Hallo, nach einem Sturz in der Sauna Mitte Januar dieses Jahres wurde bei mir eine Deckenplattenkompessionsfraktur des 12. BWK festgestellt und minimal inversiv operiert. (Knochenzement) 2006 habe ich mir einen komplizierten Trümmerbruch tibial (rechts) zugezogen und seitdem einen GDB von 50.
Nun hatte ich einen Antrag auf Erhöhung gestellt, da ich nicht lange gehen oder stehen kann (Dauerschmerz im Wirbelsäulenbereich der nur durch liegen auf dem Rücken gemildert werden kann) Eine Erhöhung des GDB wurde mir aber verwehrt. Ist es sinnvoll, Widerspruch einzulegen?
Nun hatte ich einen Antrag auf Erhöhung gestellt, da ich nicht lange gehen oder stehen kann (Dauerschmerz im Wirbelsäulenbereich der nur durch liegen auf dem Rücken gemildert werden kann) Eine Erhöhung des GDB wurde mir aber verwehrt. Ist es sinnvoll, Widerspruch einzulegen?