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das neue JVEG und seine Folgen

fliedertiger

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
Hallo allerseits

und wieder geht es weiter mit den Merkwürdigkeiten und Änderungen .... völlig unbemerkt ist ein neues Gesetz (schon 2004) in Kraft getreten und an den Folgen habe ich grade zu knabbern:

Es geht um das
JVEG
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,

sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richtern,
Zeuginnen, Zeugen und Dritten

(ehemals ZUSEG)

nachzulesen auf der homepage von

http://www.jveg.de/

Mein Verhängnis: ich war zu einem Gerichtstermin geladen und konnte die Fahrtkosten nicht sofort im Gerichtsgebäude beantragen, sondern habe ein Formular ausgefüllt, welches verlustig ging. Eine erneute Beantragung der Fahrtkosten erfolgte zuspät, so daß die Kostenbeamtin die Erstattung nach Aktenlage abgelehnt hat und die Möglichkeit eines Antrag auf richterliche Festsetzung angeregt hat. Natürlich wurde auch dieser Antrag abgelehnt, weil alles rechtens, denn nach § 2 JVEG sind Erstattungen innerhalb drei Monaten zu beantragen und verfallen nach einem Jahr....

fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
Formular für Zeugenentschädigung gesucht

Hallo,

hat jemand eine Kopie des Formulars, in dem Fahrtkosten beim Sozialgericht geltend machen kann ?

Oder weiß jemand, wo ich ein solches Formular bekommen kann ?

liebe fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger,

ich habe einen zu Hause daliegen. Aber es ist dir Adresse vom betreffenden Sozialgericht drauf. (Chemnitz)

So weit ich weiß, sehen nicht alle gleich aus.

Ich habe den Antrag direkt über den Gutachter inklusive Termin per Post bekommen.

Gib unter google :Entschädigungsantrag+Sozialgericht: ein. Dort gibt es die verschiedensten Sozialgerichte+ Formular zum download.

liebe Grüße von mazzu
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo :)

vielen lieben Dank ...

dann werd ich mal googeln ... und melde mich morgen wieder

schönen guten Abend allerseits mit fliedertigerischen Grüßen :p:p:p
 
Hallo allerseits :)

ich habe im Netz zwei Formulare zur Fahrtkostenerstattung beim Sozialgericht gefunden ... eins vom Sozialgericht Bremen und eins aus Karlsruhe ... wobei ich mir 100 % sicher bin, daß auf meinem Formular kein Hinweis auf die kurze Frist von 3 Monaten war...

Nun habe ich also die Fahrtkosten beziffert und gleichzeitig am 30.7.07 eine öffentliche Petition eingereicht zur Änderung des JVEG ... Pech nur, bundestagonline hatte einen Serverausfall und meine Anfrage ging ins Nirwana ...

Heute also neu gestellt und nun heißt es abwarten ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo allerseits :)

bei meiner online-petition ist wohl einiges schiefgelaufen, jedenfalls habe ich ein anderes Formular verwendet, welches in den Anhang hänge.

Als Reaktion habe ich ein Schreiben vom Petitionsausschuß erhalten, wo nur der Gesetzestext zu meinem Anliegen als vollkommen korrekt und *rechtens* bezeichnet wird.

Ich habe jetzt 8 Wochen Zeit, um mich zu äußern, dann verschwindet die Petition in der Versenkung.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: die Originalpetition habe ich am 15.08.2007 eingereicht
 

Anhänge

  • fliedertigers petition.pdf
    35.7 KB · Aufrufe: 14
Neues aus dem Bundestag

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf

Hallo allerseits :)

in meinem vorherigem posting ist meine online-petition bezügl. meines Wunsches nach Änderung des JVEG angehängt.

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages kommt nach Prüfung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, daß meine Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird, da eine Gesetzesänderung aus den vom Bundesministerium der Justiz dargestellten Gründen nicht in Aussicht gestellt werden kann. (In der Anlage ist ein Schreiben des Justizministeriums, in welchem zwar auf meine Situation in der Petition eingegangen wird, jedoch zwei meiner Meinung nach, falsche Schlüsse gezogen werden.

Die Entschädigung für Gutachter und ehrenamtliche Richter beträgt 0,30 Euro pro Kilometer und für Zeugen nur 0,25 Euro, das wird mit der zum einen häufigeren Inanspruchnahme (Gutachter) und mit der beruflichen Veranlassung begründet. Zeugen ja nur im Einzelfall . Diese Ungleichbehandlung ist auf einem sachlichen Kriterium aufgebaut und somit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

So, jetzt heißt es für mich ---Einwendung geltend machen--- Kann ich auf Eure Unterstützung zählen ? Habt Ihr noch Argumente einzubringen ?
Ganz oben ist der Link für die Richtlinien einer Petition angeführt.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo,

habe gerade mit der Sachbearbeiterin für meine Petition telefoniert.

Anscheinend ist am Mittwoch über meine *online-petition* im Ausschuß gesprochen worden und ich werde nun demnächst Post vom Deutschen Bundestag erhalten.

Eine Besonderheit (wieso einfach, wenns auch schwierig geht) wieder mal, ich habe eine online-petion eingereicht und keine öffentliche Petition ... hm, der Unterschied war mir 2007 nicht klar.

Nun gut, jetzt heißt es abwarten und aus Fehlern lernen ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Ich verstehe den Unterschied zwischen Zeugen und Gutachtern/Richtern nicht. Dass ein Zeuge weniger Geld bekommt als ein Gutachter ist eine zum Himmel schreinde Ungerechtigkeit. Eine sachliche Begründung kann ich nicht sehen. Ein Zeuge kann ja auch z.B. zufällig ein Arzt/Psychologe sein, der in der Zeit u.U. Leben retten könnte. Ein Gutachter verdient doch sowieso viel Geld. Dann gibt es noch andere Berufe, die die Zeugen innehaben könnten, die vielleicht hochbezahlt sind. Da macht doch keiner von denen freiwillig eine Zeugenaussage, wenn er so wenig Ersatz bekommt.
 
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