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CRPS und handchirurgische Funktionsbegutachtung? Geht's noch?

Leata89

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Juli 2018
Beiträge
6
Liebe Mitglieder,

ich war gestern seitens meiner BG bei einer weiteren handchirurgischen Begutachtung. Der Arzt meinte dort, dass er mein Handgelenk und meine Finger in alle möglichen Richtungen strecken und dehnen müsste. Auch gegen Widerstand meiner Schwellungen. Ich schrie vor Schmerzen auf und zog die Hand weg und teile ihm mit das dies nicht möglich sei. Bis zu einem gewissen Maß habe ich diese Tortour sogar ertragen und über mich ergehen lassen. Er wurde dann wütend und unterstellte mir ich sei unkooperativ. Unfallbegutachtung sei immer Funktionsbegutachtung und dabei müsse er die Beweglichkeit immer an den passiven Gelenken feststellen. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Wenn das wirklich so sein sollte. Dann möge man diese Begutachtung bei mir bitte unter Anästhesie durchführen. Das hat nichts mit unkooperativem Verhalten zu tun. Es gibt einfach Grenzen.
 
Liebe Leata,

Dir ein unkooperativen Verhalten zu unterstellen ist eine Frechheit. Ein qualifizierter Schmerzgutachter muss nicht Deine geschwollene Extremität anfassen und die Beweglichkeit der Gelenke testen, um eine Funktionseinschränkung beurteilen zu können. Der Gutachter kann sich zeigen lassen, wie der Bewegungsumfang aussieht, außerdem kann er in die diversen ärztlichen Befunde schauen und nachlesen, was Deine behandelnden Ärzte geschrieben haben. Wenn er sich außerdem ansieht, welche Medikamente Du nimmst, welche Behandlungen Du bekommst, kann er sich sehr wohl einen eigenen Eindruck machen und zu einer Beurteilung kommen. Dazu muss er Dir keine Schmerzen zufügen.

Vor allem beim CRPS hört Deine Mitwirkungspflicht auf, wenn ein Gutachter durch eine Manipulation Schmerzen bereitet. Diese Manipulation kann nämlich Deine Erkrankung nachhaltig verschlimmern, da bist Du nicht verpflichtet, ihm Deine schmerzende Extremität hinzuhalten.

Deine Mitwirkungspflicht hat definitiv Grenzen, daher solltest Du Dich nicht verrückt machen. Ich würde Dir raten, möglichst noch heute ein umfassendes Gedächtnisprotokoll über die Begutachtung zu schreiben. (Ort, Datum, Name des Gutachters, Beginn und Ende der Begutachtung, Beschreibung des Ablaufs (Fragen / Antworten, Untersuchung,), Dauer der Befragung, Dauer der Untersuchung, etc. Je mehr Details Du aufschreibst, desto besser. Datum und Unterschrift unter das Protokoll und per Post an Deinen Anwalt (falls Du Dich bisher nicht anwaltlich vertreten lässt, lege das Protokoll zu Deinen Unterlagen, Du wirst es irgendwann brauchen. Schreibe es am besten noch heute auf, je mehr Zeit zwischen Begutachtung und dem aufschreiben liegt, desto mehr vergisst man.

Du hast mit Deiner Einschätzung ganz Recht, es gibt Grenzen, auch für den Gutachter, und die hat er überschritten.

Liebe Grüße
Mady
 
Hallo,

sowas steht mir auch noch bevor! Aber, es gibt die Grenzen der Mitwirkung:

§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten, können abgelehnt werden.

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

So sieht's nach dem SGB aus. Ein Gutachter, der absichtlich Schmerzen zufügt, begeht eine Körperverletzung (er weiß das!) und macht sein Gutachten angreifbar! Gibt es einen Zeugen für diese Begutachtung?


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo

Als Ergänzung zu Mady:
Schicke dein Gedächtnisprotokoll nachweislich (zB per Einschreiben Rückschein) an die BG-Stelle, die das GA beauftragt hat. Ingeborgs rechtl. Hinweise würde ich im Anschreiben (Begleitbrief zum Gedächtnisprotokoll) mit aufnehmen (Hinweis auf § und teilweise mit entsp. Gesetzestext).

Zukünftig besser mit Begelitperson zur Begutachtung gehen.

@mady: Eine Anmerkung zum Beitrag: Ein Handchirurg ist kein Schmerzmediziner. Begutachtet wurde durch einen Handchir., soweit ich es verstanden habe. Sollte evtl. bei der BG ein Hinweis bzgl. der Fachrichtung erfolgen?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

Deine Idee, das Gedächtnisprotokoll an die BG zu senden, ist sehr gut.

Danke Dir für Deine Anmerkung. Vielleicht habe ich mich ein wenig unklar ausgedrückt, aber mir ist schon klar, dass ein Handchirurg kein Schmerzmediziner ist, es sei denn, er hat eine entsprechende Zusatzqualifikation.

Mit meinem Satz: „Ein qualifizierter Schmerzgutachter muss nicht Deine geschwollene Extremität anfassen und die Beweglichkeit der Gelenke testen, um eine Funktionseinschränkung beurteilen zu können.“ habe ich nicht gesagt, dass Leata von einem Schmerzgutachter begutachtet wurde. Sie hatte ja berichtet, dass es eine handchirurgische Begutachtung war.

Mit meinem Satz habe ich ausgedrückt, was von einem qualifizierten Schmerzgutachter zu erwarten wäre.

Liebe Grüße
mady

@Ingeborg: Danke für den Paragraphen
 
Liebe Mitglieder,

danke für eure Antworten. Der Gutachter war ein reiner Handchirurg. Zu einem Schmerztherapeutischen Gutachten sollte ich zuerst auch. Die BG hat mir 2 x 3 Gutachter vorgeschlagen und KEINER von diesen hat sich bereit erklärt ein Gutachten zu erstellen.Das muss man sich mal überlegen!
Daraufhin teilte die BG mit sie würde auf ein Schmerztherapeutisches Gutachten verzichten und ein Handchirurg könnte ein CRPS ebenfalls berücksichtigen.
Lt. Handchirurg muss er die passive Beweglichkeit untersuchen weil er die Funktion beurteilen muss.Aktiv sei dies vom Patienten manipulierbar.
Ich habe einen vorgeschlagenen Gutachter der BG gewählt.
Ich wohne im Raum Mannheim und kenne auch keine Gutachter.
Natürlich wäre mir ein neutraler Handchirurg mit schmerztherapeutischer Zusatzausbildung auch lieber gewesen.
Aber woher soll man wissen ob ein Gutachter BG oder Patientenfreundlich/neutral ist.
 
Hallo Leata

es war richtig wie du es gemacht hast.
Im Nachhinein würdest du dich nur ärger wenn du es nicht so gemacht hättest. Ich war letztes Jahr bei einem gerichtlich bestelltem Gutachter. Anschliessend hatte ich die Befürchtung einen Schlaganfall erlitten zu haben. Die PRobleme die sich einstellten kamen von meiner vollkommen kerngesunden HWS. Die ist so gesund das jetzt ein MRT gemacht werden soll. Bzgl BAndscheibenschaden, Arhrosen (ist bereist festgetellt) etc. Ganze 10 min war ich beim sachverständigen, alles passiv durchgeführt.
Also beruhigen, alles sacken lassen aber trotzdem sofort das Gedächtnisprotokoll.
Da du neu hier bist gehe ich davon aus das du alleine beim Gutachter warst.

Schicke das Protokoll samt Gesetztestexten und auch gerne mit der Mitteilung das du in Erwägung ziehst gegen den Sachverständigen juristischen Schritten einzuleiten. Sicherlich geht es dir jetzt schlechter als vor der abgebrochenen Untersuchung.

wenn du magst schicke ich dir gerne die Kontaktdaten zu meinem Arzt (Schmerz), ist zwar etwas von MAnnheim entfernt, lohnt sich aber. dazu musst du dir aber eine Emailadresse einrichten, da du als neues Mitglied noch keine PN erhalten kannst.

Gruß
Chris1966
 
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