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Clusterkopfschmerz

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

Kai-Uwe ist in einer Reha und dort wurde ihm gesagt das seine Kopfschmerzen nicht aus dem SHT kommen können ("sowas gibt es nicht" Aussage Neurologin) (aber woher habt Ihr UO Eure Kopfschmerzen)
sondern Chlusterkopfscherzen sind.
Komischerweise hatte er vor seinem Unfall nie Kopfschmerzen.

Macht es Sinn sich gegen diese, wie ich finde falsche Auslegung seiner starken zu wehren oder ist es für die DRV egal?
Der Arzt, der die Aufnahme machte sagte auch "es gibt keine ZNS-Entzündung:eek:(obwohl als Diagnose aufgeführt) wo soll die auch herkommen:eek::eek:, sowas gibt es nicht".

Sie wissen dort nicht so recht was sie mit ihm anfangen sollen und fragten ihn was er sich den so in der Reha vorgestellt hat:confused:.

Später meinte eine Ärztin sie wollen ihm nur seine Lebensqualität vergessern und nicht heilen.
Sind die wirklich so gut dort:rolleyes:

Wir sind sehr verunsichert und trauen keiner Aussage mehr, vielleicht zu unrecht

Aber vielleicht kann mir jemand mal genau sagen wie der Chlusterkopfschmerz ist.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

Danke Ariel, ich habe es mir eben mal durchgelesen, also bei meinem Mann kommen die Kopfschmerzen 100% wenn wir uns gestritten haben (kommt auch nach 40 Jahren mal vor) wenn er sich überhaupt aufregt oder mal etwas schweres getragen hat.
Es kann 2x am Tag sein oder mal 2 Tage nicht. Tagezeit ist egal, aber seine Kopfschmerzen kommen aus dem
Nacken (kurz) und geht dann vorne an der Stirn, dort ist er ganz besonders schlimm.
Die Nase läuft dann wohl auch und die Augen tränen auch dabei(ist aber eher wie ein weinen), aber Sehstörungen hat er keine und auch keine roten Augen. Er ist danach total fertig, durchgeschwitzt und kalt.

2. Zusatz, die Schmerzen sind hinter der Stirn immer beidseitig. Also nicht einseitig hinter einem Auge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cluster-Kopfschmerz

Hallo Kai-Uwe,

schau in den Chatraum.

Das was diese Ärzte sagen ist frei erfunden und falsch.
Meine persönlichen Meinung: kriminell falsch weil bewusst irreführend.

SHT ist ein Sammelbegriff von im Hirn verursachte Verletzungen oder Unterversorgungen irgendwelcher Art. Es sagt also nichts über eine bestimmte Verletzung aus. Die Grad -Einteilung, SHT 1 - 3, sagt über die Anzahl und intensität der Symptome aus.
Aus einem SHT1 kann also auch noch später ein SHT 3 werden.
Also kann man nicht ausschließen, dass nicht irgend ein Störungsfaktor im Hirn verantwortlich für die Schmerzen sind oder mehrere Schmerzherde im Körper das ZNS derart überfordern, dass es zu entzündlichen Prozessen kommt.

Schon allein aus dieser Erklärung kannst du erkennen, und der Kenntnis des Unfalls von Kai-Uwe, dass diese Ärztin eher zu meiden ist.
Wie kann die Beschwerden lindern wollen, wenn sie nicht mal die Beschwerden anerkennt, geschweige denn weiß woher. Welche Schwammige Therapie will sie denn ansetzen?
Eine Seelentherapie?

Vielleicht holst du Kai-Uwe nach Beendigung der Therapie ab und er beschuldigt Dich, dass du allein schuld bist, an seinen Beschwerden, denn er habe sich nur in diese Beschwerden geflüchtet, um von die bemuttert zu werden, weil du dich sonst zu wenig um ihn gekümmert hast.
oder so ähnlich!:D

Die Aussagen dieser Ärzte solltest du aufschreiben und dir von den jeweiligen jeweiligen Ärzten unterzeichnen lassen, oder die sollen diese selbst aufschreiben.

Cerecralsclerose, MS: http://www.ms-therapiezentrum.de/wasistms.html
alles keine ZNS-Entzündungen?

Was ist das für ein Scharlaten-Reha-Laden?

Könnt ihr das nicht abbrechen und wo anders hingehen?

Schon klar, dass in einer Klinik, in der man nur lindern will statt zu heilen verhelfen, auch keine Daignose braucht, also auch kein konkretes Wissen.

Aber ich würde an einer Patienten-Verscheißerung noch mehr krank werden, statt gelindert zu bekommen.
Denn Misstrauen ist der schlimmste Feind für Heilung und auch Linderung.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kai-Uwe,

Liebe gnädige Frau von Kai-Uwe,

auch wenn ich gelegentlich den ein oder anderen Beitrag von Ihnen etwas
kritisch begleitet habe, sodenke ich, sollte ich gerade jetzt - wenn Sie es
wünschen - meine Erfahrungen als Verfahrens- u. Prozessbevollmächtigter
mit Rentenversicherer einbringen, da Reha-Verfahren eine bedeutende
Rolle bei der Beantragung einer Rente im verfahrensrechtlichen Sinne dar-
stellen.

So wie User "Ariel" mit Blick auf die diagnostische Beurteilung der Kopf-
schmerzen - die qualitative Bewertung der Tätigkeit der Ärzte in Reha-
kliniken vornimmt - entspricht die, dem typischen Bild eines Reha-Arztes,
nämlich dem eines "Allrounders", der alle med. Fachgebiete abdecken soll,
aber sich selten fachmedizinisch spezialisieren oder weiterbilden kann.

Die dem Fachgebiet der Neurologie zuzuordnende ZNS-Erkrankung und ins-
besondere die spezielle Problematik einer Kopfverletzung im oHWS-Bereich,
können für eine angestellte Neurologin einer Reha-Klinik schon ein Problem
darstellen. Dies insbesondere dann - wenn sie für den jeweiligen Auftrag-
geber - i.d.R. die Rentenversicherer (früh. LVA´s oder BG´s) ein Votum im
rentenrechtlichen Sinne abgeben soll.

Der Reha-Entlassungsbericht ihres Mannes ist einer kritischen Würdigung
in Form der Diagnosen und der Einschätzung des Restleistungsvermögens
zu unterziehen. Er kann für den jeweiligen RV-Träger entscheidungserheb-
lich sein, wenn es darum geht, die begehrte EM-Rente abzulehnen. Des-
halb der Hinweis, man kann auch eine schon erteilte Schweigepflichtsent-
bindung jederzeit widerrufen. Vorteil, der Rehabilitant bekommt als erster
den Entlassungsbericht zu lesen - und nach dessen Freigabe - der jewei-
lige Kosten- bzw. Leistungsträger.

Sollte in dem soeben erwähnten Bericht der Reha-Klinik das Votum für ihren Mann tatsächlich negativ in Bezug auf die erstellten Diagnosen und in
der Einschätzung des noch relevanten Restleistunsvermögens sein (arbeits
fähig unter 3 Std., drei bis sechs Std. oder über 6 Stunden) widersprechen
sie sofort schriftlich diesem Bericht, damit er nicht in der abgefaßten Form
in die Rentenakte kommt. Dort bekommen sie ihn schlecht wieder raus. Die
Erfahrung zeigt, dass auch Rentenbegehren von 60rigen Antragstellern ab-
gelehnt werden.

So gesehen ist es schon erklärlich, warum die Neurologin und der aufneh-
mende Arzt sich diesbezüglich geäussert haben. Denn im Vordergrund sol-
cher Reha-Maßnahmen steht nicht unbedingt die Aufrechterhaltung der
Gesundheit der Rehabilitanten - sicherlich schon - ich möchte nichts un-
rechtes unterstellen, aber vordergründig geht es nur darum, die Arbeits-
kraft des Rehabilitanten zu erhalten. D. h. den Leistungsträgern in der je-
weiligen Form der Rentenversicherer Kosten zu ersparen.

Sollten sich meine berechtigen Zweifel dahingehend bestätigen, dass die
med. unsubstantiierten Äusserungen der Neurologin (vermutlich kann sie
wegen nichtvorhandenem neurol. Background) keine dbzgl. dezidierte Diag-
nose erstellen - eintreffen - wäre es ratsam, die fachspezifische und inter-
disziplinäre Beurteilung des Users Ariel in Bezug auf Kopfsinnesorgane in
Anspruch zu nehmen. Verfahrensrechtlich, wenn Sie es wünschen, könnte
ich Ihnen weiterhelfen. Dann allerdings nur über PN.

Gruss
kbi1989
 
Guten Morgen,

ich danke erst einmal allen für die ausführlichen Berichte und PN`s. Hat mir sehr weitergehofen und ich habe Kai-Uwe alles vorgelesen.

Ich hatte ja Kai-Uwe schon einen Block mitgegeben;) und nun notiert er jede Aussage.

Ich glaube es kommt überhaupt nicht gut wenn er die Reha einfach abbricht, eine Rente würde er dann sicher nicht bekommen.

Es ist schon unglaublich, 2 Jahre Diagnostik mühsam von uns selber veranlaßt und zusammen getragen wird von einem Reha-Arzt (Neurologen) einfach so vom Tisch gewischt.
Die Neurologin hat zu meinem Mann gleich nach den Begrüßungsworten gesagt "Sie haben Clusterkopfschmerzen"
(ohne das sie ihn angehört oder untersucht hat, nur nach dem Gespräch mit dem Aufnahmearzt)
Peng, aus, "es ist so....ich bin die Neurologin"

Ich habe meinem Mann geraten seine Kopfschmerzen genau aufzuschreiben und sich von der Ärztin dann einem Clusterkopfschmerzen beschreiben zu lassen, danach kann er ihr seine aufgeschriebenen Schmerzen übergeben.

Mir tut mein Mann sehr leid, schon alleine der Unfall der ihn so aus dem aktiven Leben gerissen hat, all die arroganten Ärzte, die Schmerzen und Krankenhausaufenthalte und jetzt zur Krönung diese überflüssige Reha inkl. ihrer Ärzte. Und das soll er 4 Wochen aushalten:mad:

Zu kbi möchte ich noch sagen, ganz so schwarz sehen wir den Ausgang der Reha nicht. (wir denken immer erst positiv)
Selbst wenn sie meinen Mann als 3-6Std. arbeitsfähig einstufen hat er noch den Berufsschutz und ich möchte die Firma sehen die meinen Mann, der nicht mehr selber Auto fahren kann, den Tag nur mit Opiaten übersteht, nicht mehr reisefähig ist als GF oder Führungskraft einstellt. Denn das ist es was er fast 30 Jahre gemacht hat. Selbst als Ingenieur könnte er nicht mehr arbeiten.

Liebe Grüße aus der Reha von Kai-Uwe
 
Hallo :)

aus meiner Erfahrung heraus ist es die einzige Möglichkeit, der DRV zu zeigen wie inkompetent gearbeitet wird, und die einzige Möglichkeit um an Rente zu kommen, wenn die Reha abgebrochen wird.

Wie gesagt, ich kenne in meinem Bekanntenkreis Rentner, die auf diesen Weg gegangen sind.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Unsicher ob das richtig ist?

Hallo Fliedertiger,

dabei fühle ich mich unsicher:eek:.

Bitte schreibt mir wie Ihr es seht.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,
also Fliedertiger sein Vorschlag klingt zwar gut, aber ein komisches Bauchgefühl
hätte ich da auch.:eek:
Wenn schon den Abbruch der Reha dann vorher den Anwalt oder Soz. Dienst befragen.
Ich denke man kann einen Abbruch der Reha, wie alles in diesem Vers. Wesen, anders herum ausgelegt bekommen.

ondgi
 
Hallo an die Diskussionsbeteiligten,

zuerst möchte ich bestätigen was 'kbi1998' schreibt,, denn bei mir war das korrekt so, wie er es detailliert beschrieben hat.

Ich wurde aufgrund des Reha-Arztberichtes von der BG und somit Gerichten für gesund erklärt.
Trotz der Reha-Arztbericht solches überhaupt nicht schrieb, sondern nur von einem bestimmten Behandlungserfolg. Dieser behandlungserfolg hat mit Heilung bzw. Gesundung nichts zu tun.
Das ist vergleichbar so, wenn bei einer Lähmung sich eine Muskelverhärtung einstellt, diese beseitigt wird, so man unterstellt sei die Lähmung ausgeheilt!
Dass Jesus so geheilt habe, mag sein, aber unsere Orthopäden sind dazu einfach noch nicht in der Lage. Eine Nervenschädigung im Rückenmark, die zur Lähmung/Muskeluntätigkeit führt ist nicht dadurch geheilt, wenn eine Versteifung eines teilinnervierten Muskels (bei inkompletter Lähmung) mit Rehamaßnahmen erfolgreich behoben wird.

Das ist typisch medizinisches Psychrembel-Wissen, nach dem Motto "hab im med. Lexikon nachgelesen, und bin nun allwissend!"

Die Frage, ob Reha abbrechen?
Das wäre kritisch!
Ich würde der auftraggebenden Stelle zur Rehamaßnahme meine Bedenken und Kritik freundlich schriftlich äußern, und bitten, man möge eine, der Verletzung entsprechende, andere Rehaklinik ausfindig machen.
Ich würde den Mitarbeitern der auftraggebenden Stelle nicht unbedingt unterschieben wollen, dass die wissen, was in solchen Reha-Anstalten abgeht und letztendlich bezweckt wird.
Kbi1998 sieht das richtig, das Ergebnis der Reha ist entscheidend und ob man sie - welche auch immer - durchgezogen hat.

Das was man mit Kai-Uwe dort betreibt ist eine psychische Gehirnwäsche, sonst nicht.
Er soll am Ende glauben, er bilde sich alles nur ein, hatte nie einen Sturz, habe keine Schmerzen, und schäme sich überhaupt an Rente gedacht zu haben.

Das ist das Prinzip, nach der die Ärzte ausgebildet werden, alles hat seinen Sinn in den Äußerungen dieser Anstalten.
Insofern kann ich die meinung von kbi1998 nicht teilen, die hätten bloss keine Möglichkeit oder Zeit, sich fachlich weiterzubilden.

Ich bin überzeugt, die haben eine differenziert 100%ige Spezialausbildung in der psychischen Terrorisierung der Klienten/Patienten.
Scientologie machs vor, wie's geht. Die Versicherungswirtschaft lässt strategisch nichts aus, um sich von Schadensaufwand zu verschonen.

Deshalb sehe ich das als kriminell falsch - weil bewusst irreführend.

Von mir aus können diese Psycho-Gehirnwäschen bei Finanzmanagern und Bankmanagern angewandt werden, die gehen nur mit Geld um, aber in den Reha-Anstalten geht man mit Lebewesen um, meist mit unschuldig Unfallgeschädigten.

Eine vorrübergehende Diagnose, sei sie echt oder vorgetäuscht, kann immerhin dazu führen, Medikamente an den Patienten zu testen, wenn das eine nicht hilft, dann nehemen wir doch mal das andere, un dwenn dies auch nicht helfen will, dann haben wir dan noch jede menge anderes testmaterial. Die Klinik muss doch auch leben - von den Zuwednungen der Pharmaindustrie!

Jeder Patient sollte gut Buch darüber führen, was man an Medikamenten so verabreicht wird und wozu die gut sein sollen udn welche "Erlebnisse" man mit der einen oder anderen Kapsel/Tablette erlebt.
Bei mir war es meist BRECHREIZ und Gewichtszunahme - die meinen Gelenken nicht gut tat - also nur zusätzlichen Schaden

Gruß Ariel
 
@Kai-Uwe,

Um Gottes Willen, nicht die Reha selbst vorzeitig abbrechen, wenn keine
medizinisch wichtige indizierte Gründe und Befunde vorliegen. Denn dann
könnte Kai-Uwe unterstellt werden, dass er seinen Mitwirkungspflichten
nicht nachgekommen ist.

Auf Grund des gestellten EM-Rentenantrages benötigt die DRV ein exter-
nes Votum um dann mit Hilfe des eigenen ärztlichen Dienstes (sozialmed.
Begutachtung) nach Einschätzung des vorliegenden Krankheitsbildes, die
begehrte Rente womöglich ablehnen zu können. Dies allein ist der Grund
warum Kai-Uwe von der DRV in die Reha geschickt wurde.

Da Kai-Uwe sich derzeit erst im Feststellungsverfahren befindet (d.h. im
Sozialverwaltungsverfahren sich befindet) und nicht schon im Wider-
spruchsverfahren, ist - wegen fehlender Rechtsgrundlage (Anspruchsvor-
aussetzung) - derzeitig kleine Klage möglich. Das SG würde die Klage so-
fort wegen fehlendem Anspruchsgrund als unbegründet abweisen. Anders-
lautende Beweggründe sind wegen ihrer Einzelfallbedeutung mit Vorsicht
zu deuten.

Deshalb sollten Sie - mit ihrem Mann - es sich gründlich überlegen,
ob derzeit ein Abbruch der Reha, die nicht medizinisch begründet werden
kann, Sinn macht. Bedenken Sie auch, dass die verfahrensrechtliche Kom-
plexität erst mit dem Widerspruchsverfahren beginnt. Deshalb sollte man
einem Leistungsträger - auch nicht unbewusst - in die ausgebreiteten
Arme laufen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kbi,

wir haben nicht vor die Reha abzubrechen. Uns war vorher schon klar das wir (besonders natürlich mein Mann) da durch müssen.

Ist auch nicht so das wir sehr überrascht sind, ich habe hier ja schon einiges gelesen.....aber wenn es dann genauso eintrifft:eek:

vielen Dank für den ausfühlichen Bericht, ich habe meinem Mann alles vorgelesen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Ariel,

du hat natürlich dem Grunde nach Recht. Die Hauptaufgabe solcher Ärzte
in den Reha-Kliniken besteht darin - den Leistungsträgern - Kosten zu er-
sparen. Das Ergebnis für den Auftraggeber muss stimmen.

Dabei spielt es eher eine untergeordnete Rolle - ob das Ergebnis - auch einen Heilungserfolg herbei führt. Die von Dir geschilderte Systematik -
der bewußt irreführenden Diagnostik - die letztendlich auch der Gesund-
heit der Rehabilitanten schaden kann, wird u.U. bewusst in Kauf genom-
men. Kein Rehabilitant wird vom jeweiligen Auftraggeber dahingehend in-
formiert - wie letztendlich der Auftrag formuliert wurde - der an die ent-
sprechende Klinik verschickt wurde.

Beschämend dabei ist, alle diese Ärzte(innen) haben den hypokratischen
Eid abgelegt ihren erwählten Beruf zum Wohle der Menschen auszuüben.
Aber die etablierten Systeme - insbesondere die (Kosten-)Leistungsträ-
ger - haben dabei, ihre eigene Dynamik entwickelt. Ein angestellter Arzt,
der abhängig ist, von einem Ober- oder Chefart einer solchen Klinik, wird
sich schon überlegen nach dem Motto: Wessen Brot ich ess, dessen Lied
ich sing, wie er dem erteiltem Auftag diagnostisch am Besten genügt.

Gruss
kbi1989
 
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