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D-Arzt sieht rot und knallt durch!

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

wegen meines Leistenbruch-Pfuschs möchte ich meinen Chirurgen verklagen. Pfusch wurde hier geschildert.

Nachdem er im Frühjahr mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohte, da ich ihn schlecht machen würde, bedroht er meinen Rechtsanwalt der die Behandlungsunterlagen beitreibt. Er rückt dies nicht heraus!

Sein Schreiben:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

zum wiederholten Male haben wir Sie darauf hingewiesen, daß keine weiteren Unterlagen über die Leistenhernie des o.g. Patienten vorhanden sind.

Sollten Sie weiterhin mit so einem Ton mir gegenüber Sprechen, wende ich mich an die zuständige Anwaltskammer.

Mit freundlichem Gruß


Das ist doch wieder der Hammer - diese Arroganz.

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

ich finde diese Schreiben sehr schön, weil sie offenbaren welch Geistes Kind sein Schreiber ist.

Aber mal unabhängig davon habe ich bisher im Medizinrecht die Erfahrung gemacht, das es regelmäßig zum Vorteil ist, wenn Unterlagen fehlen. Denn im Medizinrecht gibt es die Konstruktion der Umkehr der Beweislast. In Verbindung mit der tatsache, dass eine Schuld einem Arzt schon dann zugesprochen werden kann, wenn ein Geschehensablauf wahrscheinlich ist, eröffnet dies im Medizinrecht Möglichkeiten, die ansonsten juristisch nicht möglich sind.

Mich erfüllt es jedenfalls jedes mal mit Freude, wenn ich wieder etwas dazugelernt habe, indem ich erfahre wie eine Behandlungsschritt richtigerweise erfolgt wäre oder was hätte dokumentiert werden müssen und die zugehörige Dokumentation dann nicht stimmig ist.

Insofern drücke ich Dir die Daumen und freue mich, dass der Arzt zo ist, wie er ist. Denn das ermöglicht erst recht Chancen.

Toi, toi, toi!

Grüße
oohpss
 
Hallo ...,

ein Behandlungsfehler müsste dann bei einer Beweislastumkehr schon sehr schlüssig dargestellt werden! Das geht nicht so mal bei einem Gerichtstermin und einem Gutachten! Die Versicherungen der Ärzte sind genau so zahlungsunwillig wie manche Haftpflichtversicherung!
Urteil zum Thema / Leitfaden Behandlungsfehler-Pflegefehler !

Viele Grüße
Joachim
 
... ein Behandlungsfehler müsste dann bei einer Beweislastumkehr schon sehr schlüssig dargestellt werden! ...
Da hast Du Recht JoachimD
und das wird in der Regel ein Sachverständiger sein müssen, der den (vermuteten/behaupteten) Behandlungsfehler bestätigt bzw. darlegt und als "grob" bezichnet. D.h. zur vollständigen Beweislastumkehr dürfte der Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen.
Aber dann muss der Arzt nachweisen, dass die folgenden Schäden NICHT entstanden wären, wenn er richtig gehandelt hätte.
Sind z.B. medizinisch notwendige Befunde nicht oder nicht richtig erhoben worden und meint der Gutachter, dass solche Befunde Standard seien bzw. ist diese fehlende Befunderhebungsverfahren in der Literatur als Standard beschrieben, so muss der Mediziner nachweisen, dass Folgeschäden auch dann entstanden wäre, hättet er die Befunde richtig erstellt.
Erfolgte eine Therapie grob falsch (es gilt der medizinische Standard), obwohl die Befunde richtig waren, dann ist der Arzt in der gleichen Situation.

Das man einfach mal so behauptet, der Arzt hat dies oder jenes falsch gemacht und so den Arzt in die Situation bringen könnte nun beweisen zu müssen, dass er alles richtige gemacht habe, wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.

Dennoch eröffnet das Medizin- und Arzthaftungsrecht Möglichkeiten, die die Schwäche des Patienten gegenüber dem Arzt ausgleichen soll. Und diesen Ausgleich schafft die Rechtsprechung durch andere Beweisführungsansprüche als in den anderen Rechtsgebieten.

Und diese Chance sollte man kennen um sie nutzen zu können.

DANKE für den Link, das kann ich gerade gebrauchen, da ich in Abstimmung mit der KK die Anforderung des Gutachtens nach § 66 SGB V vorbereite ...

Grüße

oohpss

Hallo Hollis,
kann es sein dass Deine Klagefrist gegen den BG-Arzt Ende dieses Jahres ausläuft?
Hast Du denn vor, da noch etwas zu machen?
Grüße
oohpss
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Verjährungsfrist und Hemmung!

Hall Oohpss,

die Verjährungsfrist bei Behandlungsfehler würde Ende des Jahres auslaufen. Allerdings wurde mir der Behandlungsfehler erst letztes Jahr bewußt und bestätigt und dann beginnt im Medizinrecht erst die Frist zu laufen. Sie wird im übrigen gehemmt (Gestoppt) durch Verhandlungen, also würde eine Klageeinreichung bis zum Ende des Jahres diese eh hemmen!

Generell liegt dann die maximale Verjährungsfrist bis jemanden Kenntnis erlangt bei 30 Jahren - über 30 Jahre läuft also nichts mehr. Mir wurde bekannt, daß allerdings die Berufshaftpflichtversicherungen auf Einrede der Verjährung verzichten würden, insofern der mandatierte Rechtsanwalt sie anschreiben würde. Falls er sie anschreibt - hier erkennt man also wie gut ein Rechtsanwalt sein kann - und anscheinend die Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht so sind.

Auch war ich mal als Beobachter am Landgericht bei einem Arzthaftungsprozeß dabei, um den Richter und die Atmospäre kennen zulernen und hatte hierbei auch nicht den Eindruck, waren zwar gleich 5 Rechtsanwälte für die Berufshaftpflichtversicherung anwesend, daß die Gegenseite erheblichen Widerstand aufbringen würde. Ich war sogar am Überlegen mich durch sie vertreten zu lassen - insofern kein Interessenkonflikt bestünde.

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

die 30jährige Frist gilt nur bei "Körperschäden".
Das ist alles ein wenig vertrakt, aber nach der Frist von 3 Jahren zum Jahresende fallen eine Anzahl Möglichkeiten weg, die man zuvor noch hat.

Ich habe das jetzt nicht mehr im Kopf, aber beispielsweise möchten wir gerichtlich Aufklärungsmängel feststellen lassen. Die haben möglicherweise nicht zu Körperschäden geführt, sind aber ein Behandlungsfehler. Würden also bei der 30 Jahresfrsit möglicherweise nicht mehr betrachtet werden, weil verjährt.

Ich weiß auch nicht wie es mit der "Gesamtschau" der Behandlung ist, die ein Richter durchführen muss (dazu gab es mal ein Urteil), wenn ein Teil der Mängel/Fehler bereits verjährt ist.

Irgendwie hatten uns unsere unsere Anwälte klargemacht, dass die kurze Frist die wichtige wäre.

Also würde ich in jedem Einzelfall empfehlen beim Anwalt genau nachzufragen, was die Unterschiede der Verfolgung des eigenen Begehrens unter Beachtung der beiden Fristen sind.

Grüße
oohpss

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

dabei ist zu berücksichtigen, daß es 2002 eine Gesetzesänderung hierzu gab. Behandlungsfehler die vor 2002 liegen sind noch nach dem alten Gesetz zu handhaben!

gruß

Hollis
 
Heut vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen!

Hallo,

ich war gerade bei Dr. med. Wolfgang von Bremen 67269 Grünstadt, wollte dort Einblick in ordnungsgeführte Dokumentation - die er ja anscheinend nicht hat.

Während des sachlich geführten Gespräch meinte er ich würde Hausfriedensbruch begehen. Nach einer kleineren rechtlichen Diskussion erteilte er mir Hausverbot und verwies mich der Tür. Ich tätschelte ihm leicht auf die Schulter und sagte zu ihm: "sehr guter Arzt" - sarkastisch gemeint.

Nun drohte er mir mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung. Durch die noch geöffnete Tür rief ich ihm zu, das mit der Körperverletzung das sagt ausgerechnet ein Arzt und dazu noch Chirurg. Daraufhin schlug er die Eingangstür zu und meinte dabei noch "und im übrigen bleibt diese Tür in Zukunft für Sie verschlossen."

Nach einem Gespräch mit meinem Rechtsanwalt riet er mir auf den Verdacht, daß er die medizinische Dokumentation manipulierte (Urkundenfälschung), solle ich zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, dies werde ich morgen gleich tun.

Ferner verstieß er heute gegen etliche Punkte der ärztlichen Berufsordnung. Deswegen werde ich eine Beschwerde an die Ärztekammer zusätzlich einreichen.

Ich kenne den Arzt leider schon seit 1997 (war mein D-Arzt in 67227 Frankenthal und zog sich 2001 nach Grünstadt zurück. Wurde von einem Kollegen nach einem Arbeitsunfall zu ihm gebracht.

Sämtliche Patienten von ihm tun mir leid, da er nicht ausreichend Dokumentiert. Bei Anfragen von Versicherungen fällt man hier voll auf die Schnauze, besonders nach Arbeitsunfällen.

Was meint Ihr zu diesen Scharlatan im weißen Kittel - den hatte er auch heute angehabt?


gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

mir fehlen die Worte, ich bin entsetzt:eek:

Bitte schildere das unbedingt (schriftl.) der Ärztekammer UND! beim "Ärztlichen Bezirksverband", der für deine Stadt zuständig ist.
Der Ärztl. Bezirksverband kontrolliert insbes. wg. Verstoß gegen die Berufsordnung.

Desweiteren, nehme ich an, ist dieser Arzt Mitglied in einer Vereinigung, z.B. Vereinigung d. Chirurgen. Ich würde dem Präsidenten u. Vorstand dieses Vereines ebenfalls den Vorfall schildern.

Ich wünsche dir alles Gute u. Kopf hoch

LG
Marcela
 
... ich war gerade bei Dr. med. ...
... da er nicht ausreichend Dokumentiert. ... Scharlatan im weißen Kittel ...
Hallo Hollis,
erlaube mir den Hinweis, dass es möglicherweise, wenn es hart auf hart kommt, für Dich nachteilig sein kann, wenn Du diese Darstellungen hier in dieser Art und Weise bzw. mit diesen Formulierungen öffentlich machst.
Um Deine Position in einer (juristischen) Auseinandersetzung nicht unnötig zu schwächen, würde ich Dir empfehlen zu veranlassen, dass Deine Darstellung ein wenig "entschärft" wird.
Man weiß ja nie wer mitliest bzw. wo ein findiger Verteidiger/Anwalt Material sammelt.

Grüße
oohpss

PS.: Diesen Tipp schreibe ich Dir, weil ich möchte dass Du bestmögliche Chancen hast und der Gegner möglichst wenig "Futter" bekommt.
 
Urkundenfälschung

@ oohpss,

wenn ich Strafanzeige erstatte, dann mach ich es eh öffentlich. Die Ergebnisse des Staatsanwaltes werde ich nutzen um bei der zivilrechtlichen Verhandlung wegen des Behandlungsfehlers drauf hinzuweisen.

Bei einer Strafanzeige wegen eines Behandlungsfehlers wartet meist die Berufshaftpflichtversicherung ab um die Ergebnisse des Strafverfahrens bei dem Zivilprozeß offenzulegen und immer hübsch darauf zu pochen.

@ alle,

ich habe mit der Strafanzeige gewartet und habe selbst die Behandlungsunterlagen mittels meines angehängten Schreibens hier angefordert. Gestern erhielt ich trotz Hausverbot (Arzt weiß anscheinend nicht was er will) einen Anruf ich solle persönlich die Unterlagen in der Praxis abholen, was ich heute morgen getan habe.

Siehe da er hat tatsächlich zu meinem Nachteil die Unterlagen gefälscht - zum Vorteil der Berufshaftpflichtversicherung. Jetzt werde ich nicht nur wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung Strafanzeige erstatten - sondern wegen Urkundenfälschung dies tun. Ferner werde ich noch wegen 2 zusätzlichen Punkte Anzeige erstatten, die ich allerdings hier nicht aufführen möchte, da dies mitgelesen werden könnte und die Beweise beseitigt werden könnten vom Arzt. Soll der Staatsanwalt erst ermitteln und sicherstellen!

Hier die zu meinem Nachteil dem Rechtsanwalt übermittelt Dokumentation:

Zitat von gefälschte Dokumentation:
09.09.2005: Pat stellt sich heute wegen "V.a. LH li. u. re. in unserer Praxis vor
Druckschmerz, Belastungsschmerz und Bewegungsschmerz Leiste
Rö-Befund: n.erforderlich
Diagnosen: [BV] (K40.90) Leistenhernie
Therapie: Hatten MRT Abdomen veranlaßt, danach stellt sich der Pat. im Krankenhaus vor.

Hier die Original Dokumentation:

Zitat von Originaldokumentation:
09.09.05 ta V.a. LH li. u. re.
da [V] (K42.9) Nabelbruch
da [BV] (K40.90) Leistenhernie
bü Überweisung an Radiologie
29.09.05 xx MRT Abdomen
13.10.05 da (K40.90) Leistenbruch
da (42.90) Nabelbruch



Jetzt noch seine Dokumentation meines vermeintlichen Hausfriedensbruch und der vermeintlichen Körperverletzung - mehr was zum Lachen oder gar zum weinen. Wenn Ärzte immer so genau dokumentieren würden, dann ging es uns als geschädigte viel besser. Er hat die Vorkommnisse vermerkt in der Patientenkartei:

Zitat von Witz aus der Originaldoku:
08.10.09

tb Pat war heute in der Praxis und wollte Unterlagen die bereits schon an den Rechtsanwalt geschickt wurden. Nachdem Fr. Massott mich rief und ich ihm erklärte das die Unterlagen an den RA geschickt wurden sagte er, er werde Unterlagen über die Staatsanwaltschaft rausklagen. Ich forderte ihn auf meine Praxis zu verlassen, daraufhin packte er mich an der Schulter und sagte ich wäre ein toller Arzt (ironisch gemeint). Nachdem ich ihn nochmals aufforderte die Praxis zu verlassen (sonst informiere ich die Polizei) ging er schimpfend weg. Habe Praxisverbot augesprochen,

09.10.09 tb Praxisverbot!


Sei angemerkt, daß ich ihn nicht an der Schulter packte sondern dreimal leicht drauftätschelte! Der Arzt neigt anscheinend zur aggravation in diesem Fall.

Werde nun am Freitag morgen Strafanzeige erstatten wegen Urkundenfälschung und den beiden zusätzlichen Punkten!

Eben rief mich die Rechtsanwaltsgehilfin an und teilte mir mit ich solle zusätzlich Anzeige wegen Betruges erstatten.


gruß

Hollis
 

Anhänge

  • unterlagen.doc
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Zuletzt bearbeitet:
hallo, hollis

du hast nerven!

ich wüsste gar nicht, wen ich zuerst anzeigen soll.
wenn ich hinten anfangen würde, wären es die richter.
na, da find mal erst einen staatsanwalt, der sich darauf einlässt.

mfg
pussi
 
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