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Codierung von Gutachten und Arztberichte

In meinem GA/Arztbericht steht: Der Proband/Patient


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Guten Morgen

@ micha

Meinem Gefühl nach, und dass wurde durch Ariels Ausführungen bestätigt, sollte die Umfrage um einen Punkt ergänzt werden.

Kommt das Wort Aggravation in irgendeiner Form im Gutachten vor?

Denn selbst die Erwähnung im Gutachten, wie bei mir, "keine Aggravation", bedeutet, dass der Gutachter wertet und nicht nur beschreibt. Die Richter selbst sollen aufgrund der "Beschreibungen" im Gutachten, zu einer Wertung im Sinne pro oder contra Aggravation kommen und nicht schon eine vorgekaute Wertung erhalten.

Beschreiben allein, ohne zu werten, macht aber viel mehr Arbeit. Die Gutachten werden zwangsläufig länger. Der Stundenlohn des Gutachters wird geringer. Wer will das schon?

rainer1411
 
Guten Morgen

@ micha

Meinem Gefühl nach, und dass wurde durch Ariels Ausführungen bestätigt, sollte die Umfrage um einen Punkt ergänzt werden.

Kommt das Wort Aggravation in irgendeiner Form im Gutachten vor?

........

Hallo da müsst ihr euch an seenixe wenden. Seenixe ist Themenstrarter und kann das natürlich auch bearbeiten.
Viele Grüße

Micha
 
Hallo,

eine einmal erstellte Umfrage (diese besteht wegen der Vielzahl der Fragen schon aus zwei Umfragen, die auch zusammen beantwortet werden sollten) läßt sich leider nicht mehr ändern. Wie sollten auch die Leute, die bereits ihre Meinung geschrieben haben bzw. an der Umfrage teilgenommen haben, ihre Antworten verändern können.

Der Hinweis ist aber richtig und vielleicht läßt sich die Fragestellung noch einmal komplex behandeln.

Gruß von der Seenixe
 
wer ist das Ziel der Codierung?

Hallo @ all,

wie schon beschrieben gibt es bei ergebnisorientierten Gutachtern eine vergleichbare Vorgehensweise wie bei Arbeitszeugnissen.

Will der Verfasser, also bewust, eine negative Botschaft übermitteln, greift er zu Codierungen. Bei Arbeitzeugnissen gibt es quasi Übersetzungen der Art:
das Schreiben sie =' das meinen sie

Der Auftrageber ist in seiner Absicht dann zu erkennen, wenn zb ein und die gleiche Frage mehrfach mit geringen Abwandlungen gestellt Werden.
Beispiel:

Frage: konnte das ereignis eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 4Wochen auslösen?
oder : Hat das ereignis(Unfall) vom 20.02.2000 eine AU über den 20.03.2000 verursacht?

so in der Art war es bei mir nachzulesen, die SB der BG hat diese Frage in 6Variationen gestellt, so das der dümmste Gutachter genau wusste , was will der Aftraggeber.

Bei den Formulierungen ist mir eine besondere Begabung eines Gutachters aufgefallen, alles was er negativ formulieren wollte, formulierte er in einer verniedlichenden Form: so wurde aus einem SHT mit ca2std bewustlosigkeit
eine kleine Kopfverletzung mit kurzer Bewustlosigkeit. Dieser Gutachter war 5Jahre nach dem Unfall tätig .....
lässt sich ohne weiteres fortführen......

Hier muss man fragen ist es den Auftraggebern gelungen die Zielpersonen (Richter ?) darauf einzustimmen, das diese Codierungen dort auch verstanden werden?

gruß

hs
 
Aggravationsunterstellung verletzt GG-Menschenrecht.

Zu individueller Beurteilung der Beschwerden des Unfallopfers, gehört auch der Ausschluss einer schematischen Unterstellung gewissen Betrugsversuchs.

Da eine HWS-Distorsion unzählige individuell unterschiedliche Beschwerden hervorrufen, die zwar fälschlicherweise häufig mit denselben Diagnosebezeichnungen bedacht werden, doch bei jedem Patienten sich anders anfühlen und anders behindern, weil anders gestaltet, so kann es nicht sein, dass ein Beobachter (GAer) eine Aggravationstendenz unterstellen kann.

Diese pseudowissenschaftlichen Bemühungen gewisser Versicherungsmedizinern aus dem psychiatrischen Fach, verletzen das Menschenrecht auf Individualität des Unfallopfers.

Es entspricht einer Entwürdigung des Patienten, wenn er seine Beschwerden nur nach Vorschrift der Versicherungsmedizin gestattet bekommt. Alles was davon variiert, wird dann als "absichtliches Vortäuschen" beurteilt und damit das Gericht vorsätzlich in seiner Überzeugungsbildung beeinflusst.

Wenn schon der Begriff "HWS-Distorsion" keine fassbaren Verletzungsdetails aufzeigt, dann kann erst recht keine Beschwerdeäusserungsliste vorgeschrieben sein.

Tatsächlich lassen sich aber Juristen, bis hinauf zu den Verfassungsrichtern, von diesem strategischen Trick der Schadensanspruchseliminierung in ihrer Überzeugungsbildung beeinflussen. Die Connection, durch die Versicherungswirtschaft, mittels Einladungen von Versicherungsmedizinern an die Juristen zu geselligen Vortragswochenenden, garantieren die beständige Urteilsfällung gegen Schadensanspruchstellern.

Es ist immer interessant zu verfolgen, in welchen Etagen grosser Wirtschaftsunternehmen ehemalige Richter nach Dienstende auftauchen.

Auch durch solche Beobachtungen kann man sich eine Überzeugung bilden.
 
Hallo Hollis,

vielleicht wendest du dich an den Moderator und bittest, er möge es dir einräumen, dass du deine Abstimmung wiederholen oder vervollständigen kannst.

@Paro,

"Kritischer" Proband/Patient sagt dem Leser, es handelt sich um einen fachlich Informierten, der sich mit der "Sache" auskennt.

In versicherungsmedizinischer Literatur kann man dazu Statistiken finden, die sagen, dass besonders bei medizinisch gebildetem Personal (Med.techn.Assistent, Krankenschwestern, usw.) die Anzahl der Kläger besonders hoch sei. Also Personen, denen unterstellt wird, dass sie ihre Beschwerden nach med. Wissenstand vortragen und entsprechend vorführen und deren Beschwerden unter Vorbehalt aufgenommen werden sollen.

Mir dieser Formel wird die Glaubwürdigkeit des Probanden/Patienten gezielt untergraben. Man wird dadurch in seiner Meinungsbildung über diese Personen unterschwellig negativ beeinflusst.

Gruß Ariel

Ariel, wenn du dir mal einen Spaß machen möchtest, lies dich mal in das Thema "Glaubwürdigkeitsbegutachtungen" bei Altfällen von Opferentschädigungsanträgen ein - da ist alles, was du bisher schon so richtig monierst - noch viel schlimmer und du hast als Betroffene keinerlei Möglichkeit, so eine Begutachtung abzulehnen, denn dann kommst du deiner Mitwirkungspflicht nicht nach. Unnötig zu erwähnen: seitdem es immer mehr Glaubwürdigkeitsbeurteilungen in dem Bereich gibt, gibt es immer weniger Anerkennungen, na klar:-(
 
Hallo,

mir hat jetzt die letzte Gutachterin (Psychologin) von der DRV eine Aggravationstendenz (es sind körperliche Beschwerden da, aber sie könnten nicht so starke Schmerzen hervorrufen)...unterstellt.

Außerdem schreibt sie in einem Absatz, dass ich völlig überarbeitet gewesen wäre, bzw. mich überarbeitet gefühlt hätte und mein Erkrankung gerade rechtzeitig gekommen wäre, um mich dann in die Krankheit zu flüchten...

wie kann die sowas behaupten?

Mein Anwalt hat mir einfach die Gutachten zugeschickt, ohne ein Wort darüber zu verlieren...

Gruß
Anna
 
Hall Anna B.


seit wann begutachten Psychologen Schmerzerkrankungen, insbesondere aufgrund welcher Qualitätskriterien glaubt eine Psychologin, dass sie sich hierzu kompentent äussern kann.

Ärzte, insbesondere Neurologen bzw. Anästhesisten sind aufgrund ihrer besonderen Facharztausbildung prädestiniert, sich fachlich und damit gutachterlich kompetent zu äussern, wenn es sich um Schmerzen oder um eine chronische Schmerzerkrankung handelt. Aber doch nicht eine Psychologin.

Lasst euch doch nicht von jedem ins Boxhorn jagen.

Stell also zunächst fest, ob diese Psychologin überhaupt eine Kompetenz besitzt, sich über Schmerzen auszulassen, da sie ja keine Ärztin ist. Nur wenn sie über eine spezielle schmerzmediznische Zusatzausbildung also Qualifikation verfügt, kann sie sich auch über Schmerzen auslassen. Ansonsten ist sie angreifbar und ihr abgeliefertes Gutachten ist wertlos und muss aus der Akte der DRV gelöscht werden.

Ihre weitere Äusserung, dass Dir die Krankheit gerade recht gekommen ist, hinter der Du dich verstecken kannst, ist eine persönliche Ehrverletzung, und hat mit einer fachlichen Begutachtung nichts zu tun. Damit will sie nur ausdrücken, dass Du einerseits eine Simulantin bist und andererseits deine Krankheit überbetonst, indem sie Dir auch noch Aggravation unterstellt. All dies hat aber mit Schmerzen nichts zu tun. Also handele dementsprechend.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kbi,

das Schmerzgutachten für Kai-Uwe (für seine BUZ-Rente) wurde von:
Neurologen, Anästhesisten und 2 Psychologen durchgeführt.
Bei ihm steht im Gutachten : zeigt keine Aggravationstendenz.

Gutachten wurde erstellt im Schmerzzentrum Mainz.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

zusätzlich ist sie Fachärztin für Psychiatrie...und Psychotherapie...

vorher war ich beim Orthopäden....der hat auch alles runtergehandelt...

die Gutachten davor waren für mich positiver, aber auch nicht ausreichend...

der Gutachter vom Anwalt war natürlich für mich positiv...

zusätzlich lief ja noch GDB-Antrag
der dortige Gutachten, vom Sozialgericht, hat sofort in seiner Begründung einen GDB von 50 befürwortet...
die beiden Orthopädischen Gutachten waren in einer Woche

bei dem einen alles nur leicht, angedeutet, bei dem wegen des GDB ..sofort 50 ...

langsam hab ich keinen Bock mehr..

diese Psychogutachterin ist wohl dazugezogen worden, weil es eine Schmerzerkrankung mit psychischen Komponenten ist..von wem das auch immer diagnostiziert wurde...
ich selber weiß nur, dass ich Rückenschmerzen habe durch mehrere BSV und zusätzlich Arthrose und das Fibromyalgiesyndrom sowie palindromen Rheumatismus...
aber jeder Gutachter (orthop.) hatte Schiss sich deutlich auszudrücken und hat immer dazugeschrieben, es sollte eine psychiatrische Begutachtung dazu erfolgen...

naja und diese dumme Gutachter stellt mir nun aus, dass ich lüge und betrüge,..ich finds unglaublich..
achja sie schrieb, dass ich auch mehrere Ärztewechsel durchgeführt hätte...
stimmt überhaupt nicht..
vom HA zum Orthop., von dort zum Neurologen (ist doch klar bei BSV) und Neurochirurgen, dann zum Schmerzdoc...
die hat die einzelnen Berichte gesehen und hat gedacht, ich hab mich auf eine Wanderschaft durch die Ärzte begeben ,..was aber nicht stimmt, weil mich mein HA jedesmal überwiesen hat...ich mußte doch zu Fachärzten, damit überhaupt festgestellt wird, was los ist..

Ich klage die RV an..dass sie sich hier bewußt eine Ärztin ausgesucht haben, die der deutschen Sprache nicht komplett mächtig ist und zwischentöne nicht versteht...und sie sich dann nur Richtung D*R*V*
bewegt..
die Arzthelferin sagte mir noch, sie froh sie alle wären, dass Frau Dr. jetzt auch Gutachten für die...macht..

ich könnt ko...ehrlich...
Anwältin kommt Anfang August aus dem Urlaub zurück..und dann mal schauen, was man dagegen machen kann...

Danke
Anna
 
Hallo Anna B.

du meist aber deine Beiträge so gestalten, dass für jeden klar erkennbar ist, welche Qualifikation deine Gutachterin hat. Wenn sie FA für Psychiatrie ist, ist sie ja Ärztin. Aber trotzdem, überprüf ob sie eine schmerzmed. Zusatzqualifikation hat, ansonsten ist sie angreifbar.


Gruss
kbi1989
 
Hallo Anna B.

um nochmal auf deinen letzten Beitrag zurück zu kommen:

wenn deine letzte Gutachterin FA für Psychiatrie ist, musst Du insbesondere deshalb aufpassen, weil man Dich auf die Psychoschiene abstellen will. Sowas nennt man Psychiatrisierung. Das macht es der DRV umso leichter, indem man Dir eine psychosomatische Reha andrehen kann.

Wenn Du schreibst, Du hast Rückenschmerzen ausgelöst durch Bandscheibenvorfälle, dann ist es mitunter eine rein nervliche Angelegenheit. Und dann ist es Sache eines/einer Neurologen(in) dies schmerzmedizinisch zu begutachte und med. zu begründen. Eine FA für Psychiatrie ist hierfür fachlich nicht unbedingt geeignet - zumal wenn sie keine schmerzmed. Zusatzausbildung absolviert hat, und ein Fibromyalgie-Syndrom weiterhin auch noch vorliegt. Klärt das über die zuständige Ärztekammer ab, ob sie eine solche Zusatzausbildung auch absolviert hat. Da reicht ein Telefonanruf mit Namensnennung. Hab ich auch so gemacht. Ansonsten wird es als psychosomatische Schmerzstörung abgetan, und Du läufst einer Rente hinterher. Und wegen des Fibromyalgie-Syndroms bist Du da schon von einem Rheumatologen untersucht bzw. begutachtet worden.

Gruss
kbi1989
 
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