crps Bayern
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Antworten des Autors
@HWS-Schaden
"Zu 5. a) Was hat dir die BG bisher anerkannt? Wenn ich dich richtig verstehe, wurde anerkannt, dass es einen Arbeitsunfall gab und eine Verletzung / Quetschung. Hast du das beides schriftlich? (Du solltest ggf. die Akte anfordern.)
b) Du schreibst von einem groben Arztfehler: Meinst du den D-Arzt? Kannst du den Fehler nachweisen?"
a) Es wurde ein Arbeitsunfall mit der Diagnose, die der Handchirurg am Unfalltag irgendwo gestellt hat ("offene Wunde"), anerkannt. Ebenfalls wurde die Arbeitsunfähigkeit anerkannt bis zum ersten Zeitpunkt, zu dem ein Arzt meinte, dass ich so arbeiten kann (was leider nicht wirlich möglich war in meinem Job wie sich schnell herausstellte). Das steht im Bescheid. Die Akte habe ich angefordert.
b) Es gab viele Fehler.. unter anderem die Diagnose - im Arztbrief und auf der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Rede von Quetschung. Im Arztbrief wird der Unfallhergang beschrieben und erwähnt, dass ich eine Sensibilitätsstörung hatte. Das habe ich später bei Untersuchungen auch angegeben. Es wurde zu keinem Zeitpunkt vom BG-Arzt weiterverfolgt, ob ein Nerv beschädigt ist oder so, es wurde immer nur die Wunde versorgt und mir von Anfang an erklärt, dass man wenige Tage bis Wochen nach der Verletzung schon arbeiten sollte. Die Wunde ist aber schon längst nicht mein Problem und die Schmerzen/die Sensibilitätsstörung begleiten mich immer noch. Trotzdem habe ich vom D-Arzt nie irgendeine Überweisung oder eine Untersuchung des schmerzenden Teils der Hand bekommen.
Ich werde übrigens dort in den Berichten auch nicht als Berufstätiger mit handwerklichen tätigkeiten im Vollzeitjob geführt, sondern als Student, wie ich der Akte der BG entnehmen konnte.
Wie viele Fehler ich/der Arzt gemacht hat, habe ich erst später erfahren.
"Zu 6. Berichte sind ja Unterlagen. Wenn Untersuchungen (zB Blutbild) durchgeführt wurden, müssen auch die Ergebnisse geliefert werden, bei bildgebenden (zB MRT) auch die Bilder, diese auf CD geben lassen. - Falls du dort stationär warst, müsste es eine etwas ausführlichere Patientenakte geben."
Ich habe viele Berichte und die Röntgenbilder, auf denen man nichts sieht. Allerdings gibt es angeblich von vielen Arztbesuchen (ambulant) gar keine Berichte! Ich habe Medikamente, Physiotherapie und AU-Bescheinigungen (Diagnose "offene Wunde") für einen Arbeitsunfall/Folgen davon bekommen.. Das ist nur vom Arzt vllt handschriftlich notiert und die Notizen (Zeitraum 3 Monate, ca. 5 Mal) kriege ich nicht trotz Anschreiben. Mir wurde erklärt, dass sie keine weiteren Unterlagen finden können! Dieser Arzt hat laut Rechnung auch nicht alles mit der BG abgerechnet, was er gemacht hat.
Das macht es schwierig etwas nachzuweisen.
@HWS-Schaden
"Zu 5. a) Was hat dir die BG bisher anerkannt? Wenn ich dich richtig verstehe, wurde anerkannt, dass es einen Arbeitsunfall gab und eine Verletzung / Quetschung. Hast du das beides schriftlich? (Du solltest ggf. die Akte anfordern.)
b) Du schreibst von einem groben Arztfehler: Meinst du den D-Arzt? Kannst du den Fehler nachweisen?"
a) Es wurde ein Arbeitsunfall mit der Diagnose, die der Handchirurg am Unfalltag irgendwo gestellt hat ("offene Wunde"), anerkannt. Ebenfalls wurde die Arbeitsunfähigkeit anerkannt bis zum ersten Zeitpunkt, zu dem ein Arzt meinte, dass ich so arbeiten kann (was leider nicht wirlich möglich war in meinem Job wie sich schnell herausstellte). Das steht im Bescheid. Die Akte habe ich angefordert.
b) Es gab viele Fehler.. unter anderem die Diagnose - im Arztbrief und auf der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Rede von Quetschung. Im Arztbrief wird der Unfallhergang beschrieben und erwähnt, dass ich eine Sensibilitätsstörung hatte. Das habe ich später bei Untersuchungen auch angegeben. Es wurde zu keinem Zeitpunkt vom BG-Arzt weiterverfolgt, ob ein Nerv beschädigt ist oder so, es wurde immer nur die Wunde versorgt und mir von Anfang an erklärt, dass man wenige Tage bis Wochen nach der Verletzung schon arbeiten sollte. Die Wunde ist aber schon längst nicht mein Problem und die Schmerzen/die Sensibilitätsstörung begleiten mich immer noch. Trotzdem habe ich vom D-Arzt nie irgendeine Überweisung oder eine Untersuchung des schmerzenden Teils der Hand bekommen.
Ich werde übrigens dort in den Berichten auch nicht als Berufstätiger mit handwerklichen tätigkeiten im Vollzeitjob geführt, sondern als Student, wie ich der Akte der BG entnehmen konnte.
Wie viele Fehler ich/der Arzt gemacht hat, habe ich erst später erfahren.
"Zu 6. Berichte sind ja Unterlagen. Wenn Untersuchungen (zB Blutbild) durchgeführt wurden, müssen auch die Ergebnisse geliefert werden, bei bildgebenden (zB MRT) auch die Bilder, diese auf CD geben lassen. - Falls du dort stationär warst, müsste es eine etwas ausführlichere Patientenakte geben."
Ich habe viele Berichte und die Röntgenbilder, auf denen man nichts sieht. Allerdings gibt es angeblich von vielen Arztbesuchen (ambulant) gar keine Berichte! Ich habe Medikamente, Physiotherapie und AU-Bescheinigungen (Diagnose "offene Wunde") für einen Arbeitsunfall/Folgen davon bekommen.. Das ist nur vom Arzt vllt handschriftlich notiert und die Notizen (Zeitraum 3 Monate, ca. 5 Mal) kriege ich nicht trotz Anschreiben. Mir wurde erklärt, dass sie keine weiteren Unterlagen finden können! Dieser Arzt hat laut Rechnung auch nicht alles mit der BG abgerechnet, was er gemacht hat.
Das macht es schwierig etwas nachzuweisen.