Codierung der Gutachten und Arztberichte
Von den Organisatoren der Ausbildung von Versicherungsgutachter/innen wird angeordnet, zu beurteilende Probanden sowie schadensanspruchsberechtigte Unfallopfer über ihre Glaubwürdigkeit zu bewerten.
Dazu soll in den Berichten/Gutachten entsprechende Formulierungen bezüglich der Glaubhaftigkeit/Leumunds des zu Beurteilenden aufgeführt werden.
Der Sinn dieser Codierung ist es, den Auftraggeber der Behandlung/Begutachtung (Reha, Gutachten, Gerichtsgutachten) über die Echtheit der Beschwerdevorträge bzw. die grundsätzliche Glaubwürdigkeit des zu Beurteilenden/Untersuchten/Behandelten zu informieren.
Da es sich hier um rein subjektive Charakterbewertungen von geschädigten Personen geht, wollen wir untersuchen, ob diese Bewertungen durch die Codierungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Ich bitte um eure Teilnahme in Eurem eigenen Sinn.
Zu dieser Umfrage gehört diese Umfrage als zweiter Teil. Bitte auch beantworten
Gruß von der Seenixe
Von den Organisatoren der Ausbildung von Versicherungsgutachter/innen wird angeordnet, zu beurteilende Probanden sowie schadensanspruchsberechtigte Unfallopfer über ihre Glaubwürdigkeit zu bewerten.
Dazu soll in den Berichten/Gutachten entsprechende Formulierungen bezüglich der Glaubhaftigkeit/Leumunds des zu Beurteilenden aufgeführt werden.
Der Sinn dieser Codierung ist es, den Auftraggeber der Behandlung/Begutachtung (Reha, Gutachten, Gerichtsgutachten) über die Echtheit der Beschwerdevorträge bzw. die grundsätzliche Glaubwürdigkeit des zu Beurteilenden/Untersuchten/Behandelten zu informieren.
Da es sich hier um rein subjektive Charakterbewertungen von geschädigten Personen geht, wollen wir untersuchen, ob diese Bewertungen durch die Codierungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Ich bitte um eure Teilnahme in Eurem eigenen Sinn.
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Gruß von der Seenixe
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