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Darmstadt Fortbildung am LSG

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Mai 2007
Beiträge
797
Hallo,

lag bei meinem LSG vor den Sitzungssälen aus. Zum Schnäppchenpreis von 40 EUR incl. Kaffe und Kuchen. Ob das die Fortbildung ist, wie der Richter seinen Begutachtungsauftrag so schreib, dass das passende Ergebnis raus kommt - mir kam der Wisthleblower aus Niedersachsen/Bremen sofort in Erinnerung….
 

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und hier noch die zweite Seite
 

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Hallo tamtam,

das sind ja ganz nette Flyer ist bestimmt nur von Vorteil für uns UOs und Bkler, welch Ironie.

Was nützten solche Veranstaltungen, wenn der Richter/in nur das sieht was wir sehen wollen?

Mein Gedanke ist, M.E. da werden die Herrschaften gebrieft und auf Linie gebracht, wenn ich schon lesen muss:
Unser Netzwerk funktioniert schon seit Jahren, M.E. genau immer die Gleichen Textbausteine und Hauptsache es kostet nichts.

Ich habe von einem bekannten mitbekommen, das es da Sozialverbände gibt also sogenannte Rechtsvertretungen, die sich genauso nur halt von den LSG-Richtern in Rechtskunde schulen lassen, kostet nichts und M.E. kann man sich die Leute ziehen und Einseitig informieren bzw. prägen.
Dann wird der Ratsuchende so beraten, wie es der Richter sieht und nicht wie es Ursprünglich im SGB steht und richtig auszulegen ist.

Wenn ein Gericht einen wirklich Unabhänigen Gutachter sucht, müsste es da nicht Regelmäßig neue SV raussuchen und nicht immer die vom "Gleichen Netzwerk"?

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,

du hast völlig recht. Die Richter sehen schon zu, dass das das bestellte Ergebnis raus kommt. Ich hatte z.B. mal wieder dort einen Termin weil es um den GdB ging. Mein erstes Verfahren gegen das Versorgungsamt ging über insgesamt vier Instanzen einschließlich Zurückverweisungsbeschluss durch das BSG und dauerte geschlagene 12 Jahre. Was war passiert? Der SG-Richter hatte sich seinen GA-Spezie rausgesucht, das GA hatte zwar viele Gesundheitseinschränkungen gefunden, die mit Therapie wohl zu reduzieren wären. Die Hauptdiagnose jedoch, die allein bereits mit einem GdB von min. 70 angesetzt wird, wurde nicht festgestellt. Befragung des GA wurde mir durch SG und HLSG verweigert, das BSG stellte Verfahrensfehler fest und erlies Zurückverweisungsbeschluss. Dann kam es beim HLSG zum Vergleich. Ich war der irrigen Annahme, dass der Vergleich bindend ist und Rechtssicherheit schafft. Bereits sechs Wochen später forderte mich das Versorgungsamt zur erneuten Begutachtung auf. Mitwirkung mit Hinweis auf den Vergleich verweigert, darauf hin hat das Versorgungsamt den GdB auf unter 20 festgesetzt - zweites Verfahren begann.

SG sagt im Urteil, man hat kein Anrecht auf lebenslange Feststellung des GdB. Darauf hin habe ich meine Gutachten der DRV und aus meinem Zivilprozess eingeführt (dort war die entschiedenen Diagnose gestellt) und parallel den Verschlechterungsantrag gestellt. Zumindest habe ich jetzt erreicht, dass der neue Bescheid aufgehoben wurde - aber ich darf wieder durch den Instanzenweg (allmählich fühle ich mich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter missbraucht).

Gleiches Spiel im Verfahren gegen die BG. Auch dort fehlt die entschiedene Diagnose durch den gerichtlich bestellten GA und das Fragerecht an den GA wurde mir 11 Jahre vorenthalten. Seitdem ich vor 2 Jahren auch dort das GA aus dem Zivilprozess eingeführt habe, herrscht Totentanz.

Es ist doch schon ein bemerkenswerter Zufall, dass ausgerechnet die Gutachter für das Sozialgericht so schlechte GA´s schreiben und die Richter das prozessuale Grundrecht der Befragung des GA´s durch den Kläger verweigern….

Der Sozialrichter-Gutachter-Sumpf wie in Niedersachsen/Bremen existiert auch in Hessen und - ich wag mich mal ganz weit aus dem Fenster - im gesamten Gebiet der Bundesrepublik.

An dem neuen Flyer fiel mir nur noch auf, dass die ehrenwerte Richterin Deppermann-Wöbbeking zwischenzeitlich scheinbar für lau arbeitet - der letzte Fortbildungskurs, auf dem sie referierte kostete noch 480 EUR.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,


kommt mir alles auch bekannt vor. Es kommt einem so vor, wie wenn sich da eine Scheinindustrie gebildet hat.
Ich frag mich schon langsam, wie eingeschrängt ein Mensch sein muss damit er sein Recht bekommt.

Wahrscheinlich muss man erst im Koma liegen um 10% zu bekommen, Begründung im liegen kann man keine Einschränkungen beweisen.
Ist jetzt ein bisschen markaber, nur kann ich mir vorstellen, dass solche Fantasiegebilde medizinisch sogar mit deren Vorstellungen begründbar sind.

Da frag noch einer warum kein Vertrauen in den Rechts-Spruchkörper mehr besteht.

M.E. ist das Recht so weit abgehoben, dass es nicht mehr lebendig ist, sollte es aber, weil der Rechtssuchende ist ein lebender Mensch und keine Maschine. M.E. wird das Recht zu einer toten Relegion degradiert und die Elite bildet sich ein, dass könne ein erstrebenswerter Ideal-Zustand sein, 1984 lässt grüßen.

Gruß
Isswasdoc
 
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