Hatte am 08.09. einen Arbeitsunfall 2 Wochen AU danach weitergearbeitet und am 11.10. bis 13.10. wegen folgeschäden. Mein Urlaub den ich am 14.10. antreten sollte stand auch noch davor. Am 12.10. Laut Neurologe, nach EMG und NLG wäre der Ellenerven im Ellenbogenbereich durch den Unfall gestört. Habe neurologen gefragt ob das nachteile hätte wenn ich von 14.10. - 10.11. in den Urlaub fliegen würde, er sagte nein solange ich mein linken Arm nicht belasten würde, wäre es OK. Und betonte das ich auf jedem Fall mein linken Arm 4 Wochen nicht belasten darf. Am 13.10. teilte ich mein vorliegen auch im Krankenhaus mit und die Ärztin sagte auch das es OK wäre und das sie das genauso sieht wie der neurologe halt 4 Wochen ruhen lassen den Arm. Da ich nicht mehr Arbeiten durfte sollte ich nach meinem Urlaub am 13.11. wieder zu kontrolle was ich auch tat und teilte de Ärztin mit das es mir schon besser ging aber das ich bei belastung schmerzen bekomme und die Ärztin gab mir keine weitere AU. Ich ging Arbeiten unter vollbelastung meines linken Armes und musste am 14.11. die Arbeit unterbrechen da ich mal starke schmerzen und mal Gefühlslosigkeit an meinem linken Arm und meiner linken Hand bemerkte. Ich lief wieder zum Krankenhaus und teilte der Ärztin mit ob es denn Sinn macht für mich unter diesen bedingungen weiterzuarbeiten, die Ärztin gab mir sofort AU Folgebescheinigung von 11.10 bis 17.11. festgestellt am 14.11. Bin weiterhin Krankgeschrieben bis 12.01. !
Die Ärztin wusste das ich im Urlaub war.
Ich bin mir sicher dass die Ärztin AU absichtlich und bewusst ausgefüllt hat.
Die Sekräterin von meinem Chef ist davon überzeugt das es sich um einen Irrtum handelt und das es nicht möglich sei 4 wochen rückwirkend krankgeschrieben zu werden.
Darf die Ärztin mich 4 Wochen Krankschreiben? rückwirkend ?
Hätte ich Anspruch auf mein Urlaub (Gutschrift?)
Die Sache wird auch für mich komplexer, da ich diese Krankmeldung auch meinen Versicherungen melden muss, die ab der 6 woche z.B: meine Kredite übernehmen.
Danke im voraus für Antworten.
Die Ärztin wusste das ich im Urlaub war.
Ich bin mir sicher dass die Ärztin AU absichtlich und bewusst ausgefüllt hat.
Die Sekräterin von meinem Chef ist davon überzeugt das es sich um einen Irrtum handelt und das es nicht möglich sei 4 wochen rückwirkend krankgeschrieben zu werden.
Darf die Ärztin mich 4 Wochen Krankschreiben? rückwirkend ?
Hätte ich Anspruch auf mein Urlaub (Gutschrift?)
Die Sache wird auch für mich komplexer, da ich diese Krankmeldung auch meinen Versicherungen melden muss, die ab der 6 woche z.B: meine Kredite übernehmen.
Danke im voraus für Antworten.