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darf Richter ausserhalb von Verhandlungsterminen mit der BG kommunizieren?

BGETEM-Opfer

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
2 Apr. 2014
Beiträge
44
Hallo Leute,

es scheint mir zwar üblich zu sein,
aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen
das es dem deutschen Prozessrecht entspricht:

darf Richter, verfahrensrechlich gesehen,
ausserhalb von Verhandlungsterminen mit der BG kommunizieren,
d.h. klüngeln ?

Meiner Ansicht und Erfahrung nach versteht und verhält sich der/die Richter sowieso als verlängerter Arm der Berufsgenossenschaften.

Ist das denn so auch in unseren Gesetzen vorgesehen
oder hat sich da wieder mal was verselbstständigt
und deshalb als "normal" und "alltäglich" angesehen wird ?

In meimem letzten Verfahren vor dem Landessozialgericht in Wiesbaden
habe ich mittlerweile auch den immer stärker werdenden Verdacht,
dass sich der Richter auch hinter meinem Rücken mit meinem Anwalt abgesprochen hat.

Dem bleibt sowieso nichts anderes Übrig alles was von ihm verlangt wird
mitzumachen,
schließlich ist der Richter der Beherrsches des Verfahrens
und der Anwalt darauf angewiesen was der will und macht.
 
Richter

Hallo BGETEM-Opfer,

ja, das darf der Richter. Er darf auch mit Deinem Anwalt kommunizieren außerhalb der Gerichtsverhandlung. Das ist zum Beispiel notwendig, um so etwas Banales, wie einen gemeinsamen Gerichtstermin zu finden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo BGETEM-Opfer,


genau den selben Eindruck habe ich auch schon lange.

So kann ein Gutachter, ein Gutachten ohne Quellangaben abgeben, entspricht keinem bekannten rechtlichen Standart.

Wenn der RA darauf angesprochen wird, heißt es sofort, wenn dies bemängelt würde, wäre der Prozess sofort verloren, weil die Richter es nicht gerne sehen, wenn Ihre Gutachter angeriffen und vorgeführt würden.

Das sagt doch schon alles, wie es bei Gericht zugeht. Wäre ungefähr so, wie wenn ein Normalbürger mit Einkommen eine Steuererklärung ohne €-Beträge abgibt und dann Rückzahlungen fordert.

Eigentlich sollte bei Gericht Recht gesprochen werden, (M.E.) so ist es nur noch ein zu einem "Rechtsfreier-Raum" verkommen Tagungsort.

Nartürlich spielt es auch eine große Rolle, wenn die Rechtsanwälte in diesem System krtik- und wehrlos mit machen. M.E. Ergo wird hier eine Art Rechtsdikatatur gepflegt, zu lasten der Anspruchsteller.

Die Allgemeinheit soll um jeden Preis vor Kostenbringer(Anspruchsteller) geschützt werden, egal wie und damit die Statistik gepflegt wird, bekommen immer der gleiche Prozentsatz im Jahr Recht.

Deshalb spielen die Interessen der einzelnen Sozialen Gruppen eine Hauptrolle nicht das Recht an sich.

Gruß
Isswasdoc
 
@ Hallo RekoBär,

könntest du dir eventuell vorstellen,
das dieses gerade NICHT gemeint war ?

@ Hallo Isswasdoc,

das es tatsächlich gemacht wird ist mir bereits mehrfach bekannt geworden,

und ich bilde mir ein sogar davon schon bei größeren Prozessen gehört zu haben;
da haben dann alle an einem Tisch gesessen.

Ich hatte mal einen Anwalt der in der Schule mein Mitschüler gewesen ist.
Der hat mir ohne schlechtes Gewissen zu haben erzählt,
das er mit dem Richter beim Mittagessen über den Fall gesprochen hat.

Die Frage wäre nun:

ist das nach unserem Prozessrecht definitiv verboten oder nicht ?


@Hallo Rekobär,

Nachtrag:

muss sich ein Richter überhaupt mit solchen Alltagsaufgaben befassen

oder werden die Gerichtstermine nicht von der Geschäftstelle vereinbart,
und das schriftlich und über die Gerichtsakte transparent verfolgbar ?

Es geht mir hier natürlich nur um das Gemauschel ...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
ich sitze öfter mit Richtern zusammen, weil ich selbst ehrenamtlicher Richter bei einer grossen Strafkammer bin. Ja, ein Richter darf mit den Parteien kommunizieren. Allerdings werden dabei keine Absprachen getroffen, aber sicher Fragen zum jeweiligen Verfahren geklärt. Meist kennen sich Gutachter, Richter und Anwälte von vielen aussergerichtlichen und gerichtlichen Terminen und Veranstaltungen.
Ich habe so manchen Tag bei Gericht verbracht, auch um mich auf meine eigenen Verhandlungen vorzubereiten.
Was passiert wohl, wenn Richter, Gutachter, Anwälte Tag für Tag sich treffen?
An einem Tag zum Beispiel waren gegen private Unfallversicherungen 8 Termine angesetzt, der Richter und der Anwalt der Versicherung waren immer die gleichen, nur die Klägerseite wechselte jedes mal.
So ein Tag im Gericht hilft auch gute Anwälte kennen zu lernen.

Gruss von der Seenixe


PS. Der Richter greift auch schon mal selbst zum Hörer um Termine zu vereinbaren.
 
danke für die Info.

das ist mir schon klar und auch nicht entgangen.

aber nicht die Frage ob das nach der Prozessordnung erlaubt ist.

Ob mein Richter den Vertreter der BGETEM
und/oder meinen Anwalt
angerufen hat
oder ihn anlässlich eines anderen Verfahrens
OHNE Anwesenheit des Prozessbevollmächtigten der Gegenseite
zu meinem Verfahren (!)
gesprochen hat kommt vom Ergebnis her sicherlich aufs Gleiche raus.

Meine Frage geht nur dahin,
ob das die Proressordnung oder wie man das nennt
erbaubt oder verbietet !
 
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