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Chronisches LWS- und Beckenringsyndrom

Hallo Schoppi,

Du hast ja wirklich viel Pech, aber vielleicht erreicht Ihr ja etwas mit dem Widerspruch.
Ich habe gehört das die Rente immer erst abgelehnt wird und man Widerspruch einlegen muß.
Hast Du das Gutachten von der DRV auch bekommen?
Hast Du einen Schwerbehindertenausweis beantrag?

Ich wünsche Dir viel viel Glück

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

habe das Gutachten bereits angefordert bzw. mein Rechtsanwalt. habe aber das Gutachten heute gesehen beim VDK. Die DRV verbietet jedoch dem VDK mir eine Kopie auszuhändigen.
Schwerbehindertenausweis habe ich schon seit 2004. 50%.

Ich verstehe es nicht. Der gutachter sagt ich bin teilweise erwerbsgemindert, aber die DRV lehnt ab. Warum war ich eigentlich bei deren Gutachter

Ich kapier hier nix mehr. Mir gehts scheiße und niemand will die versicherte Kohle rausrücken.

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

hast Du es schwarz auf weiß, dass der VDK Dir das Gutachten nicht aushändigen darf? Oder war Deine VDK-Anwältin nur zu ... es Dir zu kopieren und auszuhändigen? Soweit mir bekannt ist, darf ein GA nur mit guter Begründung nicht an den Betroffenen ausgehändigt werden (z.B. wenn eine Gefährdung der Gesundheit davon ausgeht). Möglich ist wohl auch, dass der GA dem widerspricht. Ich würde also unbedingt die Begründung sehen wollen!

Außerdem kann ich Kai-Uwe nur zustimmen, meist ist immer erst ein Widerspruch nötig, um die zustehende Rente auch durchzusetzen!

Viel Glück und einen langen Atem!
Santafee
 
Hallo Santafee,

also, es war auf der Mitteilung zu dem Gutachten ein Kreuz gesetzt, dass dieses Gutachten nur dem Anfragenden zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden darf. Ob das jetzt aus gesundheitlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen war, keine Ahnung. Sie hat mir aber gezeigt, dass sie es nicht aushändigen darf. Auch habe ich das gesetzte Kreuz des Gutachters bei 3-6 Std. gesehen. Genau das hat die Anwätlin des VDK auch sehr verwundert. Sie hat nun Widerspruch gegen die abgelehnte Rente eingelegt mit dem Hinweis auf das durch den DRV beauftragte Gutachten.
 
also, es war auf der Mitteilung zu dem Gutachten ein Kreuz gesetzt, dass dieses Gutachten nur dem Anfragenden zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden darf. .

... Klar, DU bist der Anfragende! Die Anwältin handelt doch in Deinem Auftrag, nicht mehr und nicht weniger oder?

Schreibe an Deine Anwältin, dass sie Dir eine Kopie aushändigt! Ich denke, sie wollte sich nur nicht die Mühe machen und für ca. 5€/Monat Kopierkosten sparen;). Du hast das Recht darauf - geht ja schließlich um Dich!

VG Santafee
 
Hallo,

hab das Gutachten der DRV nun endlich nach 5 Montaen auch. Es wird wieder auf die Psyche geschoben. Somatoformes Schmerzsyndrom, ich kann es nicht mehr hören. Ich bilde mir diesen Scheiß nicht ein, die Schmerzen sind wirklich da. Und laut dem Chefarzt der Urologie der DKD leide ich an einem CPPS Lvel 3, mittlerweile. Er schlug mir zwar auch eine psychosomatische Reha vor, aber nur, damit ich lerne mit dem Schmerz umzugehen. Auf herkömmliche Weise wäre keine Heilung mehr möglich, lediglich eine Linderung der Beschwerden durch GEdankenumleitung o.ä.
Auch kam heute mal wieder ein Schreiben meiner BUZ-Versicherung. Laut denen bin ich eigentlich kern gesund. Die paar Beeinträchtigungen, die ich, meine Ärzte und meine Gutachter angegeben hätten, wären so gering, dass sie mich wohl kaum beeinträchtigen würden. Naja, zumindest mit solchen Schreiben kann ich nun etwas besser umgehen.
Es wird ein steiniger Weg, aber seit Antrag sind ja auch erst 8 Monate her.
Klage wird nun eingereicht.

Grüße,

Schoppi
 
Hallo Andree,

es wird wohl kein Weg an einer Klage gegen Deine BUZ-Versicherung vorbei führen.
Ganz schön Nervenaufreibend zusätzlich zu Deinen Schmerzen.

Uns hat es sehr geholfen als wir merkten das wir nicht alleine von den Versicherungen über den Tisch gezogen werden sollten.
Sammel Deine Kraft für Deinen Kampf.

Du hst den großen Vorteil diese Forum schon gefunden zu haben.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
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