• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Das Märchen vom Rechtsstaat und die Realität des Machtmissbrauchs....

Regimegegner

Nutzer
Registriert seit
11 Nov. 2012
Beiträge
2
Das Märchen vom Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und die Realität des Machtmissbrauchs.
(Über den Blödsinn, mit der Beibehaltung von obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen.)

Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Unterobrigkeiten (Amtsträger) wie Richterinnen, Richter sowie der Beamtinnen und Beamten sollten durch eine Gruppe aus Untergeordneten (ehemaligen Bittstellern) entschieden werden.

Kriminalität der Herrschenden scheint in unserem 'Rechtsstaat' „von oben“ als normal empfunden zu werden, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag vertritt die Position, dass Geldflüsse und andere Vorteilsnahmen zwischen Lobbyisten und Politikern grundsätzlich nicht bestraft werden dürften, vgl. http://www.avaaz.org/de/abgeordnetenbestechung_stoppen_g/?cZwmmbb .

Schandtaten der Justiz, der Banken, der Chemieindustrie, Pharmaindustrie, Lebensmittelindustrie usw. werden in der Regel von der Obrigkeit gedeckt, wie in den Medien, besonders im Internet, zu erfahren ist.

Herrschende und Untertanen befinden sich wie in der Vergangenheit auf getrennten Wegen.

Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:

Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer, offenbar aus Bequemlichkeit und Kollegialität Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Da in Anwaltskreisen wird der richterliche Liebesentzug gefürchtet, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl. http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html ), müssen Anwälte gegenüber Richtern einen vorauseilenden Gehorsam betreiben. Die meisten Anwälte scheinen auch zu bequem zu sein, die Rechtslage zu erforschen. Sie scheinen zu wissen, dass ihre Kollegen vom Gericht zu ihnen halten werden. Klagen gegen Rechtsanwälte werden nach meinen Erfahrungen mit schäbigen Tricks abgewiesen. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen. Deshalb schätze ich die Anzahl der Richter, die keine Rechtsbeugung betreiben, mit 10% ein. Beim Bundesverfassungsgericht liegen die Chancen weit unter 1%. Die dortigen Richter dienen offenbar dem Schutz der Obrigkeit und nicht dem Schutz des Volkes.

Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden von Richtern falsche Angaben gemacht, manchmal wird eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.

Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“, weil es bequemer ist, weil der einfache Bürger sowieso nicht zählt und weshalb auch immer.

Raubzüge bzw. Plünderungen gibt es schon immer. Durch die Einführung der Geldwirtschaft traten die Raubritter auf. Da inzwischen kein neuer Menschentyp entstanden ist, sind derartige Bereicherungsinteressen weiterhin vorhanden.

Herrschende machen offenbar aus Interesse am Eigennutz immer leere, schmeichelhafte Versprechungen (früher DDR-Verfassung, jetzt BRD-Grundgesetz und weiteres Gefasel von Bürgerrechten). Man ist unter Verfügungsgewalt der Herrschenden, die sich als Herrenmenschen betrachten, durch gruppenkonformes Verhalten immer das Recht auf ihrer Seite haben, Bürger als ihr Eigentum betrachten und das für völlig normal halten. In der DDR galt die offene Regel „die Partei hat immer recht“ und in der BRD gilt die verdeckte Regel „die Obrigkeit hat immer recht“. Das Problem ist nicht eine Partei, sondern es ist der durch obrigkeitsstaatliche Strukturen wuchernde Egoismus der Herrschenden. In der DDR ging der Egoismus mehr Richtung Machtbesitz (das Geld sollte nach der marxistisch-leninistischen Philosophie auf dem Weg vom Sozialismus zum Kommunismus langsam abgeschafft werden), in der BRD geht dieser Egoismus neben dem Interesse an Machtbesitz mehr in Richtung Geldbesitz mit ungerechtfertigten Bereicherungen, dem Raubtierkapitalismus. Beide Gesellschaftsordnungen lehne ich ab, weil nachteiligen Verhaltensweisen bzw. den Verbrechern, den Freunden des Machtmissbrauchs, nicht entgegengewirkt wird.

Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Amtsträger in unserem 'Rechtssystem':

"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"[......]"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht."(vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936, http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .

Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html ).

Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" (vgl. http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).

Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (aus: http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ).

Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48 ).

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.

Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbgötter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103AUo&feature=related gefunden werden.

Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter http://www.richterkontrolle.de/files/Rechtsstaat oder Richterstaat.pdf lesen.
Unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1747 kann man einen Bericht mit dem Thema „Erschreckende Studie über Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“ lesen.
Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ).

Bürger werden überall von Amts wegen schikaniert und gequält (Interviews auf http://www.kriminalstaat.de/ ).

Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).

Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Die höheren Weihen werden den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %verliehen.
Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden(vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).

Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten wissen auch, was ihnen am besten in den Kram passt: „Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze" (aus Adelsprobe anderModerne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ).

Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unserem obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtendem System:

Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 )

Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat ( http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-soltau.htm ).

Beispiele zum korrupten Finanzwesen in unserem Raubtierkapitalismus:
Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ). Das Ergebnis ist die Finanzkrise.

Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen. (vgl. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kein-glueck-mit-optionsscheinen,10810590,9773024.html ). Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.

Die Kinder, deren Eltern, Einkommensschwache und das Standesrecht der wertvolleren Menschengattung der Beamten und Richter:

Unsere „Halbgötter in schwarz“ ( http://www.justice.getweb4all.com/rolf_bossi.php ), die Richter und Richterinnen sowie unsere Prinzen und Prinzessinnen, die Beamten und Beamtinnen, erhalten von der Staatskasse z.B. nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz auch nicht wenigstens in Höhe der Buskosten erstattet, wenn Umwege bzw. lange Wegzeiten mit einem um eine Stunde früherem Aufstehen (z.B. wegen umständlichen Busverbindungen) nicht akzeptabel sind. Meine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe (vgl. http://www.juris.de/jportal/portal/...e/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-sgb ) wird offenbar regelmäßig ignoriert. Einkommensschwache dürfen übrigens nur 1/3 der besseren Menschengattung der Beamten und Richter, nämlich 0,10 € pro Kilometer absetzen (z.B. http://www.arbeitsagentur.de/zentra...istung/Publikation/Hinweise-Selbstaendige.pdf ). Beamte und Richter haben offenbar nur ihre Vorteile und die Vorteile „ihrer“ Staatskasse im Sinn und Rechte werden entsprechend gebeugt. Unsere Kinder sollen sogar mit einer schweren Schultasche, die nicht selten 8, 10 bis 11 kg wiegt und damit teilweise um 30% des Körpergewichts des Kindes schwer ist, nach den Bestimmungen bis 2 bzw. 3 km (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulweg) zur Schule laufen, was man als Folter bezeichnen kann. Beispiele zum Gewicht der Schultaschen sind unter http://www.eltern.de/schulkind/grundschule/schulranzen-gewicht.html beschrieben. Folter ist bekanntlich verboten, aber das interessiert die Höhergestellten offenbar nicht. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte oder Richterin mit 50 bzw. 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Kasten mit Getränken zweimal täglich bis 3 km tragen. Die Verantwortlichen scheinen mit ihrem Machtbesitz, ihrer Selbstsucht und ihren Gruppeninteressen den Blick zur Realität verloren zu haben.
Es bestehen zwischen beiden Gruppen, nämlich der Gruppe der Amtsträger und der Gruppe der Kinder des Volkes keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, z.B. Art. 118 Abs. 1 der Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 der Bayer. Verfassung- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).
Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).

Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:

Man kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345
einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.

Man kann dem korrupten Gesundheitswesen nicht trauen, sondern muss sich im Internet informieren! Mein betagter, an Alzheimer erkrankter Vater erhielt in einer Fachklinik und anschließend vom Hausarzt Risperdal (ein Neuroleptika), obwohl dieses frühzeitigen Tod verursacht. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3311 , http://www.focus.de/gesundheit/ratg...ptika-verdoppeln-sterberisiko_aid_360584.html und andere. Nach Internetrecherchen habe ich das Gift eigenmächtig abgesetzt und ihm das teure Medikament „Axura“ besorgt, was geholfen hat.

Rheuma wahre Ursachen sind Amalgam, Gold, Palladium- http://www.toxcenter.de/artikel/Rheuma-wahre-Ursachen-sind-Amalgam.php .

Pharmakonzerne betreiben kriminelle Machenschaften zu Lasten unserer Gesundheit– vgl.
http://de.sott.net/article/8912-Fas...-uberfuhrt-Gesamtstrafe-elf-Milliarden-Dollar .

Der Schutz der Umweltgift-Industrie ist von staatlicher Seite perfektioniert, indem für Vergiftungen durch Umweltgifte Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung bekommen haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete! vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php, auch der Bericht von 1993 (!) über Zahnersatz unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687724.html und andere Seiten.

Die Herrschenden in der Welt nutzen die Vorteile ihres Standes offenbar weitestgehend nur zum Machtmissbrauch, zur Propaganda für bestehende Verhältnisse, zum Schutz ihres eigenen Machterhalts und ihres eigenen Geldbeutels und haben völlig vergessen, dass ihre Untertanen sowie sie und ihre Nachkommen ja auch Menschen sind. Nicht einmal die eigene Gesundheit scheint den Herrschenden wichtiger als Macht und Geld zu sein.

Nachstehend einige Vorschläge zu Verbesserungen, in der Hoffnung dass irgendwas ankommt:
1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Richterinnen, Richter und Beamtinnen sowie Beamten durch die Untergeordneten und nicht- wie bisher- durch Übergeordnete bzw. Obrigkeiten.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder über http://www.abgeordnetenwatch.de/ schreiben.
6. Infos z.B. unter http://www.natuerlicheperson.de/uebersicht , http://www.germaniten.de/index.php/ , http://www.deutsches-reich-exil.info/ lesen und Schlüsse ziehen.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an Petitionen von AVAAZ- http://www.avaaz.org/de/ .
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.
 
Nebeneinkünfte Steinbrück

Hallo

vielen Dank für den Beitrag. Habe gerade die Seite "abgeordnetenwatch" angeschaut, im Speziellen Herr Steinbrück. Das ist ja grauenhaft, zu sehen, wie der hauptsächlich für Finanz- und Versicherungsdienstleister vorgetragen hat. :eek:

Somit ist der für mich nicht tragbar, SPD mit dem als Kanzlerkandidat! Obwohl ich natürlich super finde, dass er die Vortrags-Einkünfte offengelegt hat.

Weist Du, Regimekritiker, ich finde Deine Idee mit dieser Partei wirklich super. Allerdings glaube ich, dass man mehr erreicht, wenn man sich spezialisiert auf bestimmte Themen, z.B. Versicherungswirtschaft oder Pharma.

Gruss
fridaco
 
mich schreckt solch langer Text

und fände das in kleinen, wohldosierten Häppchen mit vielen Beispielen und Belegen untermauert viel amüsanter und appetitanregender ;)

Grüße

Hallo
genau der lange Text ist unübersichtlich und es wird sehr viel miteinander vermischt.
Und zu guter letzt leider wieder das:

Hatten wir ja schon, und jetzt fängt dies von vorne an.
 
Hallo Kuckuk,

Hallo regimegegner,

mich schreckt solch langer Text

Der Text und die Textlänge an sich schreckt mich nicht, er enthält ja berechtigte Kritik darin.

Mich schreckt als Demokrat mehr der Nickname.

und fände das in kleinen, wohldosierten Häppchen mit vielen Beispielen und Belegen untermauert viel amüsanter und appetitanregender ;)
Ja, man könnte, aber der User konnte halt nicht. Vielleicht tut er es dann mal.
Andererseits, ist das Thema im richtigen Themenbereich Zivilprozesse?

Das es um allgemeine Kritik an dem Justizverhalten unserer Gesellschaft geht, sollte es vielleicht in eine entsprechende Rubrik verlagert werden.
Dann kann dort eine geeignete gesellschafts-politische Diskussion stattfinden.

Gruß Ariel
 
Hallo,

ich greife mal eine im Text zitierte Quelle heraus.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388

Lest bitte selbst, wie dort kommentiert wurde v.a. auch userin chavah (langjährig berufserfahrene Volljuristin) am Ende des threads.

Um derartige Quellen beurteilen zu können, bedarf es beinahe einer juristischen staats- und völkerrechtlichen Spezialisierung :

http://www.germaniten.de/index.php/ , http://www.deutsches-reich-exil.info/

Solche Quellen stellen m.E. keine Grundlage einer gesellschaftspolit. Diskussion dar und mich persönlich stoßen solche Quellen zwischenzeitlich ab, denn auch kritische Staats- und Völkerrechtler haben sich längst zur deutschen Reichs Ideologie qualifiziert geäußert.

Grüße


Hallo Ariel,

gegen den nickname habe ich nichts, denn Fähigkeit und Bereitschaft, Kritik lautstark zu üben kann sich m.E. gerne im nick wiederspiegeln. Aber regimegegner übt m.E. keine Kritik, sondern er reiht eines an das andere ohne ausreichende Belege. Also m.E. ein völlig undifferenzierter Beitrag und darüberhinaus scheint mir, dass sich regimegegner auch nicht kritisch auseinanderseten möchte, sondern einfach nur Ideologie verbreiten
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Regimegegner,

deine Ideen wie man die Justiz gerechter machen könnte, finde ich gut. Besonders die Idee mit der EDV.
Das habe ich auch schon immer gedacht. Heute geht alles mit dem Computer, wieso soll man dies nicht auch bei Gerichtsverfahren nutzen können?
Ich bin leider kein Computerspezialist, aber vielleicht gibt es hier ja Freaks, die abschätzen können, ob sowas gehen würde.

Kennst du dassuermelin-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes?
Dieser hat bereits entschieden, dass Deutschland KEIN Rechtsstat ist, weil es ben keine Möglichkeit gibt, gegen die Obrigkeit vorzugehen.

Nur, wie soll man das ändern?

lg
astoria
 
Hallo astoria,

könntest Du bitte die Quelle dieses Urteils einstellen oder zumindest Hinweise geben, um was es da ging?

Über google kann ich unter diesem Namen leider nichts finden und würde gerne nachlesen, wozu sich der Egmr (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hier genau geäußert hat und solch pauschale Feststellung tätigte

Danke
 
Hallo kuckuck,

so auf die Schnelle :
Sürmeli-Urteil
EGMR, Große Kammer
8.6.2006-75529/01

Das sind die Daten, das ganze Urteil muss ich mal suchen.
Ich hoffe, das hilft erstmal weiter.

lg
astoria
 
Hallo astoria,

vielen Dank erstmal. Bin noch nicht dazu gekommen, diesem Fall nachzuspüen. Falls Du noch den direkten link findest, fänd ich den für meine eigene politische Bildung, als auch für die anderen sehr interessant.

Der zitierten Quelle germaniten.de habe ich im Groben nachgespürt und stelle die google Fundstelle des Impressums für dort erst genannte Person ein:

http://www.google.de/search?client=...rceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest

Der zitierten Singener Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei habe ich ebenfalls nachgespürt, wobei mir da nichts großartiges auffiel, außer dass da ein sehr Streitbarer dabei ist, was ja nichts negatives ist.

Hinweisen möchte ich noch auf den Thread, der von Dahlie eröffnet wurde:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=25990

und auf den auf youtube veröffentlichten Vortrag von prof Schachtschneider : Befreieung zum Recht (59 Min.)

http://www.youtube.com/watch?v=HIw26h4xGDY

in dem es ab Min. 55 heißt: Und wir befinden uns längst in einer Widerstandslage

(Prof Schachtschneider ist Staats- und Verfassungsrechtler m.W. a.D., hatte langezeit dafür den Lehrstuhl in Nürnberg-Erlangen und lehrt m.W. jetzt noch in HH od. Berlin)

Grüße
 
Von einem rechtsstaat sind wir mittlerweile sehr weit entfernt. Es ist jeden Tag aufs neue erschreckend, was man alles liest und hört. Es muss doch mal wieder anders werden, hoffentlich bald.
 
Top