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Darf Arzt 4 wochen rückwirkend krankschreiben?

Opfer978

Nutzer
Registriert seit
19 Nov. 2006
Beiträge
10
Hatte am 08.09. einen Arbeitsunfall 2 Wochen AU danach weitergearbeitet und am 11.10. bis 13.10. wegen folgeschäden. Mein Urlaub den ich am 14.10. antreten sollte stand auch noch davor. Am 12.10. Laut Neurologe, nach EMG und NLG wäre der Ellenerven im Ellenbogenbereich durch den Unfall gestört. Habe neurologen gefragt ob das nachteile hätte wenn ich von 14.10. - 10.11. in den Urlaub fliegen würde, er sagte nein solange ich mein linken Arm nicht belasten würde, wäre es OK. Und betonte das ich auf jedem Fall mein linken Arm 4 Wochen nicht belasten darf. Am 13.10. teilte ich mein vorliegen auch im Krankenhaus mit und die Ärztin sagte auch das es OK wäre und das sie das genauso sieht wie der neurologe halt 4 Wochen ruhen lassen den Arm. Da ich nicht mehr Arbeiten durfte sollte ich nach meinem Urlaub am 13.11. wieder zu kontrolle was ich auch tat und teilte de Ärztin mit das es mir schon besser ging aber das ich bei belastung schmerzen bekomme und die Ärztin gab mir keine weitere AU. Ich ging Arbeiten unter vollbelastung meines linken Armes und musste am 14.11. die Arbeit unterbrechen da ich mal starke schmerzen und mal Gefühlslosigkeit an meinem linken Arm und meiner linken Hand bemerkte. Ich lief wieder zum Krankenhaus und teilte der Ärztin mit ob es denn Sinn macht für mich unter diesen bedingungen weiterzuarbeiten, die Ärztin gab mir sofort AU Folgebescheinigung von 11.10 bis 17.11. festgestellt am 14.11. Bin weiterhin Krankgeschrieben bis 12.01. !
Die Ärztin wusste das ich im Urlaub war.
Ich bin mir sicher dass die Ärztin AU absichtlich und bewusst ausgefüllt hat.
Die Sekräterin von meinem Chef ist davon überzeugt das es sich um einen Irrtum handelt und das es nicht möglich sei 4 wochen rückwirkend krankgeschrieben zu werden.

Darf die Ärztin mich 4 Wochen Krankschreiben? rückwirkend ?
Hätte ich Anspruch auf mein Urlaub (Gutschrift?)

Die Sache wird auch für mich komplexer, da ich diese Krankmeldung auch meinen Versicherungen melden muss, die ab der 6 woche z.B: meine Kredite übernehmen.

Danke im voraus für Antworten.
 
re. Antwort

Hallo Opfer,

willkommen im Forum bei uns.

Eine Kranschreibung / AU kann nur von dem Tag / Moment an erfolgen wenn Du in der Praxis / Klinik vorstellig wirst und aus dem Grund der Beschwerden sich eine Arbeitunfähigkeit ergibt.

Was Sie sich die Ärztin in der Klinik dabei dachte kann man nur erahnen, oder spekulieren mehr nicht.

In diesem Sinne, Dir gute Besserung, Mfg sam
 
Klare Antwort, eine Krankmeldung darf nicht rückwirkend ausgestellt werden. Es sei denn der ausstellende Arzt gibt dieses Versäumnis der Kasse gegenüber bekannt und begründet 1. dass die Erkrankung zum besagten Zeitpunkt x für die Dauer Y vorlag und 2. dass er die Gründe für sein Versäumnis nachvollziehbar darlegt.

mfg

Uwe
 
Danke für die schnellen antworten,

die Erkrankung zum besagten Zeitpunkt x für die Dauer Y wurde vom behandelnden Arzt bestätigt (mündlich und schriftlich) und was für Gründe der Arzt gehabt hat kann ich wirklich nur erahnen und spekulieren.

Dann müsste der Arzt der kasse das gemeldet haben wenn solche Gründe vorlagen. Und die kasse wird wenn es kein Irrtum gewesen sein sollte die Lohnfortzahlung an meinen Arbeitgeber durchführen.
Und wenn es soweit kommen sollte, müsste mein Arbeitgeber mir mein Urlaub wieder Gutschreiben.

Liege ich mit meinen Erahnungen und Spekulationen Richtig ?
Oder müsste der Arbeitgeber der Kasse das mitteilen?
Mein Arbeitgeber geht anscheinend von einem Irrtum aus.

Und wie sollte ich meinen Arzt bei meinem nächsten Besuch darauf ansprechen. Um mich definitiv abzusichern ?

Vorgehensweise ? Sollte ich nach Akten verlangen ?


Wer zahlt eigentlich ? Es handelt sich ja um einen folgeschaden ! Hab mal gelesen bei Folgeschäden die ersten 6 Wochen Arbeitgeber ! Stimmt das ?

Danke nochmals für die schnellen antworten, wenigstens gibt es jetzt wieder Hoffnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

die ersten 6 Wochen zahlt der AG auch bei Folgeschaden.
Vielleícht hat der Arzt es ja nur aus dem PC übernommen und es war gar keine Absicht.
Frage ihn einfach.

Lg Claudia
 
Danke für deine hilfe claudia, war wohl keine absicht war eben krankenhaus. War wohl ein Irrtum.
 
hallo opfer führ doch als rechtfertigungsgrund wochenlanges komma an,und schon klappts rückwirkend , liegt am krankenhaus.lg
 
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