Hallo,
ich habe ein Anliegen auch weiß ich nicht ob ich hier richtig bin. Vieleicht kann man mir dennoch helfen. Ich war Umschüler und hatte einen schweren Arbeitsunfall. Nach einer längeren Krankenphase viel ich automatisch in eine Rentenbegutachtung und bekam von der Unfallkasse 20% Erwerbsminderung zugeschrieben. Nun soll ich nach 5 Jahren in eine andere Klinik zur Begutachtung gehen (am besten BG Klinik), obwohl ich die vergangenen fünf Jahre, jährlich von einer Uniklinik begutachtet wurde und mit der Klinik sehr zufrieden bin. Aussage der UK ist: Aufgrund meines Verletztenmusters und meinem neuen Kurantrag wäre es eben nicht möglich meiner Bitte nachzukommen. Ist dieses so rechtens, die damalige Klinik wurde mir damals von der UK empfohlen, diese ist auch bei der UK gelistet. Über jede Information bin ich sehr Dankbar. Vorab besten Dank. Mit freundlichem Gruß Lukas L
ich habe ein Anliegen auch weiß ich nicht ob ich hier richtig bin. Vieleicht kann man mir dennoch helfen. Ich war Umschüler und hatte einen schweren Arbeitsunfall. Nach einer längeren Krankenphase viel ich automatisch in eine Rentenbegutachtung und bekam von der Unfallkasse 20% Erwerbsminderung zugeschrieben. Nun soll ich nach 5 Jahren in eine andere Klinik zur Begutachtung gehen (am besten BG Klinik), obwohl ich die vergangenen fünf Jahre, jährlich von einer Uniklinik begutachtet wurde und mit der Klinik sehr zufrieden bin. Aussage der UK ist: Aufgrund meines Verletztenmusters und meinem neuen Kurantrag wäre es eben nicht möglich meiner Bitte nachzukommen. Ist dieses so rechtens, die damalige Klinik wurde mir damals von der UK empfohlen, diese ist auch bei der UK gelistet. Über jede Information bin ich sehr Dankbar. Vorab besten Dank. Mit freundlichem Gruß Lukas L