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Corona-Hotspots und Folgen für berufliche Aktivitäten mit Übernachtung

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Rekobär

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 März 2011
Beiträge
3,354
Ort
Berlin
Website
www.unfallreko.de
@ alle,

ich sehe momentan mit Sorge die neuen Corona-Bestimmungen, die unter anderem ein Beherbungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots vorsehen. Nun ist nicht ganz klar, ob davon Geschäftsreisende ausgenommen sind. Ich habe am 29.10.2020 einen Gerichtstermin in Nürnberg, am 03.11.2020 einen in Verden bei Bremen, am 11.11.2020 in München, am 16.11.2020 in Essen, am 08.12.2020 in Berlin und letztendlich noch einmal am 09.12.2020 in München. Einige Termine davon werde ich sicher ohne Übernachtung hinbekommen, andere hingegen werden aufgrund der Anfangszeit der jeweiligen Gerichtsverhandlung nur mit vorheriger Übernachtung möglich sein. Und, wohl gemerkt, dass sind nur die Termine, die bereits feststehen.

Vielleicht hat ja jemand genauere Informationen, was das Berherbungsverbot angeht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

wenn du die Termine mit dem Auto machst, solltest du über ein Wohnmobil nachdenken. Die Corona-Bestimmungen ändern sich täglich, auch ein Lockdown ist möglich.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

daran hatte ich mittlerweile auch gedacht. Das Problem ist allerdings, dass die Campingplätze auch dicht machen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Da ich aktuell auch nach München muss, hier was das Hotel mir geschrieben hat (beachte die Ausnahmefälle):

Leider müssen wir Sie informieren, dass das Gesundheitsministerium im Bayerischen Ministerialblatt inländische Risikogebiete veröffentlicht hat. Demnach besteht in folgenden Gebieten innerhalb Deutschlands derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:
• Stadt Berlin
• Stadtgemeinde Bremen
• Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
• Kreisfreie Stadt Offenbach
• Kreisfreie Stadt Hamm
• Kreisfreie Stadt Herne
• Kreisfreie Stadt Remscheid
• Landkreis Esslingen
• Landkreis Cloppenburg
• Landkreis Wesermarsch
Personen, die aus solchen Gebieten einreisen oder dort wohnhaft sind, dürfen nicht mehr in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und sonstigen Unterkünften jeder Art aufgenommen werden.

Das Verbot greift allerdings nicht in folgenden Ausnahmefällen:
• Wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist.
• Bei zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst Reisen
Die ist nur ein Hinweis sollten Sie aus einem der genannten Regionen anreisen.
 
Hallo Rekobär,
jedes Bundesland hat da seine eigenen Gesetze, wie mit den Einreisen aus Risikogebieten umgegangen wird. Du müsstest dich also auf den jeweiligen Seiten der Gesundheitsämter der einzelnen Bundesländer informieren.
Nach meinem Kenntnisstand sind geschäftliche Reisen, die nicht aufgeschoben werden können - und dazu würde ich einen Gerichtstermin zählen - davon ausgenommen.

Bei der Buchung der Übernachtung solltest du also zwingend angeben, dass du geschäftlich reist und auch eine schriftliche Bestätigung/Einladung zu deinen Terminen mitführen.
Meist teilen dir schon die Hotels etc. mit, dass du aus einem Risikogebiet kommst und nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt aufgenommen wirst.
Viel Erfolg bei deinem Reisen und Terminen!

LG Ellen
 
Hallo Reko,

sieht so aus, als brauchst du jetzt regelmäßig einen Coronatest!

Sprich mit einem Arzt deines Vertrauens, der dir eine zuverlässige Bereitschaftspraxis nennen kann.
Du bist aufgeschmissen ohne die nötigen "Unbedenklichkeitserklärungen" -
Sorry, ich muß gerade grinsen, weil Männe wieder mit Reifenfreigaben
rumeiert!

Aber in Bayern nimmt dich kein Hotel auf ohne aktuellen Negativ-Covid19-Test!

VG.
Aramis
 
Hallo Rekobär,

am besten Privat - Übernachten, dann entfällt die Überprüfung.

Was machst am 11.11. in München? Besuchst Nachmittag das LSG?

Alles Gute und Danke für Deinen super Vortrag am Samstag.
 
@Alle,

vielen Dank für die Hinweise. Also nach Bayern fahre ich entweder mit dem Zug (Nürnberg ist die Zugreisezeit mit knapp vier Stunden noch vertretbar) und nach München ist es für mich einfacher mit dem Flieger hinzukommen. Nach Verden werde ich mit dem Auto fahren und was Essen angeht wahrscheinlich auch mit dem Zug.

Nürnberg könnte ich auch ohne Übernachtung hinbekommen, obgleich es nicht meine Aufstehzeit ist. Aber was tut man nicht alles für die Unterstützung von Geschädigten. Aber spätestens München (zwei OLG-Termine in unterschiedlichen Fällen) ist es besser vorher dort zu übernachten. Eigentlich müßte es ja für München kein Problem darstellen, weil ja nicht nur Berlin, sondern auch München zum Risikogebiet erklärt wurde. Also würde ich von einem Risikogebiet ins nächste reisen und wieder zurück. Der Aufenthalt in München wäre ohnehin auf 48 Stunden begrenzt.

Es sind ja noch ein paar Tage hin, bis der erste Gerichtstermin fällig ist. Kann sich also noch viel verändern.

Übrigens ist es hier in Berlin nahezu unmöglich einen maximal 48-Stunden alten Corona-Test zu bekommen mit Ergebnis.

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Hallo Oerni,

ich bin am 11.11. am OLG München. Ich gehe davon aus, dass der Termin bis in den Nachmittag gehen wird, da nicht nur der technische Gutachter vom Gericht geladen wurde, sondern auch mehrere ärztliche Gutachter. Und die Befragung kann dauern. Ich könnte zwar streng genommen nach der Befragung des technischen Gutachters wieder verschwinden, habe aber sozusagen noch eine Beruhigungsfunktion gegenüber der Klägerin.

Es freut mich zu hören, dass mein Fachvortrag gut ankam, auch wenn es zwischendurch leider ein paar technische Widrigkeiten gab (nach der ersten Stunde meinte meine CiscoWebex-App mal den Geist aufzugeben, sodass ich mitten im Vortrag meinen Laptop neu starten musste und es nach zwei Stunden zu Schnarrgeräuschen kam, was aber wohl an der bundesweiten Minderung der Internetleistung gelegen haben soll)

Herzliche Grüße vom RekoBär :cool:
 
Hallo Rekobär,

wenn Du als SV geladen bist, dann setze Dich schriftlich mit dem entsprechenden Gericht in Verbindung, sie sollen Dir eine "Legimation" erstellen oder ansonsten die Verhandlung neu terminieren!


Eine neue Terminierung ist zweideutig zu sehen. Die UO warten und kämfen seit Jahren und wünschen nun eine Entscheidung.

Aber für eine korrekte Entscheidung spielen auf der anderen Seite weitere Monate auch kein Rolle mehr....


Ansonsten müssen die Gerichte die Teilnahme z. B. über Teams, Skye etc. ermöglichen. Dies birgt aber den riesigen Nachteil, man kann nicht die Reaktionen, Gesichtsaudrücke aller anwesenden betrachten, als wäre man in der Verhandlung dirket vor Ort.

Daher ist eine neue Terminierung für mich das Mittel der Wahl.

Viele Grüße

Kasandra
 
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