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CRPS MDE Einstufung BG

crazykeke1

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2007
Beiträge
18
Hallo! Ist hier den niemand der mir sagen kann wie CRPS im Bein eigestuft wird! BG hat immer nur gesagt das wird nix mehr und das keine Umschulung in Frage kommt da es sowieso zu einer Rente kommt! Jetzt soll es aber nur mit 20% bewertet werden! Was mir ein bisschen wenig vor kommt! Hat einer Erfahrungen wie es in Bein eingestuft wird? Vielen lieben dank im voraus:)
 
Hallo crazy,

wieviel % dir zustehen kann dir hier sicher niemand sagen. Das ist immer 'Fallabhängig'.

'Nur' weil du CRPS hast hast du nicht zwingend verrentet werden. Ich habe seit fast 9 Jahren CRPS und bin voll berufstätig. Es kommt immer darauf an in welchem Beruf du arbeitest und wie gut du mit deiner Schmerzmedikation zurecht kommst.
Warum soll für dich keine Umschulung in Frage kommen?

Ich habe mit anfang dreißig auch noch einmal studiert da es mit der Erkrankung in meinem alten Beruf nicht mehr möglich war zu arbeiten. Da mach dich bette noch einmal 'schlau'.

Du bist schon seit 2007 dabei - vielleicht erzählst du noch ein bischen mehr von dir....so ins 'blaue' hinein einen Rat zu geben ist auch eher schwierig.

Gruß
Gertrud :)
 
Hallo Crazy,
ich habe fuer meine Hand 40 % bekommen. Es gibt da Tabellen, die du dir auch im Internet anschauen kannst. Oder auch hier.
Entscheidend ist immer die Krankheitsgeschichte und die Prognose auf die Zukunft.
Ich war damals ziemlich schockiert uber die Hoehe der GdB. Haette lieber wieder eine gesunde Hand als den GdB.
Viel Erfolg!
Greta
 
HalloGertrude,als erstes vielen Dank für deine Antwort .Schön für Dich,das Du trotz deiner Krankheit arbeiten kannst.Bei mir ist es ebend nicht so einfach! Ich war im Handel tätig ,aber seit des M.Su.im Unterschenkel, Fuß (Knöchel und Sprunggelenke) ist es nicht möglich ,mich bis zum jetzigenZeitpunkt umzuschulen.Ich schaffe geradeTreppen ( 2 Etagen) dabei schon mit schmerzen und dann noch ca.30m bis zur Strasse,wo ich dann mit dem Auto abgeholt werde.(zahlt B.G.) Das reicht eigentlich schon für mich um mir das Bein sonst wohin zu stecken oder abzuhacken.Habe ich dann noch Ergo oder sonst noch was, ist der Tag bei Heimkehren für mich erledigt. Rollstuhl ist für längere Wege angesagt! Mit Medis und Pflaster wurde es jetzt erst geschallt, mit Bei hochlegen ein guten Ruhezustand ohne Schmerzen zu bekommen.Also Umschulung wohin?Wer nimmt mich, dem ich das Bein auf den Schreibtisch lege?(Hat so mein Berufshelfer immer gesagt) Dann kommen noch die Nebenwirkungen der Medis dazu(starke Müdigkeit ,Wortfindungsstoerungen u.s.w) noch dazu.Mein neuer Schmerzth. hat mich noch nicht schmerzfrei bei Belastung bekommen.Jetzt verstehst du mich bestimmt.Alles ( Umschulung) wäre mir lieber,als gefangen in der eigenen Wohnung zu seinL.G. Crazy
 
Hallo Crazy,

im Moment - und in deinem jetzigen Beruf scheint eine Berufstätigkeit nicht in Frage zu kommen.
Wie lange bist du den schon erkrankt?

Frag deine BG doch bitte nach der Maßnahme 'Unterstützte Beschäftigung' - für dich sicher eine Prima Möglichkeit auszuprobieren ob der erste Arbeitsmarkt für dich noch in Frage kommt - und wenn ja - in welchem Bereich du noch eingesetzt werden kannst. Fällt alles unter 'Teilnahme am Arbeitsleben'.
Gib mal in der 'Suche' den Namen 'Unterstützte Beschäftigung' ein und schau mal ob das nicht etwas für dich wäre!

Bei Fragen kannst du dich aber gerne auch an mich wenden! :)

Gruß
Gertrud ;)
 
Hallo Gertrud,wenn durichtig alles gelesen hättest , würde Dir klar sein,das ich nicht arbeitsfähig bin. Das hat die BG gesagt, und mich inRente geschickt DerBG Berater kam mit schmerzth. zu diesen Entschluss .Der Unfall ist vor 2Jahren gewesen. Nunwartet die B.G. auf die Gutachten ,um die Rente einzustufen! Deshalb meine Frage ,wie ein Bein eingestuft werden müsste. Crazy
 
Hey Chrasy

Das hat die Bg auch mit mir gemacht meinte Arbeiten geht nicht mehr sollte EMR beantragen.Und die Schlängelt sich raus da ich zu der unfallbedingten PTBS immer mehr Schmerzen bekam und ne BSV OP und Knieop hatte.
Letztes Jahr hatte ich eine psycho somatische Reha mit Zusammenhangsgutachten und der Gutachter schrieb das die unfallun abhängigen Erkrankungen im Vordergrund stehen,was normal ist kurz vor ne Knieprothese.
Bei mir soll die PTBS dann zum Ende der Reha plötzlich aus geheilt sein obwohl im Rehabericht was anderes steht.EIN rechtsmittelfähigen Bescheid hab ich angefordert nur ne Anhöhrung und diie Einstellung des VG kam.
Die Bg findet leider Mittel und Wege um den Grad deiner Einschränkung zu reduzieren.

LG SONJA
 
Hallo Greta, natürlich wäre ich auch lieber gesund( wie alle Morbus s.Patienten.Aber leider hat bei mir der CPRS nun mal zugeschlagen.Vor2 Jahren kannte ich nicht einmal diese Erkrankung!man steht ja sowieso ganz allein mit der Krankheit und niemand kann so richtig helfen.Hier im Forum habe ich mich erst mal so richtig belesen,und dann einige Schritte getan,das bei mir endlich was passiert( neuen schmerzth.gesucht u.s.w.)In den2.Jahren meiner Krankheit koennte ich jetzt bald ein Buch schreiben,was man in dieser Zeit schon durchgemacht hat. Nun zu meiner MDE Frage, wo finde ich diese Tabelle? Vielleicht bin ich auch zu blöd zum suchen,aber ich finde nichts. Es wäre total lieb wenn Du mir genau schreiben kannst,wo was steht. Vielen Dank schon im voraus Crazy
 
hallo crazykeke,
gib doch mal in google: „anhaltspunkte 2011“ ein, da erscheint dann als erster eintrag:
„versorgungsmedizinische grundsätze“. klick drauf und schau dir im teil b die tabelle an, die du suchst.

in diesen tabellen ist eigentlich nur die funktionseinschränkung berücksichtigt, aussergewöhnliche schmerzen wie bei der erkrankung crps müssen aber eigentlich bei der bemessung des mde berücksichtigt werden.

dies kannst du in der regel nur erreichen, wenn ein schmerztherapeutisches gutachten erfolgt.

der beauftragte gutachter muss hierfür über den aktuellen evidenzbasierten wissensstand der krankheitsbilder mit leitsymptom "chronischer schmerz" verfügen (z.b. im rahmen der weiterbildung für die zusatzbezeichnung "spezielle schmerztherapie").

die begutachtungen chronischer schmerzen aufgrund der meist komplizierten, widersprüchlichen befundlage gegenüber anderen formen der begutachtung erfordern meist einen deutlich erhöhten zeitaufwand. sie entsprechen daher häufig gutachten mit einem hohen schwierigkeitsgrad, dies bedeutet, dass die erstellung eines solchen gutachtens „seinen preis“ hat.

die von der bg vorgeschlagenen gutachter verfügen meist nicht über eine solche qualifikation, also kann es darauf hinauslaufen, dass du darum kämpfen musst.

vielleicht wartest du erst einmal den lauf der dinge ab. höchst wahrscheinlich wird die bg dir irgendwann drei gutachter zur auswahl vorschlagen, dann suchst du dir einen aus und lässt dich begutachten und schaust, was als ergebnis herauskommt. dann kannst du immer noch aktiv werden.

lg
mady
 
Hallo Mary , vielen vielen Dank für deine Infos! Ich wurde schon von 2 Gutachtern der BG begutachtet.Diese ergaben nur MIST Erstes rentengutachten auf unfallchirurgisch- orthopädischen Fachgebiet ergab 20 Prozent.es wurden da Sachen total falsch geschrieben,( oberes sprunggelenk wurde nicht bewertet ,CPRS wurde nicht berücksichtigt .usw .schmerztherapeutisch zusatzgutachten ergab 10 Prozent
Es wurde dann von ein unfallchir.orthopädischen Gutachter zusammengefasst und ergab zusammen nun20 Prozent was mir mein bg Helfer sagte wo ich ihn anrief .er sagte dann, das es von der bg nicht so angenommen wird,da es zu wenig ist. Angeblich sind noch mal fragen von der bg zum Gutachter gegangen warum es so wenig ist Ob das aber die Wahrheit ist weiss ich aber auch nicht (bg sind nunmal sehr bg freundlich Liebe Grüße Crazy
 
hallo crazy,

ich kenne es auch, dass die bg mitteilt, dass sie letztendlich entscheiden über die höhe der mde und nicht nur das ergebnis des gutachters einfach übernommen wird. du musst halt nun den bescheid abwarten und schauen, was darin steht. dann hast du in der regel vier wochen zeit, einen widerspruch einzureichen.

bei streitigkeiten mit der bg kann ich nur raten, dass du dir anwaltliche unterstützung besorgst. falls du über eine rechtsschutzversicherung verfügst, suche dir einen fachanwalt für medizin- und sozialrecht, falls du nicht über eine rechtsschutzversicherung verfügst, kannst du dich auch an den vdk wenden, der auch eine unterstützung anbietet.

wünsche dir viel glück, kraft und geduld im weiteren verfahren

lg
mady
 
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