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CRPS

  • Ersteller des Themas Deleted member 42646
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 42646

Guest
Ich habe hier schon Mal vor längerer Zeit reingeschrieben. Ich war jetzt Anfang Dezember zur Begutachtung vom Gericht aus wegen meinem Arbeitsunfall im März 2020. Der Gutachter hat auf meine Frage in ob eine Multimodale Schmerztherapie machen kann wegen dem Morbus sudeck gesagt daß ich das machen darf.

Meine Frage ist da ich keinen Behandelnden D Arzt habe darf auch die Hausärztin eine Einweisung zur Multimodalen Schmerztherapie ausstellen?
 
Hallo Sternchen,

Dein Hausarzt darf Dir keine Überweisung austellen.

Aber es ist für Dich wesentlich einfacher. Beim Schmerzarzt gibst Du Deine BG inkl. Aktenzeichen an und der hat dann die Zulassung zur Behandlung und Abrechnung. Die Ärzte in den Kliniken haben da kein Problem.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Sternchen,

wenn Dich der D-Arzt in allgemeinärztliche Behandlung überstellt hat, darf Dir auch der Hausarzt entsprechende Verordnungen ausstellen. Grüße Rehaschreck
 
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