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Das Große Rätsel?

Elvis1944

Nutzer
Registriert seit
24 Feb. 2008
Beiträge
2
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Hallo Elvis!

yyyyyyyyyyy? yyyyyyyyyyy? yyyyyyy ?
?nnnnnnn wwwwwwwwwwwww?

kkkkkkkkkkkkkkkk?


PS
Könntest Du das xxxxx übersetzen?
 
Hallo Maja.....das verstehst Du falsch.....hier ist jemand X-unglücklich und kann sich nicht richtig ausdrücken.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hi!
Vielen Dank Kai-Uwe-Du bist wirklich zu gut für
diese Welt-
ich hab erschte Mal was
Böses gedacht-Du hast mich geläutert.

Aber verschoben -habe ich es trotzdem.

LG
maja
 
.....hier ist jemand X-unglücklich und kann sich nicht richtig ausdrücken.

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich mich jetzt wenigstens richtig ausdrücke ;) wenn ich sage, dass ich es schon ein wenig ...naja, sagen wir mal... suspekt finde, wenn hier "Elvis" in fremden Zungen zu uns spricht... :eek:
Ich habs ja schon immer geahnt, aber: SIE SIND wohl wirklich UNTER UNS :rolleyes: :D
 
:D Also ich hab ja eine komplett andere Theorie und gehe dabei von folgenden Annahmen aus:
- Elvis1944 hat uns über seinen Benutzernamen seinen Geburtsjahrgang mitgeteilt, ist also jetzt 64 Jahre alt
- wie wir alle wissen, wird ein Großteil des Medizinstudiums mit multiple-choice-Fragen gemeistert, Mediziner haben also besondere Fachkunde Kreuzchen (hier: X) zu setzen
- Elvis1944 dürfte also mit hoher Wahrscheinlichkeit Mediziner sein
- weiterhin wissen wir, dass Mediziner auch nach altersbedingter Abgabe ihrer Zulassung noch gerne Gutachten schreiben um ihre Rente aufzubessern

Ich interpretiere daher "das große Rätsel" als Bewerbungsanschreiben von Elvis1944 an ein Gericht oder eine Vesicherung um in die Gutachterliste aufgenommen zu werden. Sollte dieses Bewerbungsanschreiben zufälligerweise genau bei dem Angestellten aufschlagen, der dafür zuständig ist sämtliche Urteile zu anonymisieren - also viele X'e zu machen, dürften beide auch die gleiche Sprache sprechen und Elvis hat gute Chancen auf seinen Zweitjob :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker!

Das schiesst den Vogel ab.
Na dann wünschen wir doch Elvis viel Glück für sein Vorhaben.
Dann gibt es gute Ansatzpunkte seine zukünftigen Gutachten anzufechten.
Wegen der "Interpretation".
Es sei denn, der Richter spricht dieselbe Sprache.

LG
maja
 
... aber eine Grundregel der Gutachtenerstellung lautet z.B.:
"verständliche Ausdrucksweise und Vermeidung unverständlicher Fachausdrücke" (wenn es sich denn um einen Fachausdruck handelt:D)

Also die Chansen der Anfechtbarkeit dürften dann doch nicht so schlecht sein:D

Meine Theorie zu dem Sachverhalt ist allerdings:
Hier hat es jemandem die Sprache verschlagen!:eek:

Schönen Abend!
Santafee
 
Tja Santafee!

Aber vielleicht ist sie ja die
eigentlich GA Sprache und sie ist uns
nur nicht geläufig.

"Sprache verschlagen"-auch nicht schlecht-
denn wer hier mitliest, und mit so vielen Ungerechtigkeiten
konfrontiert wird-
dem kann es wirklich die Sprache verschlagen!

Schönen Abend zurück
maja
 
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