hallo crazykeke,
gib doch mal in google: „anhaltspunkte 2011“ ein, da erscheint dann als erster eintrag:
„versorgungsmedizinische grundsätze“. klick drauf und schau dir im teil b die tabelle an, die du suchst.
in diesen tabellen ist eigentlich nur die funktionseinschränkung berücksichtigt, aussergewöhnliche schmerzen wie bei der erkrankung crps müssen aber eigentlich bei der bemessung des mde berücksichtigt werden.
dies kannst du in der regel nur erreichen, wenn ein schmerztherapeutisches gutachten erfolgt.
der beauftragte gutachter muss hierfür über den aktuellen evidenzbasierten wissensstand der krankheitsbilder mit leitsymptom "chronischer schmerz" verfügen (z.b. im rahmen der weiterbildung für die zusatzbezeichnung "spezielle schmerztherapie").
die begutachtungen chronischer schmerzen aufgrund der meist komplizierten, widersprüchlichen befundlage gegenüber anderen formen der begutachtung erfordern meist einen deutlich erhöhten zeitaufwand. sie entsprechen daher häufig gutachten mit einem hohen schwierigkeitsgrad, dies bedeutet, dass die erstellung eines solchen gutachtens „seinen preis“ hat.
die von der bg vorgeschlagenen gutachter verfügen meist nicht über eine solche qualifikation, also kann es darauf hinauslaufen, dass du darum kämpfen musst.
vielleicht wartest du erst einmal den lauf der dinge ab. höchst wahrscheinlich wird die bg dir irgendwann drei gutachter zur auswahl vorschlagen, dann suchst du dir einen aus und lässt dich begutachten und schaust, was als ergebnis herauskommt. dann kannst du immer noch aktiv werden.
lg
mady