mir sagte es kann dauern er wartet schon länger als 3 Monate seit seinem Wiederspruch.

Ich hoffe ihr knnt mir da noch helfen.
Kann immer nur Sagen gutes Forum hier ,es gibt eben doch noch gute Menschen.:)

Gruß Marki
 
Danke Herzblut

Werde es meine Bekannten da mal sagen das er sich mal beim Amt Melden kann.
Habe da nur noch das Problem wie ich das mit der BG mache,das die keine Daten raus geben sollen.
Der Antrag vom Versorgungsamt habe ich ja schon weg geschickt,und die BG nicht eingetragen weil ich Sie auch nicht mit angegeben habe.
Kann man das auch so noch Einreichen das se von der BG nix holen dürfen?
Oder gibts da einen Vordruck den man Laden kann.


Gruß Marki

Hallo

Habe hier mal was gefunden woraus ich Lese das es rechtens ist die % zu Übernehmen.
Von der BG das ist doch ein Rentenbescheid oder?

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Behinderten die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt, so weit er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde, z.B. durch einen Rentenbescheid oder durch eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung. Für die Feststellung gibt es bundesweite Richtlinien, die sogenannten "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Letztlich entscheidend ist immer eine Gesamtsicht der tatsächlichen Beeinträchtigung, es werden nicht einfach mehrere GdB-Werte aufaddiert.


Gruß Marki
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top