Hallo Tobias1985!
So bedauerlich es ist, gehe grundsätzlich davon, dass wenn die BG etwas von dir will, das dies nicht zu deinem Besten sondern zum Besten des Geldbeutels der BG geschieht.
Zur Frage einige Gegenfragen:
1) Hat die BG das CRPS als Unfallfolge und in ihrer Verpflichtung zur Versorgung anerkannt?
Hat sie als Krankgeld gezahlt, übernimmt sie die Kosten deiner Behandlung und mußt du regelmäßig zum D-Arzt?
Oder hat bis jetzt die Krankenkasse gezahlt?
Wenn (nur) letzteres zutrifft, dann ist die BG nicht beteiligt. Ist sie nciht beteiligt, dann hat sie keinerlei Recht von dir etwas zu fordern. Das hätte dann nur die Krankenkasse respektive der Medizinische Dienst-
Ist dem so, würde ich der BG ein höfliches Schreiben aufsetzten und ihr in etwa mitteilen, dass nach deiner Rechtskenntnis - da sie nicht in der Verantwortung und der Versorgungspflicht steht, dir also keinerlei Leistungen gewährt und auch kein wie auch immer geartetes Geschäftsverhältnis/Versorgungsverhältnis besteht, sie auch keinerlei Rechtsanspruch auf deine Mitwirkungspflicht hat.
Sofern die BG anderer Auffassung sei, würdest du höflich um transparente, durch belastbare und nachprüfbare unterlegte Begründung bitten warum, obwohl aus der Nicht-Bereitstellung von Leistungen und Nicht-Verantwortlichkeit der BG sowie des fehlendens Rechtsverhälntnisses sich eine MItwirkungspflicht ergeben solle mit Angabe der Rechtsgrundlage dazu.
Sofern es doch ein BG-Fall ist, dann folgender Vorschlag eines Ansatzes.
Auch hier höfliches Schreiben mit der Bitte der Angabe von transparenten, nachprüfbaren und belastbaren Anknüpfungspunkten, auf Grund derer die BG der Auffassung sei, die EInholung einer Zweitmeinung und eine Überprüfung der Therapie sei erforderlich.
Dazu der höfliche Hinweis, dass die diese Anknüpfungspunkte einen belastbaren Grund für Zweifel geben müssen, dass und warum die Diagnose eines CRPS falsch sei und gleiches auch für die Therapie gelte.
DIe einfache Behauptung ohne weiter belastbare Nachweise, dem sei so ist weder der Logik noch dem gesunden Menschenverstand noch dem allgemeinen Sprachgebrauch nach weder ein Anknüpfungspunkt noch eine belastbare Begründung
Des Weiteres Bitte um Angabe einer transparenten, mit nachprüfbaren Nachweisen belastbar unterlegte Begründung, warum sich aus diesen Anknüpfungspunkten eine zwingende Einholung dieser Inhalte ergeben soll.
Dazu Fristsetzung der der Hinweis, dass du das Antwortschreiben der BG dann sowohl an deine Ärzte als auch an deine Rechtsvertretung zur Überprüfung und ggf. Stellungnahme weiterleiten wirst.
Und bitte darauf achten, dass die BG dann nicht mit einer Beratungsärztlichen Stellungnahme kommt. Datenschutz.
Gruß