Hallo Isswasdoc,
du hast völlig recht. Die Richter sehen schon zu, dass das das bestellte Ergebnis raus kommt. Ich hatte z.B. mal wieder dort einen Termin weil es um den GdB ging. Mein erstes Verfahren gegen das Versorgungsamt ging über insgesamt vier Instanzen einschließlich Zurückverweisungsbeschluss durch das BSG und dauerte geschlagene 12 Jahre. Was war passiert? Der SG-Richter hatte sich seinen GA-Spezie rausgesucht, das GA hatte zwar viele Gesundheitseinschränkungen gefunden, die mit Therapie wohl zu reduzieren wären. Die Hauptdiagnose jedoch, die allein bereits mit einem GdB von min. 70 angesetzt wird, wurde nicht festgestellt. Befragung des GA wurde mir durch SG und HLSG verweigert, das BSG stellte Verfahrensfehler fest und erlies Zurückverweisungsbeschluss. Dann kam es beim HLSG zum Vergleich. Ich war der irrigen Annahme, dass der Vergleich bindend ist und Rechtssicherheit schafft. Bereits sechs Wochen später forderte mich das Versorgungsamt zur erneuten Begutachtung auf. Mitwirkung mit Hinweis auf den Vergleich verweigert, darauf hin hat das Versorgungsamt den GdB auf unter 20 festgesetzt - zweites Verfahren begann.
SG sagt im Urteil, man hat kein Anrecht auf lebenslange Feststellung des GdB. Darauf hin habe ich meine Gutachten der DRV und aus meinem Zivilprozess eingeführt (dort war die entschiedenen Diagnose gestellt) und parallel den Verschlechterungsantrag gestellt. Zumindest habe ich jetzt erreicht, dass der neue Bescheid aufgehoben wurde - aber ich darf wieder durch den Instanzenweg (allmählich fühle ich mich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter missbraucht).
Gleiches Spiel im Verfahren gegen die BG. Auch dort fehlt die entschiedene Diagnose durch den gerichtlich bestellten GA und das Fragerecht an den GA wurde mir 11 Jahre vorenthalten. Seitdem ich vor 2 Jahren auch dort das GA aus dem Zivilprozess eingeführt habe, herrscht Totentanz.
Es ist doch schon ein bemerkenswerter Zufall, dass ausgerechnet die Gutachter für das Sozialgericht so schlechte GA´s schreiben und die Richter das prozessuale Grundrecht der Befragung des GA´s durch den Kläger verweigern….
Der Sozialrichter-Gutachter-Sumpf wie in Niedersachsen/Bremen existiert auch in Hessen und - ich wag mich mal ganz weit aus dem Fenster - im gesamten Gebiet der Bundesrepublik.
An dem neuen Flyer fiel mir nur noch auf, dass die ehrenwerte Richterin Deppermann-Wöbbeking zwischenzeitlich scheinbar für lau arbeitet - der letzte Fortbildungskurs, auf dem sie referierte kostete noch 480 EUR.
Gruß
tamtam