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"Das AMDS-System zur Dokumentation von Schmerzbefunden" - Methode der Schmerzbefundung und -begutachtung

Sekundant

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Für alle, die einer Schmerzbehandlung bedürfen bzw eine durchführen oder einer Begutachtung entgegensehen, stelle ich ein Dokument eines mich früher behandelnden Arztes - Dr. Käfferlein (Neurologe, Psychiater) - ein. Den Arzt halte ich fachlich für kompetent, allerdings in Sachen Begutachtung nicht zu empfehlen für Geschädigte. Er ist D-Arzt und in der DGUV-Liste seit Jahren registriert. Zudem halte ich ihm in sachlicher Hinsicht schwere Fehler bei Gutachtenerstellung vor und er ist in meiner Datenbank aufgeführt.
Weiter daran beteiligt war der hier bekannte und als Nutzer angemeldete Björn Menger (Ärztlicher Direktor IMB Kassel); Käfferlein selbst betreibt das Institut für Neurologisch-Psychiatrische Begutachtung in Bamberg.

Allerdings kann sich das in der Publikation erstellte "AMDS-System zur Dokumentation von Schmerzbefunden" besonders in der Begutachtung durchsetzen. Es liefert jedenfalls auch für Betroffene etwas nachvollziehbarere Grundlagen, auch wenn man sich damit beschäftigen muss und auch vorausgesetzt (was nicht unbedingt zu erwarten ist), dass sie auch korrekt angewandt werden. Auf jeden Fall könnte es leichter sein, Ergebnisse zu verifizieren.

Der Artikel ist von Grömer, T.W., Käfferlein, W., Menger, B. et al. Schmerz (2017) 31: 610. Das AMDS-System zur Dokumentation von SchmerzbefundenThe AMDS system for the documentation of symptoms and signs associated with pain und wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (Creative Commons — Namensnennung 4.0 International — CC BY 4.0) veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.

Shareable Link: Das AMDS-System zur Dokumentation von SchmerzbefundenThe AMDS system for the documentation of symptoms and signs associated with pain



Grömer, T.W., Käfferlein, W., Menger, B. et al. Schmerz (2017) 31: 610. Das AMDS-System zur Dokumentation von SchmerzbefundenThe AMDS system for the documentation of symptoms and signs associated with pain
 

Anhänge

  • Das AMDS-System zur Dokumentation von Schmerzbefunden.pdf
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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sekundant

Danke für diese Info. Sie ist sehr informativ, nachvollziehbar und sehr hilfreich

LG Teddy
 
danke für's "danke", @Teddy

und ich hoffe, dass es dann hilfreich ist, wenn betroffene sich darin "wiederfinden" und daran orientieren können. aber auch für den umstand, dass sich dieses system als bewertungsmassstab durchsetzt und geschädigte nicht erst zu spät davon erfahren. die ausarbeitung lässt jdf darauf schliessen, dass eine breite und letztlich vollumfängliche anwendung angestrebt wird (entsprechend schätze ich auch den daran beteiligten Dr. Käfferlein ein). auch der umstand der publikation als "open access" spricht dafür.


gruss

Sekundant
 
Hallo Forum, Sekundant,Teddy,
ich bin heute auf diesen Artikel von Euch gestoßen, und bin verwundert,
- wenn dieses Werkzeug eingeführt ist/wird/wurde für wen ist dies dann entwickelt? Auch für Orthopäden und Chirurgen?

Würden diese dieses Werkzeug nur nutzen und in Ihrem Gutachten beschreiben und so einen neuen "Schlüssel" einbauen um
vor Gericht eine "einheitliche Beschreibung " zu formulieren um subjetives Empfinden zu "normen"?
IMB Kassel Björn Menger ist Facharzt Orthopädie und Chirurgie und Mitentwickler...

Diese Überlegungen gefallen mir nicht... aber diese Bewertungstendenzen finde ich in meinem Gerichtsgutachten...
(Veränderung meiner Sitzhaltung während der Begutachtung ... usw.)

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
hallo Forstwirt,

diese "Überlegungen gefallen mir nicht" - das mag sein, und aus eben diesem grund, dass du oder wer auch immer feststellt "diese Bewertungstendenzen finde ich in meinem Gerichtsgutachten" wurde der beitrag mit dem hinweis erstellt. ich habe auch deutich auf die urheber hingewiesen, die bekanntermassen ihre spuren bereits anderweitig hinterlassen haben.

ob dieses "Werkzeug" gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt, auch ob es sich durchsetzt. wie du feststellst dient es einer einheitlichen beschreibung. aber es soll mit dem beitrag auch auf die kriterien hingewiesen werden, die betroffene schliesslich in dem fall auch verifizieren können. und wenn dein GA darauf abstellt, hast du zumindest schon einmal einen entsprechenden anhaltspunkt.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
wie schon geschrieben in anderm Thema,
mein Anwalt hat das Gerichtsgutachten "angegriffen".

- ohne diese Betrachtung (die meine Meinung, zu dem Gutachten und Gutachter, nur weiter bestätigt) -

Die Fehler im Gutachten habe ich meinem RA zusammengeschrieben und mit Belegen aus Recherche untermauert... und kannte diesen Artikel noch nicht. Ich war bei der Begutachtung mit dem Gutachter alleine und die Gestaltung des Gutachten ist sehr frei - in vielerlei Hinsicht.
Inhaltsverzeichnis, Seitenangaben wo was steht, Beschreibung nach Aktenzeichenentziffer, dann später zur BK-Nr. und zum Schluß nach Körperteil...
wild gemischt... mit Meßblättern ohne Maßstab Neutral-Null...

"Wenn ein Gutachter "schreiben möchte ... um abzulehnen"
und solche Werkzeuge zweckentfremdet und damit noch unterschwellig Stimmung macht (ist auch in meinem Fall so)
dann wird es immer schwerer so ein Gutachten (und Gutachter) aus dem Verkehr zu ziehen...

Jetzt warte ich ab, ob die Richterin das Gutachten ablehnt oder weiter verwenden möchte...

( ... würde die Richterin das Gutachten auch nutzen um dem Gutachter auf die Finger zu klopfen???)
Es wäre doch schön wenn endlich mal ein Gutachten einem Gutachter ...

Mit freundlichen Grüßen
Der Forstwirt
 
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