• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Das Gutachten ist in Arbeit, RA ja oder nein?

SirGerry

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2012
Beiträge
5
Hallo in die Runde!

nach meinem Unfall letztes Jahr im Januar (Patellamehrfragmentfraktur rechtes Knie mit anschließender Thrombose) habe ich Anfang diesen Jahres fristgerecht die Ansprüche auf Invaliditätsleistungen eingereicht. Da es sich bei mir um einen Sportunfall auf Vereinsebene handelt, ist ausser meiner PUV noch die Unfallversicherung des Sportvereins eingebunden.
Die UV (Gruppenunfall) meiner Arbeit hat sich auch schon gemeldet.
Somit ist die Verwirrung komplett, denn drei Unfallversicherungen müssen sich absprechen.
Zwei spielten auf Zeit und eine (meine PUV) hat einen GA beauftragt mich zu untersuchen. Die anderen beiden Versicherer waren damit einverstanden und lassen sich das Gutachten nun ebenfalls zusenden.
Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis des Gutachters, da er ja nun von drei Versicherungen umworben wird.
Die Versicherer haben auch noch Geld gespart, teilt man sich ja nun den GA durch drei.....:eek:
Auf mich machte der Gutachter einen netten Eindruck (wenn das mal nicht täuscht...).
Zusätzlich zu den bekannten Einschränkungen (Bewegungseinschränkung beim Laufen, Knien, Hocken.....) stellte er noch eine beginnende Arthrose fest, meinte aber auch das alles noch deutlich besser wird im Laufe des Jahres, ich müsse nur ordentlich trainieren.

Nach dem was ich alles hier im Forum gelesen habe, werde ich nächste Woche wohl einen Fachanwalt einschalten, der das GA dann überprüft wenn es da ist und ggf. Einspruch einreicht.

Ich wollte mich auf jeden Fall erstmal an dieser Stelle für viele sehr hilfreiche Tipps in den Beiträgen bedanken.

Gruß und ich halte Euch auf dem Laufenden
 
Gutachten Knie

Hallo SirGerry,

mit der Einschaltung eines Fachanwaltes kannst Du noch etwas abwarten.

Wenn Du das Gutachten gelesen hast, kannst Du feststellen, ob die erfolgte
Invaliditätsbemessung (Grad der Invalidität) vielleicht richtig eingeschätzt/bemessen
wurde, oder die auf Dauer verbleibende Invalidität viel zu niedrig angesetzt ist.

Habe noch einige Wochen Geduld. Bis zur endgültigen Klärung können vielleicht
noch sehr viele Monate vergehen.

Es freut mich sehr, dass Du bereits geschrieben hast, dass Du uns "auf dem Laufenden"
halten wirst. Danke.


Viel Glück und alles Gute

Meggy
 
Überprüfung des GA durch einen Fachanwalt

Hallo SirGerry,

ich bezweifle, dass der Fachanwalt fachlich in der Lage ist ein medizinisches Gutachten zu überprüfen. Er kann es sicher auf Schlüssigkeit und Plausibilität überprüfen, aber das wichtigere, nämlich die medizinische Beurteilung, wird er wohl kaum beurteilen können. Dazu brauchst Du doch eher einen Mediziner gleicher Fachrichtung.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
GA vom RA überprüfen lassen

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten, ich warte jetzt erstmal ab was kommt.....
Vielleicht erübrigt sich dann ja auch der Gang zum RA.

Was wäre denn Eurer Meinung nach ein angemessener anerkannter Invaliditätsgrad, den man in meinem Fall durchaus akzeptieren kann?

Gruß SirGerry
 
Invaliditätsgrad Knie

Hallo SirGerry,

dass Du jetzt schon gerne wissen möchtest, wie hoch der Invaliditätsgrad
sein wird kann ich sehr gut verstehen.

Anhand dieser Einschätzung könnte man ja auch die folgende entsprechende
Invaliditätsentschädigung ausrechnen.

Da keine Verletzung einer anderen gleicht, wäre eine Einschätzung nur Spekulation.

Für die Beurteilung des Dauerschadens ist es auch noch viel zu früh. Die
Heilung dauert noch lange an.

In Deinem Fall sagte ja auch der Gutachter:

.........meinte aber auch, dass alles noch deutlich besser wird im Laufe des Jahres,
ich müsse nur ordentlich trainieren.

Also trainieren, es geht um Deinen Körper. Hoffentlich wirds auch besser!
Geld ist sehr schnell ausgegeben.

Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst Du bis zum Ende
des 3. Unfalljahres ein weiteres Gutachten von der PUV verlangen.

Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden.


Viele Grüße

Meggy
 
Sachstand Gutachten

Erstmal ein Hallo in die Runde,

ich wollte mal eben einen kurzen Sachstand zu meinem "Fall" abgeben.

Ende letzter Woche kam ein Schreiben von der PUV (genau 4 Wochen nach dem Gutachtertermin) mit dem Hinweis die Unterlagen würden zur Zeit medizinisch geprüft.

Ich melde mich wieder, wenn ich die genaue Stellungnahme der PUV zu dem Gutachten habe.
Laut meinen AUB (AUB 2008-es gelten ja die AUB vom Unfallzeitpunkt ?) hat die PUV nun 4 Wochen Zeit sich schriftlich bei mir zu melden, ob und wie eine Leistungspflicht besteht.

Gruß
 
Gutachten

Hallo SirGerry,

es gelten die AUB, die den jeweiligen Versicherungspolicen beigefügt sind,
mit dem Zeitpunkt des Unfalls haben die Bedingungen nichts zu tun.

Hast Du die Kopie des Gutachtens erhalten?


Viele Grüße

Meggy
 
Gutachten in Arbeit...

Hallo Meggy,

in dem Fall gelten dann die AUB 2011.
Diese sind in dem o.a. Punkt gleich,
auch hier muss die PUV innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu dem GA Stellung nehmen und eine Leistungpflicht anerkennen oder ablehnen.

Eine Kopie des GA habe ich noch nicht erhalten, nur den Hinweis (kurzer Zweizeiler) das die Unterlagen medizinisch geprüft werden.

Gruß
 
Gutachten in Arbeit...

Guten Abend in die Runde,

einen Nachtrag zu meinem Beitrag bezüglich der AUB`s habe ich noch.
Da ja zwei PUV beteiligt sind gelten für die eine die AUB 2011 und für die Andere die AUB 2008.

Aufgrund dynamischer Anpassung im Vertrag hat sich die Versicherungssumme gegenüber der Versicherungssumme zum Unfallzeitpunkt geändert.
Welche Summe gilt nun für die Berechnung - Die neue Summe oder die, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Vertrag stand?

Gruß SirGerry
 
Top