Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
wegen meines Leistenbruch-Pfuschs möchte ich meinen Chirurgen verklagen. Pfusch wurde hier geschildert.
Nachdem er im Frühjahr mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohte, da ich ihn schlecht machen würde, bedroht er meinen Rechtsanwalt der die Behandlungsunterlagen beitreibt. Er rückt dies nicht heraus!
Sein Schreiben:
Das ist doch wieder der Hammer - diese Arroganz.
gruß
Hollis
wegen meines Leistenbruch-Pfuschs möchte ich meinen Chirurgen verklagen. Pfusch wurde hier geschildert.
Nachdem er im Frühjahr mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohte, da ich ihn schlecht machen würde, bedroht er meinen Rechtsanwalt der die Behandlungsunterlagen beitreibt. Er rückt dies nicht heraus!
Sein Schreiben:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
zum wiederholten Male haben wir Sie darauf hingewiesen, daß keine weiteren Unterlagen über die Leistenhernie des o.g. Patienten vorhanden sind.
Sollten Sie weiterhin mit so einem Ton mir gegenüber Sprechen, wende ich mich an die zuständige Anwaltskammer.
Mit freundlichem Gruß
Das ist doch wieder der Hammer - diese Arroganz.
gruß
Hollis