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CRPS Mitwirkungspflicht BG wenn man wieder arbeitsfähig ist

Tobias1985

Neues Mitglied
Registriert seit
19 Aug. 2017
Beiträge
24
Hallo, ich weiß nicht ob jemand ähnliche Probleme hatte oder sich damit auskennt. Ich habe jetzt seit letztem Jahr September ein CRPS diagnostiziert bekommen in der rechten Hand von einem regionalen Schmerzzentrum. Dort befinde ich mich regelmäßig in Behandlung wegen meinen Opiaten die ich von dort verschrieben bekomme und Physiotherapie. Auch werden dort regelmäßig Untersuchungen gemacht wie Hauttemperaturmessung usw... Jetzt möchte meine BG plötzlich das ich mir noch wo anders eine Zweitmeinung hole bzgl. der Behandlung meines CRPS's. Ich bin jetzt misstrauisch. Macht die BG das wirklich um mir zu helfen oder um mir Steine in den Weg zu legen? Bin ich verpflichtet mich wo anders vorzustellen? Ich fühle mich dort wo ich bin gut behandelt und seit dem geht es mir auch besser so das ich wenigstens wieder mit gelinderten Schmerzen arbeiten gehen kann.
 
Hallo Tobias,

entscheiden musst du letztendlich selbst!
Aber ich würde für mich kein Problem darin sehen!
Jedoch würde ich mir kein Arzt von der BG aussuchen sondern einen eigenen vorschlagen!
 
Hallo Tobias1985!

So bedauerlich es ist, gehe grundsätzlich davon, dass wenn die BG etwas von dir will, das dies nicht zu deinem Besten sondern zum Besten des Geldbeutels der BG geschieht.

Zur Frage einige Gegenfragen:
1) Hat die BG das CRPS als Unfallfolge und in ihrer Verpflichtung zur Versorgung anerkannt?
Hat sie als Krankgeld gezahlt, übernimmt sie die Kosten deiner Behandlung und mußt du regelmäßig zum D-Arzt?
Oder hat bis jetzt die Krankenkasse gezahlt?

Wenn (nur) letzteres zutrifft, dann ist die BG nicht beteiligt. Ist sie nciht beteiligt, dann hat sie keinerlei Recht von dir etwas zu fordern. Das hätte dann nur die Krankenkasse respektive der Medizinische Dienst-

Ist dem so, würde ich der BG ein höfliches Schreiben aufsetzten und ihr in etwa mitteilen, dass nach deiner Rechtskenntnis - da sie nicht in der Verantwortung und der Versorgungspflicht steht, dir also keinerlei Leistungen gewährt und auch kein wie auch immer geartetes Geschäftsverhältnis/Versorgungsverhältnis besteht, sie auch keinerlei Rechtsanspruch auf deine Mitwirkungspflicht hat.
Sofern die BG anderer Auffassung sei, würdest du höflich um transparente, durch belastbare und nachprüfbare unterlegte Begründung bitten warum, obwohl aus der Nicht-Bereitstellung von Leistungen und Nicht-Verantwortlichkeit der BG sowie des fehlendens Rechtsverhälntnisses sich eine MItwirkungspflicht ergeben solle mit Angabe der Rechtsgrundlage dazu.

Sofern es doch ein BG-Fall ist, dann folgender Vorschlag eines Ansatzes.
Auch hier höfliches Schreiben mit der Bitte der Angabe von transparenten, nachprüfbaren und belastbaren Anknüpfungspunkten, auf Grund derer die BG der Auffassung sei, die EInholung einer Zweitmeinung und eine Überprüfung der Therapie sei erforderlich.
Dazu der höfliche Hinweis, dass die diese Anknüpfungspunkte einen belastbaren Grund für Zweifel geben müssen, dass und warum die Diagnose eines CRPS falsch sei und gleiches auch für die Therapie gelte.
DIe einfache Behauptung ohne weiter belastbare Nachweise, dem sei so ist weder der Logik noch dem gesunden Menschenverstand noch dem allgemeinen Sprachgebrauch nach weder ein Anknüpfungspunkt noch eine belastbare Begründung
Des Weiteres Bitte um Angabe einer transparenten, mit nachprüfbaren Nachweisen belastbar unterlegte Begründung, warum sich aus diesen Anknüpfungspunkten eine zwingende Einholung dieser Inhalte ergeben soll.
Dazu Fristsetzung der der Hinweis, dass du das Antwortschreiben der BG dann sowohl an deine Ärzte als auch an deine Rechtsvertretung zur Überprüfung und ggf. Stellungnahme weiterleiten wirst.

Und bitte darauf achten, dass die BG dann nicht mit einer Beratungsärztlichen Stellungnahme kommt. Datenschutz.

Gruß
 
Hallo Tobias,

steht auf dem Schreiben deiner BG etwas von "Heilverfahrenskontrolle", "Heilverlaufskontrolle", "HVK" oder ähnlicher Begriff?
Zu den Begriffen kannst du mit der Forumsuche einige Infos finden.
Und du solltest nie davon ausgehen, dass die BG "das" oder etwas tut, um dir zu helfen, nein.

Hallo Ehemann,

wie kann und soll man darauf aufpassen, dass die BG nicht mit einer Beratungsärztlichen Stellungnahme kommt?
Wenn die BG vertraglich geregelt einen Beratungsarzt hat und diesen mit einer Stellungnahme beauftragt, dann lässt sich m.W. dagegen nichts machen - es sei denn, Fragen an den und Antworten des Beratungsarzts zeigen, dass ein Gutachten erfragt / erstellt wurde oder es liegt kein Vertrag über eine beratungsärztl. Tätigkeit vor.
Der SB der BG kann dem Beratungsarzt der BG Fragen vorlegen, ohne dass der Datenschutz verletzt wird und braucht dazu keine Schweigepflichtentbindung - wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

LG
 
Hallo Tobias,

leider habe ich die Adresse nicht mehr.
In Halle gibt es ein Top-KH von der BG.
Hier kannst Du eine komplette Diagnostik zum CRPS durchführen lassen.
Ich war auch dort und die checken sogar deine Kerntemperatur in der Hand.
Schlage es Deiner BG vor und Sie wird sich nicht querstellen.

Jetzt kommt der Haken:
Bestehe darauf, dass nicht die Ärzte in Halle einen -Einschätzungsbogen- schreiben
sondern die Ergebnisse an Deine behandelnden Ärzte weitergereicht werden.

Im Übrigen sind Fachuntersuchen nicht an die BG-Richtlinie gebunden.
Das UO hat hier die volle Hoheit der Untersuchung.

VG-D
 
Vielen herzlichen Dank für die umfangreichen Antworten und Meinungen. Mein CRPS wurde als Unfallfolge anerkannt. Ich habe auch das ''Glück'' das bei mir relativ viele objektivierbare Umstände vorliegen die das CRPS bestätigen. So habe ich bei wiederholten Temperaturmessungen mit Infrarotkamera Temperaturunterschiede von 4-6 Grad. ( Also die kranke Hand ist kälter ) . Auch hatte ich eine Mehranreicherung in der 3 Phasen- Skelettzintigraphie um die Handwurzelknochen herum. Dazu kommt eine Schwellung der Hand die wechselt und eine blasse bis bläuliche Verfärbung der Hand die wechselt. Auch ist eine vermehrte Behaarung und ein verstärktes Nagelwachstum zu beobachten.
Alles nicht wirklich Gründe um sich zu freuen. Dennoch helfen mir diese Umstände von meinem Umfeld ernst genommen zu werden.
Allerdings sehe ich keinen Sinn und Zweck dabei mir eine Zweitmeinung bzgl. der Behandlung zu holen. Ich bin in einem Schmerzzentrum in Behandlung was nach dem neuesten Stand der Wissenschaft arbeitet. Dort wird das komplette Angebot an ambulanter und stationärer Schmerztherapie angeboten. Ich bin medikamentös gut eingestellt, mache intensive Ergotherapie und Krankengymnastik. Mehr kommt für mich aktuell nicht in Frage da ich so wie es ist einigermaßen zurecht komme und auch arbeiten gehen kann. Zwar arbeite ich nur noch 4 Tage in der Woche und habe den Mittwoch jetzt zum regenerieren, aber das ist in Ordnung so. Ich lese schließlich das es viele gar nicht mehr schaffen arbeiten zu gehen.
 
Hallo Tobias,

ich würde jetzt einfach zurück schreiben, danke für den Hinweis einer Zweitmeinung. Aktuell bin ich sehr zufrieden mit der Behandlung, sollte sich dieses mal ändern, dann werde ich einen weiteren Arzt konsultieren. MfG

Viele Grüße

Kasandra
 
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